Satzung zum Bebauungsplan Scheuenviertel Altlandsberg
Satzung zum Bebauungsplan Scheuenviertel Altlandsberg
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<strong>Satzung</strong> Stadt <strong>Altlandsberg</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> „Scheunenviertel <strong>Altlandsberg</strong>“<br />
• Schutzgut Wasser<br />
Tabelle 2: Eingriffs-/Ausgleichsbilanz Schutzgut Wasser<br />
Eingriff - Auswirkungen auf Natur<br />
und Landschaft<br />
- steigender Anteil an Vollversiegelung<br />
und Rückgang von Teilversiegelungen<br />
mit einem Kompensationserfordernis<br />
von 7.616 m² durch<br />
Neubebauung, Nebenanlagen,<br />
Straßen, Wege, Parkplätze (unter<br />
Berücksichtigung der Entsiegelungen<br />
im Bereich Stallanlagen) (anlagebedingte<br />
Auswirkungen),<br />
- Schadstoffeintrag, (betriebsbedingte<br />
Auswirkungen),<br />
s.o.<br />
Art und Umfang der Maßnahmen<br />
(V) – Vermeidung, (M) – Minderung,<br />
(A) - Ausgleich, (E) - Ersatz<br />
(V 1) Verzicht auf dichte Wohnbebauung<br />
im Bereich Stallanlagen,<br />
(V 5) nicht alle historisch belegbaren<br />
Scheunen werden wieder errichtet<br />
(V 6) Optimierung und damit Verringerung<br />
der rückwärtigen Erschließung<br />
der Scheunen<br />
(M 1) Fußwege auf Verkehrsflächen<br />
besonderer Zweckbestimmung<br />
„Fußweg“ sowie Fuß- und<br />
Radwege auf Grünflächen mit der<br />
Zweckbestimmung Parkanlage und<br />
Friedhof sind als geschotterte<br />
und/oder sandgeschlämmte Wege<br />
auszuführen, vollversiegelte Wege<br />
sind unzulässig. Versickerung Regenwasser<br />
auf SPE Flächen ist zulässig,<br />
(M 2) Die SPE Fläche im Randbereich<br />
<strong>zum</strong> Feuchtgebiet - SPE 2 ist<br />
von einer intensiven landwirtschaftlichen<br />
Nutzung freizuhalten. Zur<br />
Vermeidung von Schadstoffeintrag<br />
in das nördlich angrenzende Gewässer<br />
ist das Aufbringen von<br />
Dünger unzulässig.<br />
(M 4) Auf den Grünflächen der Privatgärten<br />
sind nur teilversiegelte<br />
Stellplätze und Zufahrten zulässig.<br />
(A 1–6, 8–12,19) Neuanlage von<br />
10.525 m² Gehölzpflanzungen mit<br />
standortheimischen Bäumen und<br />
Sträuchern sowie von 13.375 m²<br />
extensiven Wiesen, daraus resultiert<br />
eine dauerhafte extensive Bodennutzung,<br />
(A 16 - 17) Rückbau der Stallanlagen,/Lagerbaracke,<br />
der versiegelten<br />
Lager und Verkehrsflächen,<br />
Fundamente und unterirdischen<br />
baulichen Anlagen,<br />
(A 18) Zuwachs an gärtnerisch genutzten<br />
Flächen von insgesamt<br />
37.103 m², Einbringen von humushaltigen<br />
Oberdeckschichten zur Erhöhung<br />
der Pufferkapazität des Bodens,<br />
gärtnerische Nutzung und<br />
Pflanzung von Bäumen und Sträuchern,<br />
Bewertung der Ausgleichbarkeit /<br />
verbleibende Wirkung / Bemerkungen<br />
- vermeidbare Beeinträchtigungen<br />
werden vermieden und gemindert,<br />
- Das Niederschlagswasser wird<br />
nur teilweise innerhalb des Planungsgebietes<br />
wieder versickert,<br />
eine Versickerung in den vorhandenen<br />
Straßenräumen des historischen<br />
Scheunenviertels ist nicht<br />
möglich, da die Straßenquerschnitte<br />
hierfür nicht ausreichen und auch<br />
die großen Scheunendächer in den<br />
Straßenraum entwässern müssen,<br />
das Regenwasser kommt jedoch<br />
den angrenzenden Niederungsgebieten<br />
zu Gute,<br />
- Unter Berücksichtigung der Vorprägung<br />
kann der Eingriff in das<br />
Schutzgut Wasserhaushalt ausgeglichen<br />
werden,<br />
- überlagernde Kompensationswirkung<br />
mit den anderen Schutzgütern,<br />
44 Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt-, Dorf- und Freiraumplanung – September 2006