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Bericht des Vorstandes - Curanum

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Die Zuweisung einer Verbindlichkeit an die aufnehmende Gesellschaft ist jedoch insofern von<br />

Bedeutung, als diese nunmehr zum „Hauptschuldner“ der Verbindlichkeit wird und zeitlich<br />

unbegrenzt haftet. Dagegen endet die Haftung der mithaftenden ausgliedernden Gesellschaft<br />

nach fünf Jahren (Nachhaftungsbegrenzung gemäß § 133 Abs. 3 UmwG). Wird eine Verbindlichkeit<br />

dagegen beim ausgliedernden Rechtsträger belassen, so ist dieser „Hauptschuldner“<br />

der Verbindlichkeit. Zwar haften beide Gesellschaften zunächst wieder unbeschränkt, doch<br />

wird nunmehr die aufnehmende Gesellschaft nach Ablauf von fünf Jahren von der Mithaftung<br />

frei.<br />

Von der Haftung im Außenverhältnis, die zunächst beide an der Ausgliederung beteiligten<br />

Rechtsträger trifft, ist die Frage zu unterscheiden, welcher der beiden Rechtsträger die Verbindlichkeit<br />

im Innenverhältnis tragen soll. Hier wird üblicherweise vereinbart, dass im Innenverhältnis<br />

nur die Gesellschaft belastet sein soll, der die Verbindlichkeit im Rahmen der<br />

Ausgliederung zugewiesen wurde. Dementsprechend hat der andere Rechtsträger bei Inanspruchnahme<br />

einen Ausgleichsanspruch, der auf Freistellung von der Verbindlichkeit bzw.<br />

Erstattung etwaiger Zahlungen gerichtet ist.<br />

Der Vorstand der CURANUM AG hat sich daher im Zusammenhang mit der Ausgliederung der<br />

Einrichtungen auf die CURANUM GMBH auch mit der Frage befasst, welche Verbindlichkeiten<br />

der CURANUM AG auf die CURANUM GMBH übertragen und welche Ausgleichsregelungen im<br />

Innenverhältnis getroffen werden sollen. Ausgangspunkt für die Zuordnung von<br />

Verbindlichkeiten war der sachliche Zusammenhang mit den übertragenen<br />

Pflegeeinrichtungen. Dabei handelt es sich insbesondere um Verbindlichkeiten aus<br />

Vertragsverhältnissen, die für das operative Geschäft erforderlich sind. Mit der Übertragung<br />

dieser Verträge (z.B. Pacht- und Leasingverträge, Serviceverträge, Rahmenverträge,<br />

Darlehensverträge) gehen auch die entsprechenden Verpflichtungen auf die CURANUM GMBH<br />

über.<br />

Ausweislich der Ausgliederungsbilanz auf den 31. Dezember 2003 überträgt die CURANUM<br />

AG folgende Passiva auf die CURANUM GMBH:<br />

- Rückstellungen in Höhe von insgesamt € 425.671,75;<br />

- Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt € 5.631.964,13, bestehend aus Verbindlichkeiten<br />

gegenüber Kreditinstituten (€ 606.230,19), Verbindlichkeiten aus Lieferungen<br />

und Leistungen (€ 1.168.803,08), Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen<br />

Unternehmen (€ 2.299.442,19) und sonstige Verbindlichkeiten<br />

(€ 1.557.488,67);<br />

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