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Satzung zum Bebauungsplan Scheuenviertel Altlandsberg

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<strong>Satzung</strong> Stadt <strong>Altlandsberg</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> „Scheunenviertel <strong>Altlandsberg</strong>“<br />

des historischen, unter Denkmahlschutz stehenden Scheunenviertels. Zu diesem Zweck<br />

werden im <strong>Bebauungsplan</strong> Baufenster festgesetzt, die mit straßenbegleitenden Baulinien<br />

und rückwärtigen Baugrenzen eine möglichst geschlossene Raumkante entlang der Straßen<br />

wiederherstellen. Dazu müssen jedoch verschiedene Lücken geschlossen oder Ruinen<br />

als Ergänzung wieder aufgebaut werden.<br />

Nicht in jedem Falle sollen Lücken, die vermutlich einmal durch Scheunen geschlossen<br />

waren, wieder zwingend geschlossen werden (siehe auch Anlage 2). Vielmehr wird hier<br />

auf die Möglichkeit der Grundstückserschließung und der damit verbundenen Nutzungsvariabilität<br />

der Scheunen abgestellt. Entscheidend ist, dass die grundlegende Bebauungsstruktur<br />

des Scheunenviertels auf diese Art und Weise erlebbar bleibt. Eine wesentliche<br />

Veränderung wird jedoch durch die erforderliche Veränderung der Grundstücksstruktur<br />

eintreten. Um eine sinnvolle und variable Nutzung der Scheunen zu ermöglichen, ist es<br />

zwingend erforderlich, rückwärtig gelegene Grundstücke mittels Bodenordnung den<br />

Scheunen zuzuordnen. Diese notwendige Veränderung hat jedoch keinen negativen Einfluss<br />

auf die baulich räumliche Struktur und den erlebbaren öffentlichen Raum im Denkmal<br />

Scheunenviertel.<br />

Insgesamt wurde versucht, die baulich räumliche Struktur so zu ergänzen, dass das städtebauliche<br />

Ensemble erhalten wird. Es wurden städtebaulich sinnvolle und baulich räumlich<br />

begründete Ergänzungen vorgenommen, ohne bereits zerstörte räumliche Situationen<br />

mit all ihren heute bestehenden Erschließungs- und Nutzungsproblemen, bautechnischen<br />

oder brandschutztechnischen Problemen zwingend wieder erzeugen zu wollen.<br />

Hierzu hat es bereits zwei wesentliche Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt <strong>Altlandsberg</strong>,<br />

der Unteren und Oberen Denkmalbehörde sowie dem Planungsamt im Landkreis<br />

Märkisch-Oderland gegeben. Die grundsätzlichen Entwicklungsziele der baulich<br />

räumlichen Struktur im Denkmalbereich sind im Wesentlichen abgestimmt und haben gemeinsamen<br />

Konsens gefunden (siehe auch Anlage 3).<br />

Dieses trifft im Grundsatz auch auf die anderen Baugebiete außerhalb des Denkmals zu.<br />

Zu nennen sind das Wohngebiet zwischen Strausberger Straße und Fredersdorfer Chaussee,<br />

der kleine Erweiterungsbereich für Wohnbebauung entlang des Bollensdorfer Weges<br />

und der hier geplante Einzelhandelsstandort.<br />

Für die Wohnbebauung südlich der Strausberger Straße wurde eine relativ strenge städtebauliche<br />

Struktur gewählt, die sich baulich räumlich wesentlich von dem historischen<br />

Scheunenviertel absetzt. Der Wohnbaustandort wird durch eine dichte Bepflanzung und<br />

einen entsprechenden räumlichen Abstand von den historischen Scheunen abgegrenzt.<br />

Das Gebiet umfasst Standorte für ca. 60 Einfamilienhäuser auf Grundstücken je nach Zuschnitt<br />

zwischen 600 und 900 m². Dies bedeutet eine Bebauung entsprechend Baunutzungsverordnung<br />

mit deiner GRZ von rund 0,2. Damit wird eine Bebauung vorgesehen,<br />

die sich in ihren charakteristischen baulich-räumlichen, architektonischen und grüngestalterischen<br />

Elementen deutlich gegenüber der historischen Scheunenbebauung absetzt und<br />

einen locker bebauten Übergang in die freie Landschaft bildet. Die verkehrliche Anbindung<br />

und Erschließung dieses kleinen Wohngebietes erfolgt über drei neu zu bauende Anbindepunkte,<br />

zwei an der Strausberger Straße und einen an der Fredersdorfer Chaussee<br />

(L30). Die entsprechenden Vorabstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßenwesen sind<br />

erfolgt. Die konkrete Planung der Zufahrten an die L 30 sollte möglichst zeitnah <strong>zum</strong> Radwegebau<br />

mit dem Landesbetrieb Straßenwesen abgestimmt werden. Dabei sind insbesondere<br />

zu beachten, die Schleppkurven für den Anliegerverkehr und für Versorgungsfahrzeuge,<br />

Prüfung der Führung der Fußgänger und Radfahrer in diesem Bereich (Querung<br />

der L 30) sowie die Beachtung der Sichtverhältnisse im Bereich der L 30. Zur Gestaltung<br />

und Dimensionierung der Straßenverkehrsfläche wurde ein Gestaltungsvorschlag in<br />

der Begründung ergänzt (siehe Anlage).<br />

12 Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt-, Dorf- und Freiraumplanung – September 2006

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