Verbandsleben Inhalt - AGV Bau Saar
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Aktuell<br />
Gutachter fällen vernichtendes Urteil<br />
über das <strong>Bau</strong>forderungssicherungsgesetz:<br />
● Weder durchführbar noch praxistauglich<br />
● Eklatanter Verstoß gegen Insolvenzrecht<br />
und Verfassungsrecht<br />
● Gesetzgeber muss unverzüglich<br />
handeln<br />
„Die neue Bundesregierung sollte die<br />
vernichtende Kritik der Gutachter am<br />
<strong>Bau</strong>forderungssicherungsgesetz (<strong>Bau</strong>-<br />
FordSiG) ernst nehmen. Sie muss unverzüglich<br />
die Korrektur des Gesetzes<br />
in Angriff nehmen.“ Diese Forderung<br />
erhob in Berlin der Hauptgeschäftsführer<br />
des Hauptverbandes der Deutschen<br />
<strong>Bau</strong>industrie RA Michael Knipper<br />
anlässlich der Übergabe eines Gutachtens<br />
der Professoren Ulrich Battis<br />
und Christoph G. Paulus (Humboldt-<br />
Universität zu Berlin) zur „Praxistauglichkeit<br />
und Rechtmäßigkeit des <strong>Bau</strong>forderungssicherungsgesetzes<br />
(<strong>Bau</strong>-<br />
FordSiG) aus wirtschafts-, insolvenzund<br />
verfassungsrechtlicher Sicht“. Das<br />
Gutachten belege, dass das <strong>Bau</strong>FoSiG<br />
8<br />
B AUFORDERUNGSSICHERUNGSGESETZ<br />
weder durchführbar noch praxistauglich<br />
sei und sowohl gegen geltendes<br />
Insolvenzrecht als auch gegen Verfassungsgrundsätze<br />
eklatant verstoße.<br />
Die <strong>Bau</strong>industrie teile die Auffassung<br />
der Gutachter, dass das Gesetz <strong>Bau</strong>unternehmer<br />
in ein „Pflichtenkarussell“<br />
schicke, aus dem sie nicht mehr<br />
„ungeschoren“ herauskämen, erläuterte<br />
Knipper. Handele der <strong>Bau</strong>unternehmer<br />
dem <strong>Bau</strong>FoSiG zuwider werde<br />
er bestraft; befolge er dessen Gebot,<br />
werde die Zahlung an den bevorzugten<br />
Gläubiger im Rahmen der Insolvenzanfechtung<br />
wieder rückgängig<br />
gemacht. Knipper: „Deutlicher kann<br />
wohl nicht belegt werden, dass der<br />
vom Gesetzgeber angestrebte Schutz<br />
der Nachunternehmer ins Leere läuft.<br />
Die Unternehmen sind so ungeschützt<br />
wie zuvor.“<br />
Gegen die Zielsetzung des Gesetzes,<br />
insbesondere Nachunternehmer besser<br />
gegen den Ausfall von Forderungen<br />
zu schützen, habe die <strong>Bau</strong>industrie<br />
nichts einzuwenden. Ganz im<br />
Gegenteil. Die <strong>Bau</strong>industrie sei bereit,<br />
an neuen Vorschlägen zur Sicherung<br />
von Nachunternehmen gegen Forderungsausfälle<br />
mitzuarbeiten. Mit dem<br />
<strong>Bau</strong>FoSiG sei dieses Ziel jedoch nicht<br />
zu erreichen; das Gesetz habe lediglich<br />
zur Folge, dass die Unternehmen mit<br />
unerfüllbaren Pflichten konfrontiert<br />
und unkalkulierbaren zivil- wie strafrechtlichen<br />
Risiken ausgesetzt würden.<br />
Die Praxisuntauglichkeit des <strong>Bau</strong>FoSiG<br />
ist nach Auffassung der Gutachter<br />
auch verfassungsrechtlich relevant.<br />
Knipper appelliert deshalb an die<br />
neue Regierungskoalition, diesen für<br />
die <strong>Bau</strong>unternehmen unerträglichen<br />
Zustand unverzüglich zu beenden und<br />
bei einer Neuregelung schon während<br />
des Gesetzgebungsverfahrens stärker<br />
auf die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen<br />
des Gesetzes zu achten.<br />
Zusammenfassung des Rechtsgutachtens:<br />
● Das Gesetz statuiere ein Gebot zu<br />
einem Handeln, dessen Resultat im<br />
Insolvenzfall typischerweise wieder<br />
rückgängig gemacht werden dürfte<br />
(Insolvenzanfechtung), und das des-