Bericht des Vorstandes - Curanum
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Die Zuweisung einer Verbindlichkeit an die aufnehmende Gesellschaft ist jedoch insofern von<br />
Bedeutung, als diese nunmehr zum „Hauptschuldner“ der Verbindlichkeit wird und zeitlich<br />
unbegrenzt haftet. Dagegen endet die Haftung der mithaftenden ausgliedernden Gesellschaft<br />
nach fünf Jahren (Nachhaftungsbegrenzung gemäß § 133 Abs. 3 UmwG). Wird eine Verbindlichkeit<br />
dagegen beim ausgliedernden Rechtsträger belassen, so ist dieser „Hauptschuldner“<br />
der Verbindlichkeit. Zwar haften beide Gesellschaften zunächst wieder unbeschränkt, doch<br />
wird nunmehr die aufnehmende Gesellschaft nach Ablauf von fünf Jahren von der Mithaftung<br />
frei.<br />
Von der Haftung im Außenverhältnis, die zunächst beide an der Ausgliederung beteiligten<br />
Rechtsträger trifft, ist die Frage zu unterscheiden, welcher der beiden Rechtsträger die Verbindlichkeit<br />
im Innenverhältnis tragen soll. Hier wird üblicherweise vereinbart, dass im Innenverhältnis<br />
nur die Gesellschaft belastet sein soll, der die Verbindlichkeit im Rahmen der<br />
Ausgliederung zugewiesen wurde. Dementsprechend hat der andere Rechtsträger bei Inanspruchnahme<br />
einen Ausgleichsanspruch, der auf Freistellung von der Verbindlichkeit bzw.<br />
Erstattung etwaiger Zahlungen gerichtet ist.<br />
Der Vorstand der CURANUM AG hat sich daher im Zusammenhang mit der Ausgliederung der<br />
Einrichtungen auf die CURANUM GMBH auch mit der Frage befasst, welche Verbindlichkeiten<br />
der CURANUM AG auf die CURANUM GMBH übertragen und welche Ausgleichsregelungen im<br />
Innenverhältnis getroffen werden sollen. Ausgangspunkt für die Zuordnung von<br />
Verbindlichkeiten war der sachliche Zusammenhang mit den übertragenen<br />
Pflegeeinrichtungen. Dabei handelt es sich insbesondere um Verbindlichkeiten aus<br />
Vertragsverhältnissen, die für das operative Geschäft erforderlich sind. Mit der Übertragung<br />
dieser Verträge (z.B. Pacht- und Leasingverträge, Serviceverträge, Rahmenverträge,<br />
Darlehensverträge) gehen auch die entsprechenden Verpflichtungen auf die CURANUM GMBH<br />
über.<br />
Ausweislich der Ausgliederungsbilanz auf den 31. Dezember 2003 überträgt die CURANUM<br />
AG folgende Passiva auf die CURANUM GMBH:<br />
- Rückstellungen in Höhe von insgesamt € 425.671,75;<br />
- Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt € 5.631.964,13, bestehend aus Verbindlichkeiten<br />
gegenüber Kreditinstituten (€ 606.230,19), Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />
und Leistungen (€ 1.168.803,08), Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen<br />
Unternehmen (€ 2.299.442,19) und sonstige Verbindlichkeiten<br />
(€ 1.557.488,67);<br />
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