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Invasive Neophyten in der Schweiz: Lagebericht und ...

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4. Schwarze Liste <strong>und</strong> Watch-Liste (Beobachtungsliste) <strong>der</strong> <strong>in</strong>vasiven <strong>Neophyten</strong><br />

sowie H<strong>in</strong>weise zu weiteren <strong>Neophyten</strong><br />

Von den 350 <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> vorkommenden <strong>Neophyten</strong> gelten 34 hier als <strong>in</strong>vasiv (siehe oben); diese<br />

teilt die AGIN gemäss e<strong>in</strong>em Schlüssel <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Schwarze Liste <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Watch-Liste e<strong>in</strong>. Die<br />

Auflistung von Probleme verursachenden <strong>Neophyten</strong> auf offizielle Listen ist e<strong>in</strong>e gängige Praxis auch<br />

<strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n Europas (siehe auch die European Strategy on <strong>Invasive</strong> Alien Species) <strong>und</strong> <strong>in</strong><br />

Übersee („noxious weed lists“, „lists of <strong>in</strong>vasive plants“) <strong>und</strong> kann als erster Schritt im H<strong>in</strong>bick auf die<br />

Prävention <strong>und</strong> E<strong>in</strong>dämmung solcher Pflanzen verstanden werden.<br />

Es muss betont werden, dass diese Listen e<strong>in</strong>em ständigen Wandel unterliegen, da die Areale von<br />

<strong>Neophyten</strong> ebenso wie ihre lokale Ab<strong>und</strong>anz sich än<strong>der</strong>n, was auch e<strong>in</strong>e zeitliche Än<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Schadwirkung zur Folge hat. Beide Listen s<strong>in</strong>d alle 5-10 Jahre zu überprüfen <strong>und</strong> anzupassen.<br />

4.1. Die Schwarze Liste (<strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>)<br />

Schwarze Liste (SL): Verzeichnis <strong>der</strong> <strong>in</strong>vasiven <strong>Neophyten</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong>, also jener <strong>Neophyten</strong>, die<br />

leicht verwil<strong>der</strong>n <strong>und</strong> sich sehr effizient ausbreiten <strong>und</strong> die erwiesenermassen naturschützerische,<br />

ges<strong>und</strong>heitliche <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> wirtschaftliche Schäden verursachen.<br />

Um die Def<strong>in</strong>ition e<strong>in</strong>fach zu halten, wird <strong>in</strong> ihr die aktuelle Häufigkeit des Vorkommens e<strong>in</strong>es<br />

<strong>Neophyten</strong>s <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> nicht erwähnt. Auch wenn e<strong>in</strong>e Art nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>en Gebiet vorkommt<br />

aber beträchtlichen Schäden verursacht (z.B. Ludwigia grandiflora siehe Kap. 7.3), wird sie auf die<br />

Schwarze Liste gesetzt. (Im Übrigen ist das Vorkommen mehrerer <strong>in</strong>vasiver <strong>Neophyten</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong><br />

nur unzureichend dokumentiert.)<br />

In <strong>der</strong> Schwarzen Liste (Tab. 3) werden Angaben zur Ab<strong>und</strong>anz <strong>der</strong> Arten <strong>in</strong> den fünf Grossregionen<br />

<strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> (nach Moser et al. 2002) gemacht, um <strong>der</strong> klimatischen <strong>und</strong> biogeographischen Vielfalt<br />

<strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> gerecht zu werden. Zudem werden für jede Art negative Auswirkungen genannt, die sie<br />

verursachen können: Verdrängung e<strong>in</strong>heimischer Arten, Destabilisierung von Böden, Schädigung <strong>der</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Probleme. Zusätzlich enthält Tab 3 Angaben zu: Ausbreitungsmechanismus,<br />

ökologische Gruppe (nach Landolt 1991), Lebensraumtypus nach Delarze et al. (1999) sowie <strong>der</strong><br />

Wärme- <strong>und</strong> Kont<strong>in</strong>entalitätsanspruch (zusammengestellt von Landolt 2004). Auffallend ist, dass das<br />

Ursprungsgebiet aller <strong>in</strong>vasiven <strong>Neophyten</strong> ausserhalb Europas liegt, ausser für Heracleum<br />

mantegazzianum <strong>und</strong> Rubus armeniacus, wenn man die Kaukasusregion noch zu Europa zählt.<br />

Für die 20 Arten auf <strong>der</strong> Schwarzen Liste besteht Handlungsbedarf, <strong>der</strong> aber gezielt se<strong>in</strong> sollte (siehe<br />

Kap. 8 u. 9). Dort wo es evident <strong>und</strong> dr<strong>in</strong>gend ist (Gefährdung <strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heit o<strong>der</strong> von<br />

Naturschutzgebieten), soll bereits heute im Feld e<strong>in</strong>e konkrete Bekämpfung vorgenommen werden.

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