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Satzung zum Bebauungsplan Scheuenviertel Altlandsberg

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<strong>Satzung</strong> Stadt <strong>Altlandsberg</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> „Scheunenviertel <strong>Altlandsberg</strong>“<br />

• Schutzgut öffentlicher Mensch, Kultur- und Sachgüter<br />

Tabelle 6: Eingriffs-/Ausgleichsbilanz Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter<br />

Eingriff – Auswirkungen auf Natur<br />

und Landschaft<br />

- vorhandene Bodendenkmale sind<br />

zu beachten und zu schützen (baubedingte<br />

Beeinträchtigungen)<br />

- das vorhandene Einzeldenkmal<br />

Scheunenviertel ist zu schützen<br />

(baubedingte Beeinträchtigungen)<br />

- Zunehmende Beeinträchtigungen<br />

für Menschen durch den<br />

Straßenverkehr und die damit<br />

verbundene Zunahme von Lärm<br />

und Schadstoffen,<br />

(betriebsbedingte Beeinträchtigun-<br />

g en)<br />

Art und Umfang der Maßnahmen<br />

(V) – Vermeidung, (M) – Minderung,<br />

(A) - Ausgleich, (E) - Ersatz<br />

(M) Festsetzung von schallschützenden<br />

Maßnahmen im <strong>Bebauungsplan</strong>,<br />

(M+V) Erarbeitung einer Gestaltungssatzung<br />

für das denkmalgeschützte<br />

historische Scheunenviertel,<br />

(A 1–15, 19, 20) Hoher Anteil an<br />

Durchgrünung des Gebietes,<br />

(A 18) Zuwachs an gärtnerisch genutzten<br />

Flächen<br />

• zusammenfassende Gesamteinschätzung<br />

Bewertung der Ausgleichbarkeit /<br />

verbleibende Wirkung / Bemerkungen<br />

- Die Auswirkungen aus dem Straßenverkehr<br />

können durch schallschützende<br />

Maßnahmen und einen<br />

hohen Anteil an Durchgrünung gemindert<br />

werden,<br />

- Mit der vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong>ung<br />

und der Gestaltungssatzung<br />

kann ein wirksamer Schutz<br />

und eine Entwicklung des historischen<br />

Scheunenviertels gesichert<br />

werden, es werden keine negativen<br />

Auswirkungen befürchtet,<br />

- Aufwertung der Aufenthaltsfunktionen<br />

(Erlebnis -und Identifikationsraum)<br />

für die Bevölkerung<br />

- Mit den geplanten neuen Fuß-<br />

und Radwegen wird sich die Erholungsfunktion<br />

für Radtouristen<br />

(Radwanderweg) und für die Einwohner<br />

deutlich verbessern.<br />

- überlagernde Kompensationswirkung<br />

mit den anderen Schutzgütern,<br />

- der Eingriff in das Schutzgut kann<br />

vollständig ausgeglichen werden,<br />

Zusammenfassend lässt sich einschätzen, dass mit den vorgesehenen Vermeidungs-,<br />

Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen die Eingriffe innerhalb des Untersuchungsraumes<br />

vollständig kompensiert werden können. Die Eingriffe in die vorhandenen Gehölzbiotope<br />

können durch entsprechende Ersatzpflanzungen innerhalb des Plangebietes vollständig<br />

ausgeglichen werden. Die Eingriffe in die vorhandenen Offen-Biotope werden<br />

durch die Umwandlung in Gärten, in öffentliche Parkanlagen mit Strauch- und Baumpflanzungen<br />

sowie in extensive Offenbiotope ausgeglichen. Die erforderlichen Ersatzpflanzungen<br />

für zu fällende Einzelbäume können ebenfalls im Plangebiet ausgeglichen werden.<br />

48 Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt-, Dorf- und Freiraumplanung – September 2006

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