Bericht des Vorstandes - Curanum
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Die Ausgliederung wird vollzogen unter Bezugnahme auf die verbindliche Auskunft <strong>des</strong><br />
Finanzamts für Körperschaften München vom 27. April 2004 (Az. 143/800/15950).<br />
§ 1<br />
Ausgliederung und Vermögensübertragung<br />
(1) Die CURANUM AG mit dem Sitz in München gliedert hiermit nach näherer Maßgabe<br />
von Abs. 2 Vermögen als Gesamtheit aus und überträgt es auf die CURANUM GMBH mit<br />
dem Sitz in Haan, und zwar gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Die<br />
Ausgliederung erfolgt in Anwendung der §§ 126 ff., 123 ff. UmwG aufschiebend<br />
bedingt auf den Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung der CURANUM<br />
BONIFATIUS DT GMBH auf die CURANUM AG gemäß Urkunde <strong>des</strong> unterzeichneten<br />
Notars vom (offen) (UR-Nr. offen) im Handelsregister der CURANUM AG. Die<br />
CURANUM GMBH nimmt die Übertragung an.<br />
(2) Die CURANUM AG hat mit Urkunde <strong>des</strong> unterzeichneten Notars vom (offen) (UR-Nr.<br />
offen) mit der CURANUM BONIFATIUS DT GMBH einen Verschmelzungsvertrag<br />
geschlossen. Mit Vollzug dieser Verschmelzung erwirbt die CURANUM AG die sechs<br />
von der CURANUM BONIFATIUS DT GMBH betriebenen Pflegeeinrichtungen (Landshut,<br />
Karlsfeld, Augsburg, Fürth, Germering, Pfronten) samt zugehöriger<br />
Vermögensgegenstände und Rechtspositionen <strong>des</strong> Aktiv- und Passivvermögens.<br />
Sämtliche erworbenen Vermögensgegenstände und Rechtspositionen mit Ausnahme<br />
derer, die im Wege der Konfusion erlöschen, überträgt die CURANUM AG nunmehr auf<br />
die CURANUM GMBH. Im Einzelnen werden übertragen:<br />
a) alle Aktiva, insbesondere Vermögensgegenstände <strong>des</strong> Anlage- und<br />
Umlaufvermögens einschließlich immaterieller Vermögensgegenstände,<br />
insbesondere Firmenwert, gemäß Inventar und allgemeiner Beschreibung nach<br />
Anlage 1, auch soweit sie nicht bilanzierungspflichtig bzw. bilanzierungsfähig sind;<br />
b) alle in Anlage 2 aufgeführten Verträge, insbesondere Pacht-, Leasing- und<br />
Lieferverträge, Betriebsführungsverträge, Angebote und sonstige Rechtsstellungen;<br />
c) alle Arbeitsverträge, wie aus Anlage 3 ersichtlich;<br />
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