Satzung zum Bebauungsplan Scheuenviertel Altlandsberg
Satzung zum Bebauungsplan Scheuenviertel Altlandsberg
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<strong>Satzung</strong> Stadt <strong>Altlandsberg</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> „Scheunenviertel <strong>Altlandsberg</strong>“<br />
Teile des Untersuchungsgebietes befinden sich im Bereich des Bodendenkmals Altstadt<br />
<strong>Altlandsberg</strong> einschließlich Berliner Allee bis Mühle und Amtsfreiheit, welches gemäß dem<br />
Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz steht.<br />
Weiterhin zu beachten ist der Denkmalbereich der Altstadt: planmäßige mittelalterliche<br />
Stadtanlage mit Stadtgrundriss (Straßenführung, Platzordnung u. a. ), System u. Proportionen<br />
d. hist. Wohnbebauung sowie hist. Stadtdominanten, Stadtbefestigung mit Tortürmen,<br />
Mauerring, Wallgrabensystem und unbebautem Vorgelände.<br />
Das Scheunenviertel <strong>Altlandsberg</strong> wurde mit Datum vom 20.06.05 unter folgender Bezeichnung<br />
als Einzeldenkmal in die Denkmalliste des Landes Brandenburg aufgenommen:<br />
Scheunenviertel Bollensdorfer Weg, Fredersdorfer Straße und Strausberger Straße in<br />
15345 Altandsberg.<br />
Trinkwasser- oder andere Schutzzonen <strong>zum</strong> Schutz von Oberflächen oder Grundwasser<br />
sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.<br />
Es sind keine Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen bekannt. Bodenuntersuchungen im<br />
Bereich des Ökopools (Teile der ehemaligen Scheineställe) haben neuen keine Altlastenverdachtsmomente<br />
ergeben.<br />
Der Zentraldienst der Polizei Kampfmittelbeseitigungsdienst wurde fühzeitig als TÖB beteiligt.<br />
Eine konkrete Kampfmittelbelastung ist für die Fläche des o.g. Vorhabens nicht bekannt.<br />
Eine gesonderte Munitionsfreiheitsbescheinigung ist daher nicht erforderlich.<br />
3. Übergeordnete Planungen<br />
3.1 Übergeordnete Planungen<br />
In § 1 Abs. 4 BauGB ist festgelegt, dass Bauleitpläne der Gemeinden den Zielen der<br />
Raumordnung und Landesplanung anzupassen sind.<br />
• Landesplanung<br />
Von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Referat GL 6 wurden folgende Ziele,<br />
Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung mitgeteilt:<br />
„Planungsabsicht<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> umfasst den Bereich des historischen Scheunenviertels und den daran angrenzenden<br />
Bereich der ehemaligen Stallanlagen (insgesamt ca. 22,6 ha). Planungsziel ist es,<br />
dem drohenden Verfall der historischen Scheunen entgegenzuwirken. Im Bereich der Scheunen ist<br />
eine flexible Mischnutzung aus verträglichem Gewerbe und Wohnen unter Beachtung der historischen<br />
Situation geplant; im Bereich der ehemaligen Stallanlagen ist Wohnnutzung vorgesehen.<br />
Ziele, Gründsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung<br />
<strong>Altlandsberg</strong> erfüllt im System der zentralörtlichen Gliederung die Funktion eines Grundzentrums<br />
(Z 2.2 (2) RegPI-ZÖG). Die Funktion der Grundzentren als Wohn- und Arbeitsplatzschwerpunkt für<br />
ihren Nahbereich ist zu sichern und auszubauen. Bei der im Rahmen der Grundzentrumsfunktion<br />
begründeten Siedlungstätigkeit ist auf eine geringe Flächeninanspruchnahme sowie auf die Innenentwicklung<br />
zu orientieren. Die Siedlungsflächen der Gemeinde sollen ihrer Größe, Funktion und<br />
ihren Entwicklungsmöglichkeiten angemessen sein. Landesplanerisch festgelegte Freiräume sind<br />
6 Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt-, Dorf- und Freiraumplanung – September 2006