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Satzung zum Bebauungsplan Scheuenviertel Altlandsberg

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<strong>Satzung</strong> Stadt <strong>Altlandsberg</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> „Scheunenviertel <strong>Altlandsberg</strong>“<br />

großflächigem Ressourcenschutz. Gemäß Z 2.1.2 LEP eV und G 2.3.2 RegPl kann hier eine Siedlungserweiterung<br />

ausnahmsweise 'zugelassen werden, soweit sonstige öffentlich rechtliche Vorschriften<br />

nicht berührt sind und sie bei Orientierung auf den voraussehbaren Bedarf mit Nachweis<br />

der geordneten Eigenentwicklung erfolgt. Gemäß G 1.3.4 RegPl soll der besonderen Siedlungs-<br />

und Versorgungsstruktur im ländlichen Raum insbesondere durch Stadterneuerung und -<br />

Sanierung der Klein- und Landstädte entsprochen werden. Die Stadt <strong>Altlandsberg</strong> erfüllt die Voraussetzungen<br />

für eine hervorgehobene Bedeutung für Maßnahmen der Stadterneuerung, insbesondere<br />

der Stadtkernsanierung und –revitalisierung gemäß Z 1.4.3 RegPl. Nach G 1.4.3 RegPl<br />

soll durch Maßnahmen der Stadterneuerung die Funktion und Gestalt der Stadtkerne verbessert<br />

werden. Im Rahmen der Beseitigung städtebaulicher, funktionaler und struktureller Missstände<br />

sind vor allem die Wohn- und Versorgungs-, wie auch Kultur- und Freizeitfunktionen im Ortszentrum<br />

entsprechend der grundzentralen Versorgungsfunktion der Stadt <strong>Altlandsberg</strong> zu stärken. Das<br />

Wohn- und Erholungsumfeld soll insbesondere durch eine ausreichende Versorgung an Grünflächen<br />

und einem ausgebauten Wegenetz verbessert und traditionelle gemischt genutzte Bereiche<br />

erhalten werden, d. h. der Ortsrand des denkmalgeschützten Scheunenviertels im B-Plan gesichert<br />

und aufgewertet werden.<br />

Sonstige Hinweise<br />

Der nördliche Teil des Plangebietes wurde im 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt <strong>Altlandsberg</strong><br />

als Gemischte Baufläche, der südliche Teil als Wohngebiet dargestellt. Hierzu liegt eine<br />

Befürwortung seitens der Regionalen Planungsstelle vom 07.06.2005 vor.“<br />

Stellungnahme der RegPl vom 29.11.05<br />

Der B-Plan „Scheunenviertel <strong>Altlandsberg</strong>" ist an die regionalen Ziele und Grundsätze der<br />

Raumordnung angepasst.<br />

• Landkreis Märkisch – Oderland<br />

Der Landkreis Märkisch – Oderland wurde im Rahmen der Planungsanzeige bereits frühzeitig<br />

beteiligt. Die genannten Bedenken, Anregungen und Hinweise sind in den vorliegenden<br />

Vorentwurf nach Abwägung in der SVV am 23.02.2006 eingeflossen.<br />

3.2. Aussagen des Flächennutzungsplanes<br />

Grundlage für die Erarbeitung des <strong>Bebauungsplan</strong>es ist der rechtskräftige Flächennutzungsplan<br />

(FNP) für das Gebiet der neu gebildeten Stadt <strong>Altlandsberg</strong><br />

Der Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Altlandsberg</strong> weist im Bereich „Scheunenviertel mit<br />

Stallanlagen“ Wohnbauflächen und Gemischte Bauflächen aus. In den Randbereichen<br />

sind verschiedene Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft vorgesehen. Teilbereiche sind für private Gärten, einen Parkplatz, als<br />

Friedhofsfläche und als Flächen für die Landwirtschaft vorgesehen. Der <strong>Bebauungsplan</strong><br />

wird entsprechend § 8 Abs. 2. BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

Nördlich des Plangebietes schließen sich die Niederungsgebiete des LSG „Niederungssystem<br />

des Neuenhagener Mühlenfließes und seiner Zuflüsse“ und westlich das NSG /<br />

FFH-Gebiet „Wiesengrund“ an.<br />

8 Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt-, Dorf- und Freiraumplanung – September 2006

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