Satzung zum Bebauungsplan Scheuenviertel Altlandsberg
Satzung zum Bebauungsplan Scheuenviertel Altlandsberg
Satzung zum Bebauungsplan Scheuenviertel Altlandsberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Satzung</strong> Stadt <strong>Altlandsberg</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> „Scheunenviertel <strong>Altlandsberg</strong>“<br />
des historischen, unter Denkmahlschutz stehenden Scheunenviertels. Zu diesem Zweck<br />
werden im <strong>Bebauungsplan</strong> Baufenster festgesetzt, die mit straßenbegleitenden Baulinien<br />
und rückwärtigen Baugrenzen eine möglichst geschlossene Raumkante entlang der Straßen<br />
wiederherstellen. Dazu müssen jedoch verschiedene Lücken geschlossen oder Ruinen<br />
als Ergänzung wieder aufgebaut werden.<br />
Nicht in jedem Falle sollen Lücken, die vermutlich einmal durch Scheunen geschlossen<br />
waren, wieder zwingend geschlossen werden (siehe auch Anlage 2). Vielmehr wird hier<br />
auf die Möglichkeit der Grundstückserschließung und der damit verbundenen Nutzungsvariabilität<br />
der Scheunen abgestellt. Entscheidend ist, dass die grundlegende Bebauungsstruktur<br />
des Scheunenviertels auf diese Art und Weise erlebbar bleibt. Eine wesentliche<br />
Veränderung wird jedoch durch die erforderliche Veränderung der Grundstücksstruktur<br />
eintreten. Um eine sinnvolle und variable Nutzung der Scheunen zu ermöglichen, ist es<br />
zwingend erforderlich, rückwärtig gelegene Grundstücke mittels Bodenordnung den<br />
Scheunen zuzuordnen. Diese notwendige Veränderung hat jedoch keinen negativen Einfluss<br />
auf die baulich räumliche Struktur und den erlebbaren öffentlichen Raum im Denkmal<br />
Scheunenviertel.<br />
Insgesamt wurde versucht, die baulich räumliche Struktur so zu ergänzen, dass das städtebauliche<br />
Ensemble erhalten wird. Es wurden städtebaulich sinnvolle und baulich räumlich<br />
begründete Ergänzungen vorgenommen, ohne bereits zerstörte räumliche Situationen<br />
mit all ihren heute bestehenden Erschließungs- und Nutzungsproblemen, bautechnischen<br />
oder brandschutztechnischen Problemen zwingend wieder erzeugen zu wollen.<br />
Hierzu hat es bereits zwei wesentliche Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt <strong>Altlandsberg</strong>,<br />
der Unteren und Oberen Denkmalbehörde sowie dem Planungsamt im Landkreis<br />
Märkisch-Oderland gegeben. Die grundsätzlichen Entwicklungsziele der baulich<br />
räumlichen Struktur im Denkmalbereich sind im Wesentlichen abgestimmt und haben gemeinsamen<br />
Konsens gefunden (siehe auch Anlage 3).<br />
Dieses trifft im Grundsatz auch auf die anderen Baugebiete außerhalb des Denkmals zu.<br />
Zu nennen sind das Wohngebiet zwischen Strausberger Straße und Fredersdorfer Chaussee,<br />
der kleine Erweiterungsbereich für Wohnbebauung entlang des Bollensdorfer Weges<br />
und der hier geplante Einzelhandelsstandort.<br />
Für die Wohnbebauung südlich der Strausberger Straße wurde eine relativ strenge städtebauliche<br />
Struktur gewählt, die sich baulich räumlich wesentlich von dem historischen<br />
Scheunenviertel absetzt. Der Wohnbaustandort wird durch eine dichte Bepflanzung und<br />
einen entsprechenden räumlichen Abstand von den historischen Scheunen abgegrenzt.<br />
Das Gebiet umfasst Standorte für ca. 60 Einfamilienhäuser auf Grundstücken je nach Zuschnitt<br />
zwischen 600 und 900 m². Dies bedeutet eine Bebauung entsprechend Baunutzungsverordnung<br />
mit deiner GRZ von rund 0,2. Damit wird eine Bebauung vorgesehen,<br />
die sich in ihren charakteristischen baulich-räumlichen, architektonischen und grüngestalterischen<br />
Elementen deutlich gegenüber der historischen Scheunenbebauung absetzt und<br />
einen locker bebauten Übergang in die freie Landschaft bildet. Die verkehrliche Anbindung<br />
und Erschließung dieses kleinen Wohngebietes erfolgt über drei neu zu bauende Anbindepunkte,<br />
zwei an der Strausberger Straße und einen an der Fredersdorfer Chaussee<br />
(L30). Die entsprechenden Vorabstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßenwesen sind<br />
erfolgt. Die konkrete Planung der Zufahrten an die L 30 sollte möglichst zeitnah <strong>zum</strong> Radwegebau<br />
mit dem Landesbetrieb Straßenwesen abgestimmt werden. Dabei sind insbesondere<br />
zu beachten, die Schleppkurven für den Anliegerverkehr und für Versorgungsfahrzeuge,<br />
Prüfung der Führung der Fußgänger und Radfahrer in diesem Bereich (Querung<br />
der L 30) sowie die Beachtung der Sichtverhältnisse im Bereich der L 30. Zur Gestaltung<br />
und Dimensionierung der Straßenverkehrsfläche wurde ein Gestaltungsvorschlag in<br />
der Begründung ergänzt (siehe Anlage).<br />
12 Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt-, Dorf- und Freiraumplanung – September 2006