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Satzung zum Bebauungsplan Scheuenviertel Altlandsberg

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<strong>Satzung</strong> Stadt <strong>Altlandsberg</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> „Scheunenviertel <strong>Altlandsberg</strong>“<br />

• Schutzgut Wasser<br />

Tabelle 2: Eingriffs-/Ausgleichsbilanz Schutzgut Wasser<br />

Eingriff - Auswirkungen auf Natur<br />

und Landschaft<br />

- steigender Anteil an Vollversiegelung<br />

und Rückgang von Teilversiegelungen<br />

mit einem Kompensationserfordernis<br />

von 7.616 m² durch<br />

Neubebauung, Nebenanlagen,<br />

Straßen, Wege, Parkplätze (unter<br />

Berücksichtigung der Entsiegelungen<br />

im Bereich Stallanlagen) (anlagebedingte<br />

Auswirkungen),<br />

- Schadstoffeintrag, (betriebsbedingte<br />

Auswirkungen),<br />

s.o.<br />

Art und Umfang der Maßnahmen<br />

(V) – Vermeidung, (M) – Minderung,<br />

(A) - Ausgleich, (E) - Ersatz<br />

(V 1) Verzicht auf dichte Wohnbebauung<br />

im Bereich Stallanlagen,<br />

(V 5) nicht alle historisch belegbaren<br />

Scheunen werden wieder errichtet<br />

(V 6) Optimierung und damit Verringerung<br />

der rückwärtigen Erschließung<br />

der Scheunen<br />

(M 1) Fußwege auf Verkehrsflächen<br />

besonderer Zweckbestimmung<br />

„Fußweg“ sowie Fuß- und<br />

Radwege auf Grünflächen mit der<br />

Zweckbestimmung Parkanlage und<br />

Friedhof sind als geschotterte<br />

und/oder sandgeschlämmte Wege<br />

auszuführen, vollversiegelte Wege<br />

sind unzulässig. Versickerung Regenwasser<br />

auf SPE Flächen ist zulässig,<br />

(M 2) Die SPE Fläche im Randbereich<br />

<strong>zum</strong> Feuchtgebiet - SPE 2 ist<br />

von einer intensiven landwirtschaftlichen<br />

Nutzung freizuhalten. Zur<br />

Vermeidung von Schadstoffeintrag<br />

in das nördlich angrenzende Gewässer<br />

ist das Aufbringen von<br />

Dünger unzulässig.<br />

(M 4) Auf den Grünflächen der Privatgärten<br />

sind nur teilversiegelte<br />

Stellplätze und Zufahrten zulässig.<br />

(A 1–6, 8–12,19) Neuanlage von<br />

10.525 m² Gehölzpflanzungen mit<br />

standortheimischen Bäumen und<br />

Sträuchern sowie von 13.375 m²<br />

extensiven Wiesen, daraus resultiert<br />

eine dauerhafte extensive Bodennutzung,<br />

(A 16 - 17) Rückbau der Stallanlagen,/Lagerbaracke,<br />

der versiegelten<br />

Lager und Verkehrsflächen,<br />

Fundamente und unterirdischen<br />

baulichen Anlagen,<br />

(A 18) Zuwachs an gärtnerisch genutzten<br />

Flächen von insgesamt<br />

37.103 m², Einbringen von humushaltigen<br />

Oberdeckschichten zur Erhöhung<br />

der Pufferkapazität des Bodens,<br />

gärtnerische Nutzung und<br />

Pflanzung von Bäumen und Sträuchern,<br />

Bewertung der Ausgleichbarkeit /<br />

verbleibende Wirkung / Bemerkungen<br />

- vermeidbare Beeinträchtigungen<br />

werden vermieden und gemindert,<br />

- Das Niederschlagswasser wird<br />

nur teilweise innerhalb des Planungsgebietes<br />

wieder versickert,<br />

eine Versickerung in den vorhandenen<br />

Straßenräumen des historischen<br />

Scheunenviertels ist nicht<br />

möglich, da die Straßenquerschnitte<br />

hierfür nicht ausreichen und auch<br />

die großen Scheunendächer in den<br />

Straßenraum entwässern müssen,<br />

das Regenwasser kommt jedoch<br />

den angrenzenden Niederungsgebieten<br />

zu Gute,<br />

- Unter Berücksichtigung der Vorprägung<br />

kann der Eingriff in das<br />

Schutzgut Wasserhaushalt ausgeglichen<br />

werden,<br />

- überlagernde Kompensationswirkung<br />

mit den anderen Schutzgütern,<br />

44 Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt-, Dorf- und Freiraumplanung – September 2006

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