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Satzung zum Bebauungsplan Scheuenviertel Altlandsberg

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<strong>Satzung</strong> Stadt <strong>Altlandsberg</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> „Scheunenviertel <strong>Altlandsberg</strong>“<br />

• Schutzgut Wasserhaushalt<br />

Der bebaute Teil des Scheunenviertels, die Stallanlagen, die angrenzenden Landwirtschaftsflächen<br />

und Teile der Niederungen sind in Karte 7 des Landschaftsplanes als Bereiche<br />

mit einer mäßigen Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit und geringer<br />

Grundwasserneubildungsfunktion eingestuft. Die nordöstlichen Niederungsbereiche weisen<br />

dagegen eine sehr hohe Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit und eine hohe<br />

Grundwasserneubildungsfunktion auf.<br />

Im Untersuchungsgebiet sind angrenzend Oberflächengewässer vorhanden. Sie gehören<br />

<strong>zum</strong> Neuenhagener Mühlenfließes und seiner Zuflüsse. Der Zustand der Fließgewässer<br />

wird in Karte 9 des Landschaftsplanes als mäßig belastet (Saprobitätsgrad) eingestuft. Die<br />

Niederungen sind als Retentionsräume (Hochwasseraufnahmeflächen) von Bedeutung.<br />

Der Hauptgraben westlich der historischen Altstadt ist südlich der Strausberger Straße<br />

verrohrt. Nördlich verläuft er oberirdisch als künstlicher Graben. Der südlich vom Kleinbahnhof<br />

beginnende Graben dient als Entwässerungsgraben und steht nicht in Verbindung<br />

mit den offenen Gräben nördlich der Strausberger Straße. Dieser und der direkt an<br />

das Plangebiet grenzende Graben sind vermutlich den ehemaligen Bahnanlagen zuzuordnen,<br />

da sie den höherliegenden ehemaligen Gleiskörper begrenzen.<br />

Die Grundwasserfließrichtung im Untersuchungsgebiet ist Richtung Südwest. Genaue Angaben<br />

<strong>zum</strong> Grundwasserabstand liegen nicht vor. Im Bereich der Niederungen ist je nach<br />

Boden ein Grundwasserflurabstand von 0 bis 0,5 m oder 0 bis 2 m zu erwarten. Die bebauten<br />

Bereich liegen in der Regel höher und weisen z.T. anderen Boden auf, so dass<br />

hier ein deutlich größerer Grundwasserflurabstand anzutreffen ist. Das Gebiet liegt nicht<br />

im Bereich von Wasserschutzgebieten nach § 19 WHG. Mit der vorhandenen Versiegelung<br />

ist eine gestörte Abflusssituation mit hohem Oberflächenabfluss sowie einer verringerten<br />

Grundwasseranreicherung verbunden.<br />

• Schutzgüter Klima und Luft<br />

Aus dem Landschaftsplan lassen sich folgende Aussagen zu den Themen Klima, Luft und<br />

Lärmimmissionen ableiten. (siehe LP Karte 10)<br />

Die offenen Feuchtniederungen sind als kaltluftbildende Bereiche von Bedeutung, sie stellen<br />

jedoch gleichzeitig Bereiche mit erhöhter Inversionsgefährdung und Nebelbildung dar.<br />

Die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Oberflächengewässer sind als temperaturausgleichende<br />

Bereiche von Bedeutung. Als Überwärmungsgebiet sind die bebauten Bereiche<br />

benannt. Aufgrund der relativ hohen Verkehrsbelastung sind die Landesstraße L 30<br />

und die Straße Richtung Strausberg als vorhandene Emissionsquellen zu benennen. Aufgrund<br />

seiner starken Überbauung und fehlender Durchgrünung ist das Gebiet der ehemaligen<br />

Stallanlagen in seiner klimaökologischen und lufthygienischen Funktionstüchtigkeit<br />

stark beeinträchtigt. Die großflächig versiegelten Flächen und die großen Gebäuden beeinträchtigen<br />

die Entstehung von Kaltluft. Bis auf die rahmende Eingrünung fehlt eine klimaausgleichende<br />

innere Durchgrünung mit Bäumen völlig. In der kleinräumlichen Klimabetrachtung<br />

des Untersuchungsgebietes sind die umliegenden Niederungsbereiche als<br />

Kaltluftentstehungsgebiet zuzuordnen. Diese sollten möglichst von einer Neubebauung<br />

freigehalten werden. Die z.T. überregional bedeutsamen Straßen beeinträchtigen den<br />

Standort aufgrund ihrer Emissionen deutlich. Eine Verlagerung des Verkehrs kommt aufgrund<br />

der naturräumlichen Situation nicht in Betracht, so dass die Beeinträchtigungen und<br />

Vorbelastungen bestehen bleiben.<br />

• Schutzgüter Biotope und Vegetation<br />

Zur Ermittlung der realen Vegetation des Untersuchungsgebietes und zur Einordnung in<br />

Biotoptypen gemäß Biotopkartierung Brandenburg wurden im Mai 2005 Vegetationskartie-<br />

38 Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt-, Dorf- und Freiraumplanung – September 2006

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