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Satzung zum Bebauungsplan Scheuenviertel Altlandsberg

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<strong>Satzung</strong> Stadt <strong>Altlandsberg</strong>, <strong>Bebauungsplan</strong> „Scheunenviertel <strong>Altlandsberg</strong>“<br />

• Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter<br />

Das vorhandene Scheunenviertel wird gegenwärtig nicht zu Wohnzwecken genutzt.<br />

Teilweise sind gewerbliche Nutzungen vorhanden. Zumeist werden die Scheunen jedoch<br />

nur zur Lagerung und damit nicht <strong>zum</strong> dauerhaften Aufenthalt von Personen genutzt. Die<br />

vorhandenen Kleingärten zwischen dem Scheunenviertel und der historischen Altstadt<br />

werden schon jetzt deutlich durch die vorhandene Straßenführung der L 30 und der damit<br />

verbundenen Beeinträchtigungen gestört. Im Geltungsbereich sind Bodendenkmale sowie<br />

Verdachtsflächen vorhanden. Diese stellen im Zusammenhang mit der historischen Altstadt<br />

einen kulturhistorischen Wert dar, der im Rahmen der Bautätigkeiten entsprechend<br />

Denkmalschutzgesetzgebung zu schützen ist. Ebenso ist das unter Denkmalschutz stehende<br />

Scheunenviertel für die historische Situation von <strong>Altlandsberg</strong> und darüber hinaus<br />

von herausragender Bedeutung. Diese ist mit der vorliegenden Planung entsprechend zu<br />

berücksichtigen. Das Scheunenviertel stellt auf Grund seiner bauhistorischen Bedeutsamkeit,<br />

dem erlebbaren Freiraum und der Einbindung in die Landschaft eine Besonderheit in<br />

der Region dar.<br />

7.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und<br />

Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung würde sich der baulich Zustand des historischen<br />

Scheunenviertels weiter verschlechtern. In den letzten Jahren hat der Bauzustand der<br />

Scheunen deutlich gelitten. Es wurden nur an wenigen Scheunen Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen<br />

durchgeführt. Der Erhalt des Baudenkmals ist ohne eine städtebauliche<br />

Planung stark gefährdet, da aufgrund der Lage im Außenbereich Anreize zur Nutung und<br />

damit Erhaltung und Entwicklung fehlen. Die Ruinen sind heute schon ein ernsthaftes Sicherheitsproblem<br />

für Spaziergänger und spielende Kinder. Die Reste der Stallanlagen<br />

würden bei Nichtdurchführung der Planung weitgehend brach liegen und einen besonderen<br />

städtebaulichen Missstand darstellen. Der bauliche Zustand wirkt sich störend auf das<br />

Landschaftsbild und auf die denkmalgeschützten Scheunen aus. Die umliegende Feldlandschaft<br />

würde bei Nichtdurchführung der Planung weiterhin intensiv als Landwirtschaft<br />

genutzt werden. Stellt man die derzeitige Bebauung und Freiflächenstruktur der geplanten<br />

gegenüber, ist festzustellen, dass bei Nichtdurchführung der Planung eine höheren ökologische<br />

Wertigkeit des Gebietes verbleibt. Insbesondere der Nutzungsdruck aus der Gewerbe-<br />

und Wohnnutzung auf die direkt an die Scheunen angrenzenden Freiräume wird<br />

sich mit dem Vorhaben erhöhen. Bezüglich des Biotopverbundes jedoch ergibt sich, dass<br />

die geplante Freiraumstruktur mit dem Biotopverbund zwischen Ökopool und den westlich<br />

befindlichen Niederungen dann nicht erfolgen würde. Ein hoher Natürlichkeitsgrad und eine<br />

hohe Artenvielfalt wird sich weder bei Durchführung, noch bei Nichtdurchführung der<br />

Planung einstellen. Die bereits vorhandenen Belastungen aus dem PKW - Verkehr in der<br />

Fredersdorfer Chaussee und der Strausberger Straße werden auch bei Nichtdurchführung<br />

der Planung deutlich steigen, da mit einer zunehmenden Belegung der Landesstraße L 30<br />

zu rechnen ist. Die vorhandenen Fußwegbeziehungen zwischen dem Scheunenviertel und<br />

der historischen Altstadt werden sich bei Nichtdurchführung der Planung auch nicht verändern.<br />

Damit wird sich die touristische Erlebbarkeit im Nahbereich der Altstadt für Besucher<br />

und Erholungssuchende nicht weiter verbessern, Wander- und Spazierwegeverbindungen<br />

unterbleiben.<br />

In der folgenden Zusammenstellung ist die schutzgutbezogene Prognose über die Entwicklung<br />

des Umweltzustands bei Durchführung der Planung tabellarisch zusammengestellt.<br />

42 Dipl.-Ing. Stefan Bolck, Büro für Stadt-, Dorf- und Freiraumplanung – September 2006

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