Bericht des Vorstandes - Curanum
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§ 10<br />
Weitere Regelungen<br />
(1) Eine Ausgliederungsprüfung ist von Gesetzes wegen ausgeschlossen (§ 125 Satz 2<br />
UmwG).<br />
(2) Die Wirksamkeit dieses Vertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung der<br />
Zustimmung der Gesellschafterversammlungen der CURANUM AG und der CURANUM<br />
GMBH.<br />
(3) Jeder Vertragspartner kann von diesem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag<br />
zurücktreten, soweit die Ausgliederung nicht bis zum Ablauf <strong>des</strong> 19. Dezember 2004<br />
wirksam geworden ist. Ein Rücktritt erfolgt mit sofortiger Wirkung. Jeder<br />
Vertragspartner kann auf bestehende Rücktrittsrechte verzichten.<br />
§ 11<br />
Teilnichtigkeit<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Urkunde nichtig sein oder werden oder sollten sie<br />
undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Urkundsbestandteile nicht berührt.<br />
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die nichtige, unwirksame oder undurchführbare<br />
Bestimmung durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die wirksam bzw. durchführbar ist<br />
und dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien mit der nichtigen, unwirksamen oder<br />
undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich bzw. rechtlich beabsichtigt haben.<br />
§ 12<br />
Kosten<br />
Die Kosten dieser Urkunde trägt die CURANUM GMBH. Jede Vertragspartei trägt die ihr durch<br />
die Vorbereitung dieses Vertrages entstandenen Kosten selbst. Diese Regelungen gelten auch,<br />
falls die Ausgliederung wegen <strong>des</strong> Rücktritts eines Vertragspartners oder aus anderem Grunde<br />
nicht wirksam ist.<br />
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