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Satzung zum Bebauungsplan Scheuenviertel Altlandsberg

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<strong>Satzung</strong> Stadt <strong>Altlandsberg</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> „Scheunenviertel <strong>Altlandsberg</strong>“<br />

• Textliche Festsetzung 9.18:<br />

Die freiwachsende Feldgehölzhecke – SPE 12 - aus heimischen, standortgerechten Gehölzen zur<br />

Eingrünung der Gärtnerei ist dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.<br />

Begründung der Festsetzung:<br />

Mit dieser Festsetzung sollen die Bodenflächen aus einer intensiven Nutzung dauerhaft<br />

herausgenommen werden. Die mit dem Bauantrag zur Gärtnerei beauflagte Ausgleichs-<br />

und Ersatzpflanzung soll dauerhaft gesichert werden. Gleichzeitig stellt diese<br />

Pflanzung eine wichtige landschaftliche Einbindung der großen Gewächshäuser her.<br />

• Textliche Festsetzung 9.19:<br />

Auf alle Festsetzungen sind nur folgende Arten und Qualitäten von Bäumen und Sträuchern anrechenbar:<br />

(Liste siehe Planzeichnung)<br />

Begründung der Festsetzung:<br />

Mit dieser Festsetzung soll sichergestellt werden, dass die vorgesehenen Ersatzpflanzungen<br />

mit standortheimischen Gehölzen vorgenommen werden. Nur so kann naturschutzfachlich<br />

hochwertiger Ausgleich erreicht werden. Die Gehölzauswahl orientiert<br />

sich am Gehölzerlass des MULR vom 26.08.2004. Die Festsetzung von Mindestqualitäten<br />

dient dazu, damit nicht aus Kostengründen zu kleine Bäume oder Sträucher gepflanzt<br />

werden, die auch mittelfristig keine städtebaulich wirksame Wuchshöhe erreichen.<br />

• Zeichnerische Festsetzungen in der Planzeichnung:<br />

- Die geplanten SPE Flächen wurden je nach Standort in Überlagerung mit Flächen für<br />

Landwirtschaft, mit Straßenverkehrsflächen und mit Grünflächen festgesetzt.<br />

5.9. Zuordnung der Ausgleichsflächen<br />

(§ 9 Abs. 1a BauGB)<br />

• Textliche Festsetzung 10.1 bis 10.3:<br />

10.1 Die festgesetzte Pflanzmaßnahme auf der öffentlichen Grünfläche ÖG – 2 gemäß textlicher<br />

Festsetzung 9.9, die SPE - Maßnahme 8 gemäß textlicher Festsetzung 9.10 und die<br />

Pflanzmaßnahme gemäß textlicher Festsetzung 9.14 werden den Baufeldern 24 bis 30 sowie der<br />

Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ zwischen<br />

Strausberger Straße und Fredersdorfer Chaussee zugeordnet.<br />

10.2 Die festgesetzte SPE - Maßnahme 9 gemäß textlicher Festsetzung 9.11 und die Pflanzmaßnahme<br />

gemäß textlicher Festsetzung 9.16 werden dem Baufeld 15 sowie der direkt angrenzenden Fläche<br />

für Stellplätze zugeordnet.<br />

10.3 Die festgesetzten Pflanz- und SPE - Maßnahmen gemäß textlicher Festsetzung 9.2 bis 9.8, 9.12,<br />

9.13, 9.15 und 9.17 werden den Baufenstern 1 bis 14, 16 und 17 bis 21 zugeordnet.<br />

10.4 Die festgesetzte SPE - Maßnahme 12 gemäß textlicher Festsetzung 9.18 wird der Gärtnerei<br />

(Flurstück 40, Flur 12) zugeordnet.<br />

Begründung der Festsetzungen:<br />

Siehe hierzu auch Begründung und Herleitung im GOP. Mit der Zuordnung von Ausgleichsflächen<br />

und -maßnahmen soll der Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich<br />

verbindlich geregelt werden. Die Stadt <strong>Altlandsberg</strong> ist für die Koordinierung der Kompensationsmaßnahmen<br />

verantwortlich. Die Realisierung und eine Übertragung an Dritte kann<br />

mit einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden.<br />

28 Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt-, Dorf- und Freiraumplanung – September 2006

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