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Verbandsleben Inhalt - AGV Bau Saar

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Aktuell<br />

Gutachter fällen vernichtendes Urteil<br />

über das <strong>Bau</strong>forderungssicherungsgesetz:<br />

● Weder durchführbar noch praxistauglich<br />

● Eklatanter Verstoß gegen Insolvenzrecht<br />

und Verfassungsrecht<br />

● Gesetzgeber muss unverzüglich<br />

handeln<br />

„Die neue Bundesregierung sollte die<br />

vernichtende Kritik der Gutachter am<br />

<strong>Bau</strong>forderungssicherungsgesetz (<strong>Bau</strong>-<br />

FordSiG) ernst nehmen. Sie muss unverzüglich<br />

die Korrektur des Gesetzes<br />

in Angriff nehmen.“ Diese Forderung<br />

erhob in Berlin der Hauptgeschäftsführer<br />

des Hauptverbandes der Deutschen<br />

<strong>Bau</strong>industrie RA Michael Knipper<br />

anlässlich der Übergabe eines Gutachtens<br />

der Professoren Ulrich Battis<br />

und Christoph G. Paulus (Humboldt-<br />

Universität zu Berlin) zur „Praxistauglichkeit<br />

und Rechtmäßigkeit des <strong>Bau</strong>forderungssicherungsgesetzes<br />

(<strong>Bau</strong>-<br />

FordSiG) aus wirtschafts-, insolvenzund<br />

verfassungsrechtlicher Sicht“. Das<br />

Gutachten belege, dass das <strong>Bau</strong>FoSiG<br />

8<br />

B AUFORDERUNGSSICHERUNGSGESETZ<br />

weder durchführbar noch praxistauglich<br />

sei und sowohl gegen geltendes<br />

Insolvenzrecht als auch gegen Verfassungsgrundsätze<br />

eklatant verstoße.<br />

Die <strong>Bau</strong>industrie teile die Auffassung<br />

der Gutachter, dass das Gesetz <strong>Bau</strong>unternehmer<br />

in ein „Pflichtenkarussell“<br />

schicke, aus dem sie nicht mehr<br />

„ungeschoren“ herauskämen, erläuterte<br />

Knipper. Handele der <strong>Bau</strong>unternehmer<br />

dem <strong>Bau</strong>FoSiG zuwider werde<br />

er bestraft; befolge er dessen Gebot,<br />

werde die Zahlung an den bevorzugten<br />

Gläubiger im Rahmen der Insolvenzanfechtung<br />

wieder rückgängig<br />

gemacht. Knipper: „Deutlicher kann<br />

wohl nicht belegt werden, dass der<br />

vom Gesetzgeber angestrebte Schutz<br />

der Nachunternehmer ins Leere läuft.<br />

Die Unternehmen sind so ungeschützt<br />

wie zuvor.“<br />

Gegen die Zielsetzung des Gesetzes,<br />

insbesondere Nachunternehmer besser<br />

gegen den Ausfall von Forderungen<br />

zu schützen, habe die <strong>Bau</strong>industrie<br />

nichts einzuwenden. Ganz im<br />

Gegenteil. Die <strong>Bau</strong>industrie sei bereit,<br />

an neuen Vorschlägen zur Sicherung<br />

von Nachunternehmen gegen Forderungsausfälle<br />

mitzuarbeiten. Mit dem<br />

<strong>Bau</strong>FoSiG sei dieses Ziel jedoch nicht<br />

zu erreichen; das Gesetz habe lediglich<br />

zur Folge, dass die Unternehmen mit<br />

unerfüllbaren Pflichten konfrontiert<br />

und unkalkulierbaren zivil- wie strafrechtlichen<br />

Risiken ausgesetzt würden.<br />

Die Praxisuntauglichkeit des <strong>Bau</strong>FoSiG<br />

ist nach Auffassung der Gutachter<br />

auch verfassungsrechtlich relevant.<br />

Knipper appelliert deshalb an die<br />

neue Regierungskoalition, diesen für<br />

die <strong>Bau</strong>unternehmen unerträglichen<br />

Zustand unverzüglich zu beenden und<br />

bei einer Neuregelung schon während<br />

des Gesetzgebungsverfahrens stärker<br />

auf die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen<br />

des Gesetzes zu achten.<br />

Zusammenfassung des Rechtsgutachtens:<br />

● Das Gesetz statuiere ein Gebot zu<br />

einem Handeln, dessen Resultat im<br />

Insolvenzfall typischerweise wieder<br />

rückgängig gemacht werden dürfte<br />

(Insolvenzanfechtung), und das des-

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