Satzung zum Bebauungsplan Scheuenviertel Altlandsberg
Satzung zum Bebauungsplan Scheuenviertel Altlandsberg
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<strong>Satzung</strong> Stadt <strong>Altlandsberg</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> „Scheunenviertel <strong>Altlandsberg</strong>“<br />
• Schutzgut öffentlicher Mensch, Kultur- und Sachgüter<br />
Tabelle 6: Eingriffs-/Ausgleichsbilanz Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter<br />
Eingriff – Auswirkungen auf Natur<br />
und Landschaft<br />
- vorhandene Bodendenkmale sind<br />
zu beachten und zu schützen (baubedingte<br />
Beeinträchtigungen)<br />
- das vorhandene Einzeldenkmal<br />
Scheunenviertel ist zu schützen<br />
(baubedingte Beeinträchtigungen)<br />
- Zunehmende Beeinträchtigungen<br />
für Menschen durch den<br />
Straßenverkehr und die damit<br />
verbundene Zunahme von Lärm<br />
und Schadstoffen,<br />
(betriebsbedingte Beeinträchtigun-<br />
g en)<br />
Art und Umfang der Maßnahmen<br />
(V) – Vermeidung, (M) – Minderung,<br />
(A) - Ausgleich, (E) - Ersatz<br />
(M) Festsetzung von schallschützenden<br />
Maßnahmen im <strong>Bebauungsplan</strong>,<br />
(M+V) Erarbeitung einer Gestaltungssatzung<br />
für das denkmalgeschützte<br />
historische Scheunenviertel,<br />
(A 1–15, 19, 20) Hoher Anteil an<br />
Durchgrünung des Gebietes,<br />
(A 18) Zuwachs an gärtnerisch genutzten<br />
Flächen<br />
• zusammenfassende Gesamteinschätzung<br />
Bewertung der Ausgleichbarkeit /<br />
verbleibende Wirkung / Bemerkungen<br />
- Die Auswirkungen aus dem Straßenverkehr<br />
können durch schallschützende<br />
Maßnahmen und einen<br />
hohen Anteil an Durchgrünung gemindert<br />
werden,<br />
- Mit der vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong>ung<br />
und der Gestaltungssatzung<br />
kann ein wirksamer Schutz<br />
und eine Entwicklung des historischen<br />
Scheunenviertels gesichert<br />
werden, es werden keine negativen<br />
Auswirkungen befürchtet,<br />
- Aufwertung der Aufenthaltsfunktionen<br />
(Erlebnis -und Identifikationsraum)<br />
für die Bevölkerung<br />
- Mit den geplanten neuen Fuß-<br />
und Radwegen wird sich die Erholungsfunktion<br />
für Radtouristen<br />
(Radwanderweg) und für die Einwohner<br />
deutlich verbessern.<br />
- überlagernde Kompensationswirkung<br />
mit den anderen Schutzgütern,<br />
- der Eingriff in das Schutzgut kann<br />
vollständig ausgeglichen werden,<br />
Zusammenfassend lässt sich einschätzen, dass mit den vorgesehenen Vermeidungs-,<br />
Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen die Eingriffe innerhalb des Untersuchungsraumes<br />
vollständig kompensiert werden können. Die Eingriffe in die vorhandenen Gehölzbiotope<br />
können durch entsprechende Ersatzpflanzungen innerhalb des Plangebietes vollständig<br />
ausgeglichen werden. Die Eingriffe in die vorhandenen Offen-Biotope werden<br />
durch die Umwandlung in Gärten, in öffentliche Parkanlagen mit Strauch- und Baumpflanzungen<br />
sowie in extensive Offenbiotope ausgeglichen. Die erforderlichen Ersatzpflanzungen<br />
für zu fällende Einzelbäume können ebenfalls im Plangebiet ausgeglichen werden.<br />
48 Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt-, Dorf- und Freiraumplanung – September 2006