Satzung zum Bebauungsplan Scheuenviertel Altlandsberg
Satzung zum Bebauungsplan Scheuenviertel Altlandsberg
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<strong>Satzung</strong> Stadt <strong>Altlandsberg</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> „Scheunenviertel <strong>Altlandsberg</strong>“<br />
• Schutzgut Wasserhaushalt<br />
Der bebaute Teil des Scheunenviertels, die Stallanlagen, die angrenzenden Landwirtschaftsflächen<br />
und Teile der Niederungen sind in Karte 7 des Landschaftsplanes als Bereiche<br />
mit einer mäßigen Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit und geringer<br />
Grundwasserneubildungsfunktion eingestuft. Die nordöstlichen Niederungsbereiche weisen<br />
dagegen eine sehr hohe Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit und eine hohe<br />
Grundwasserneubildungsfunktion auf.<br />
Im Untersuchungsgebiet sind angrenzend Oberflächengewässer vorhanden. Sie gehören<br />
<strong>zum</strong> Neuenhagener Mühlenfließes und seiner Zuflüsse. Der Zustand der Fließgewässer<br />
wird in Karte 9 des Landschaftsplanes als mäßig belastet (Saprobitätsgrad) eingestuft. Die<br />
Niederungen sind als Retentionsräume (Hochwasseraufnahmeflächen) von Bedeutung.<br />
Der Hauptgraben westlich der historischen Altstadt ist südlich der Strausberger Straße<br />
verrohrt. Nördlich verläuft er oberirdisch als künstlicher Graben. Der südlich vom Kleinbahnhof<br />
beginnende Graben dient als Entwässerungsgraben und steht nicht in Verbindung<br />
mit den offenen Gräben nördlich der Strausberger Straße. Dieser und der direkt an<br />
das Plangebiet grenzende Graben sind vermutlich den ehemaligen Bahnanlagen zuzuordnen,<br />
da sie den höherliegenden ehemaligen Gleiskörper begrenzen.<br />
Die Grundwasserfließrichtung im Untersuchungsgebiet ist Richtung Südwest. Genaue Angaben<br />
<strong>zum</strong> Grundwasserabstand liegen nicht vor. Im Bereich der Niederungen ist je nach<br />
Boden ein Grundwasserflurabstand von 0 bis 0,5 m oder 0 bis 2 m zu erwarten. Die bebauten<br />
Bereich liegen in der Regel höher und weisen z.T. anderen Boden auf, so dass<br />
hier ein deutlich größerer Grundwasserflurabstand anzutreffen ist. Das Gebiet liegt nicht<br />
im Bereich von Wasserschutzgebieten nach § 19 WHG. Mit der vorhandenen Versiegelung<br />
ist eine gestörte Abflusssituation mit hohem Oberflächenabfluss sowie einer verringerten<br />
Grundwasseranreicherung verbunden.<br />
• Schutzgüter Klima und Luft<br />
Aus dem Landschaftsplan lassen sich folgende Aussagen zu den Themen Klima, Luft und<br />
Lärmimmissionen ableiten. (siehe LP Karte 10)<br />
Die offenen Feuchtniederungen sind als kaltluftbildende Bereiche von Bedeutung, sie stellen<br />
jedoch gleichzeitig Bereiche mit erhöhter Inversionsgefährdung und Nebelbildung dar.<br />
Die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Oberflächengewässer sind als temperaturausgleichende<br />
Bereiche von Bedeutung. Als Überwärmungsgebiet sind die bebauten Bereiche<br />
benannt. Aufgrund der relativ hohen Verkehrsbelastung sind die Landesstraße L 30<br />
und die Straße Richtung Strausberg als vorhandene Emissionsquellen zu benennen. Aufgrund<br />
seiner starken Überbauung und fehlender Durchgrünung ist das Gebiet der ehemaligen<br />
Stallanlagen in seiner klimaökologischen und lufthygienischen Funktionstüchtigkeit<br />
stark beeinträchtigt. Die großflächig versiegelten Flächen und die großen Gebäuden beeinträchtigen<br />
die Entstehung von Kaltluft. Bis auf die rahmende Eingrünung fehlt eine klimaausgleichende<br />
innere Durchgrünung mit Bäumen völlig. In der kleinräumlichen Klimabetrachtung<br />
des Untersuchungsgebietes sind die umliegenden Niederungsbereiche als<br />
Kaltluftentstehungsgebiet zuzuordnen. Diese sollten möglichst von einer Neubebauung<br />
freigehalten werden. Die z.T. überregional bedeutsamen Straßen beeinträchtigen den<br />
Standort aufgrund ihrer Emissionen deutlich. Eine Verlagerung des Verkehrs kommt aufgrund<br />
der naturräumlichen Situation nicht in Betracht, so dass die Beeinträchtigungen und<br />
Vorbelastungen bestehen bleiben.<br />
• Schutzgüter Biotope und Vegetation<br />
Zur Ermittlung der realen Vegetation des Untersuchungsgebietes und zur Einordnung in<br />
Biotoptypen gemäß Biotopkartierung Brandenburg wurden im Mai 2005 Vegetationskartie-<br />
38 Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt-, Dorf- und Freiraumplanung – September 2006