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Satzung zum Bebauungsplan Scheuenviertel Altlandsberg

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<strong>Satzung</strong> Stadt <strong>Altlandsberg</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> „Scheunenviertel <strong>Altlandsberg</strong>“<br />

das mit der Neupflanzung von artenreichen standortheimischen Laubgehölzen der Bestand<br />

durch höherwertige Gehölze ersetzt wird. Insbesondere mit der Ortsrandbepflanzung<br />

wird sich die Artenvielfalt und der Biotopverbund zwischen den Niederungen und im<br />

Randbereich der offenen Feldlandschaft deutlich erhöhen. Insbesondere im Randbereich<br />

zur Feldlandschaft geht die Wirksamkeit dieser Maßnahme weit über den Geltungsbereich<br />

hinaus. Daher sind diese Flächen als hochwertiger Ausgleich anzusetzen. Die Neupflanzungen<br />

erfolgen weitgehend auf bisher intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die<br />

mit der Pflanzung verbundene Umwandlung in eine extensive Nutzung ist insbesondere<br />

dem Ausgleich für Versiegelungen zuzuordnen, da Boden und Wasserhaushaltsfunktionen<br />

dauerhaft aufgewertet werden. Da mit diesen Pflanzungen neben der inneren Durchgrünung<br />

auch die Ortsrandeingrünung realisiert wird, dienen diese Maßnahmen auch der<br />

Aufwertung des Landschaftsbildes und übernehmen wichtige Ausgleichsfunktionen für das<br />

Kleinklima am Standort (Windschutz, Verschattung usw.).<br />

Ausgleichsmaßnahme 1<br />

Auf der als Eingrünung dienenden Pflanzfläche - SPE 1 sind insgesamt 15 Obstbäume<br />

nach Pflanzliste F und 300 Sträucher nach Pflanzliste B zu pflanzen. Es besteht keine<br />

Standortfestsetzung.<br />

Ausgleichsmaßnahme 2<br />

Auf der SPE Fläche im Randbereich <strong>zum</strong> Feuchtgebiet - SPE 2 sind insgesamt 200 Sträucher<br />

nach Pflanzliste B zu pflanzen. Auf der Fläche sind insgesamt 12 Laubbäume nach<br />

Pflanzliste A zu pflanzen. Es besteht keine Standortfestsetzung.<br />

Ausgleichsmaßnahme 3<br />

Auf der Fläche - SPE 3 sind insgesamt 12 straßenbegleitende Laubbäume nach Pflanzliste<br />

A zu pflanzen. Auf der Fläche sind insgesamt 800 Sträucher nach Pflanzliste B zu<br />

pflanzen. Es besteht keine Standortfestsetzung. Die verbleibenden Flächen sind als naturnahe<br />

Wiese anzulegen. Das vorhandene Weidengebüsch ist zu erhalten und zu pflegen.<br />

Ausgleichsmaßnahme 4<br />

Auf der als Abschirmung dienenden Pflanzfläche - SPE 4 sind folgende Pflanzungen<br />

durchzuführen. Auf der privaten Grünfläche ist eine 3 m breite Hecke mit 1 Strauch je m²<br />

nach Pflanzliste D zu pflanzen. Auf der öffentlichen Straßenfläche sind eine 4 m breite<br />

baumüberstandene Hecke mit 1 Strauch je m² nach Pflanzliste D und insgesamt 15 Laubbäume<br />

nach Pflanzliste C zu pflanzen. Es besteht keine Standortfestsetzung. Unterbrechungen<br />

der Hecke zur Einordnung von Grundstückszufahrten von maximal 4 m Breite<br />

sind zulässig.<br />

Ausgleichsmaßnahme 5<br />

Auf der als Abschirmung dienenden Pflanzfläche - SPE 5 sind folgende Pflanzungen<br />

durchzuführen. Auf der privaten Grünfläche ist eine 3 m breite Hecke mit 1 Strauch je m²<br />

nach Pflanzliste D zu pflanzen. Auf der öffentlichen Straßenfläche sind eine 4 m breite<br />

baumüberstandene Hecke mit 1 Strauch je m² nach Pflanzliste D und insgesamt 5 Laubbäume<br />

nach Pflanzliste C zu pflanzen. Es besteht keine Standortfestsetzung. Unterbrechungen<br />

der Hecke zur Einordnung von Grundstückszufahrten von maximal 4 m Breite<br />

sind zulässig.<br />

Ausgleichsmaßnahme 6<br />

Auf der als Abschirmung dienenden Pflanzfläche - SPE 6 ist auf der privaten Grünfläche<br />

eine 3 m breite Hecke mit 1 Strauch je m² nach Pflanzliste D zu pflanzen.<br />

50 Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt-, Dorf- und Freiraumplanung – September 2006

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