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Bericht des Vorstandes - Curanum

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d) alle den sechs Pflegeeinrichtungen rechtlich oder wirtschaftlich zuzuordnenden<br />

gegenwärtigen, bekannten oder unbekannten Verbindlichkeiten, unabhängig davon,<br />

ob diese Verbindlichkeiten bilanzierungsfähig sind oder nicht;<br />

e) alle Verfahrensstellungen und Prozessrechtsverhältnisse, die sich auf<br />

Vermögensgegenstände, Schuldposten, Verträge oder sonstige Rechtsverhältnisse<br />

gemäß lit. a) - d) beziehen einschließlich der hiermit verbundenen Auftrags- und<br />

Beratungsverhältnisse mit Dritten;<br />

f) alle sonstigen Vermögensgegenstände und Schulden, die in der als Anlage 4<br />

beigefügten Ausgliederungsbilanz auf den 31. Dezember 2003 erfasst sind;<br />

g) alle übrigen bekannten oder unbekannten, bilanzierungsfähigen oder nichtbilanzierungsfähigen<br />

Vermögensgegenstände, Schuldposten und sonstigen<br />

Rechtsverhältnisse, die nach Herkunft und Zweckbestimmung zum Geschäftsbetrieb<br />

der CURANUM BONIFATIUS DT GMBH gehörten, unabhängig welcher Art und<br />

Rechtsnatur diese Gegenstände sind und ob es sich um bedingte, betagte oder<br />

zukünftige Gegenstände, um Anwartschaften oder um Risiken handelt, für die noch<br />

keine Rückstellungen gebildet wurden;<br />

h) Gegenstände <strong>des</strong> Aktiv- und Passivvermögens sowie sonstige Rechte und Pflichten<br />

(einschließlich Surrogate, wie z.B. Ersatzansprüche), die nach Herkunft und<br />

Zweckbestimmung dem Geschäftsbetrieb der CURANUM BONIFATIUS DT GMBH<br />

zuzuordnen sind und in dem Zeitraum zwischen dem Ausgliederungsstichtag -<br />

insbesondere ab dem Tag der Erstellung der Anlagen (30. April 2004) - der<br />

CURANUM BONIFATIUS DT GMBH sowie nach ihrem Erlöschen in ihrem ehemaligen<br />

Geschäftsbetrieb der CURANUM AG zugegangen oder entstanden sind; dies gilt<br />

insbesondere für alle Gegenstände <strong>des</strong> Aktiv- und Passivvermögens, die im Wege<br />

der Surrogation an die Stelle von in lit. a) bis d) geregelten Vermögensgegenständen<br />

getreten sind. Die vorstehende Bestimmung gilt entsprechend für den Abgang von<br />

Gegenständen <strong>des</strong> Aktiv- und Passivvermögens aus welchem Rechtsgrund auch<br />

immer im Rahmen <strong>des</strong> normalen Geschäftsgangs im Geschäftsbetrieb der CURANUM<br />

BONIFATIUS DT GMBH bzw. der CURANUM AG.<br />

(3) Soweit nicht gemäß § 126 Abs. 2 UmwG in Verbindung mit den allgemeinen<br />

Vorschriften eine besondere Art der Bezeichnung übergehender Vermögensgegenstände<br />

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