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Bericht des Vorstandes - Curanum

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und Schulden bestimmt ist, wird bezüglich der übertragenen Aktiva und Passiva auf die<br />

Ausgliederungsbilanz (Anlage 4) verwiesen.<br />

(4) Sofern es bei der Zuordnung von Gegenständen, Schuldpositionen oder<br />

Rechtsverhältnissen zu Zweifelsfragen kommt, wird hiermit die CURANUM AG<br />

ermächtigt, für beide Vertragsparteien die Zuordnung verbindlich gemäß § 315 BGB<br />

nach billigem Ermessen zu bestimmen.<br />

(5) Öffentlich-rechtliche Genehmigungen, die mit dem in Absatz 2 bezeichneten Vermögen<br />

zusammenhängen, gehen mit den Vermögensgegenständen auf die aufnehmende<br />

Gesellschaft über. Soweit erforderlich, werden sie durch die CURANUM GMBH neu<br />

beantragt bzw. durch behördliche Zustimmung auf sie übertragen. Etwaige<br />

Anzeigepflichten gegenüber den zuständigen Behörden bleiben unberührt. Auf eine<br />

Auflistung der vorhandenen Genehmigungen, die den Vertragsparteien bekannt sind,<br />

wird verzichtet.<br />

§ 2<br />

Gegenleistung<br />

(1) Die CURANUM GMBH gewährt der CURANUM AG als Gegenleistung für die Übertragung<br />

<strong>des</strong> Vermögens einen Geschäftsanteil im Nennbetrag von € 100.000. Der<br />

Geschäftsanteil wird kostenfrei und mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2004<br />

gewährt.<br />

(2) Zur Durchführung der Ausgliederung wird die CURANUM GMBH ihr Stammkapital um<br />

€ 100.000 von € 16.500.000 auf € 16.600.000 erhöhen und zwar durch Bildung eines<br />

Geschäftsanteils im Nennbetrag von € 100.000.<br />

(3) Bare Zuzahlungen sind nicht zu leisten.<br />

§ 3<br />

Ausgliederungsstichtag, Schlussbilanz, Buchwertfortführung<br />

(1) Die Übertragung <strong>des</strong> Vermögens erfolgt im Verhältnis zwischen den Beteiligten mit<br />

Ablauf <strong>des</strong> 31. Dezember 2003, 24:00 Uhr. Die Handlungen der CURANUM AG in<br />

Bezug auf das übertragene Vermögen gelten nach dem 1. Januar 2004, 0:00 Uhr, als für<br />

Rechnung der CURANUM GMBH vorgenommen (Ausgliederungsstichtag).<br />

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