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Satzung zum Bebauungsplan Scheuenviertel Altlandsberg

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<strong>Satzung</strong> Stadt <strong>Altlandsberg</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> „Scheunenviertel <strong>Altlandsberg</strong>“<br />

Teile des Untersuchungsgebietes befinden sich im Bereich des Bodendenkmals Altstadt<br />

<strong>Altlandsberg</strong> einschließlich Berliner Allee bis Mühle und Amtsfreiheit, welches gemäß dem<br />

Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz steht.<br />

Weiterhin zu beachten ist der Denkmalbereich der Altstadt: planmäßige mittelalterliche<br />

Stadtanlage mit Stadtgrundriss (Straßenführung, Platzordnung u. a. ), System u. Proportionen<br />

d. hist. Wohnbebauung sowie hist. Stadtdominanten, Stadtbefestigung mit Tortürmen,<br />

Mauerring, Wallgrabensystem und unbebautem Vorgelände.<br />

Das Scheunenviertel <strong>Altlandsberg</strong> wurde mit Datum vom 20.06.05 unter folgender Bezeichnung<br />

als Einzeldenkmal in die Denkmalliste des Landes Brandenburg aufgenommen:<br />

Scheunenviertel Bollensdorfer Weg, Fredersdorfer Straße und Strausberger Straße in<br />

15345 Altandsberg.<br />

Trinkwasser- oder andere Schutzzonen <strong>zum</strong> Schutz von Oberflächen oder Grundwasser<br />

sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.<br />

Es sind keine Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen bekannt. Bodenuntersuchungen im<br />

Bereich des Ökopools (Teile der ehemaligen Scheineställe) haben neuen keine Altlastenverdachtsmomente<br />

ergeben.<br />

Der Zentraldienst der Polizei Kampfmittelbeseitigungsdienst wurde fühzeitig als TÖB beteiligt.<br />

Eine konkrete Kampfmittelbelastung ist für die Fläche des o.g. Vorhabens nicht bekannt.<br />

Eine gesonderte Munitionsfreiheitsbescheinigung ist daher nicht erforderlich.<br />

3. Übergeordnete Planungen<br />

3.1 Übergeordnete Planungen<br />

In § 1 Abs. 4 BauGB ist festgelegt, dass Bauleitpläne der Gemeinden den Zielen der<br />

Raumordnung und Landesplanung anzupassen sind.<br />

• Landesplanung<br />

Von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Referat GL 6 wurden folgende Ziele,<br />

Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung mitgeteilt:<br />

„Planungsabsicht<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> umfasst den Bereich des historischen Scheunenviertels und den daran angrenzenden<br />

Bereich der ehemaligen Stallanlagen (insgesamt ca. 22,6 ha). Planungsziel ist es,<br />

dem drohenden Verfall der historischen Scheunen entgegenzuwirken. Im Bereich der Scheunen ist<br />

eine flexible Mischnutzung aus verträglichem Gewerbe und Wohnen unter Beachtung der historischen<br />

Situation geplant; im Bereich der ehemaligen Stallanlagen ist Wohnnutzung vorgesehen.<br />

Ziele, Gründsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung<br />

<strong>Altlandsberg</strong> erfüllt im System der zentralörtlichen Gliederung die Funktion eines Grundzentrums<br />

(Z 2.2 (2) RegPI-ZÖG). Die Funktion der Grundzentren als Wohn- und Arbeitsplatzschwerpunkt für<br />

ihren Nahbereich ist zu sichern und auszubauen. Bei der im Rahmen der Grundzentrumsfunktion<br />

begründeten Siedlungstätigkeit ist auf eine geringe Flächeninanspruchnahme sowie auf die Innenentwicklung<br />

zu orientieren. Die Siedlungsflächen der Gemeinde sollen ihrer Größe, Funktion und<br />

ihren Entwicklungsmöglichkeiten angemessen sein. Landesplanerisch festgelegte Freiräume sind<br />

6 Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt-, Dorf- und Freiraumplanung – September 2006

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