02.02.2013 Aufrufe

Verbandsleben Inhalt - AGV Bau Saar

Verbandsleben Inhalt - AGV Bau Saar

Verbandsleben Inhalt - AGV Bau Saar

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

wegen in eklatantem Verstoß zu<br />

den Geboten des Insolvenzrechts<br />

stehe.<br />

● Das <strong>Bau</strong>FordSiG verwische auch die<br />

strikte Grenzlinie zwischen der mit<br />

einer juristischen Person einhergehenden<br />

Haftungsbeschränkung<br />

und der persönlichen Haftung der<br />

Gesellschafter einer Personengesellschaft.<br />

● Der hemmende Effekt der Verwendungspflicht<br />

werde ersichtlich,<br />

wenn man dieses Verhaltensmuster<br />

in einem Gedankenspiel auf die gesamte<br />

Wirtschaft übertrage. Dies<br />

entspreche nicht einmal ansatzweise<br />

den Gegebenheiten und Realitäten<br />

moderner wirtschaftlicher<br />

Aktivität. Der deutschen <strong>Bau</strong>wirtschaft<br />

werde ein Sonderopfer abverlangt,<br />

welches keinen anderen<br />

Wirtschaftszweig treffe.<br />

● Es sei fragwürdig, ob ein Treuhandkonto<br />

nach dem derzeitigen Stand<br />

der insolvenzrechtlichen Rechtsprechung<br />

insolvenzfest sei.<br />

● Das Gesetz verlange von dem <strong>Bau</strong>geldempfänger<br />

– und nur von ihm –<br />

eine vor dem Hintergrund geringen<br />

Eigenkapitalquote der deutschen<br />

Gesamtwirtschaft schwer zu rechtfertigende<br />

hohe Eigenkapitalausstattung.<br />

● Die Neuregelung des <strong>Bau</strong>FordSiG<br />

erweise sich als nicht durchführbar<br />

und damit nicht praxistauglich. Dies<br />

sei zugleich verfassungsrechtlich relevant.<br />

Das <strong>Bau</strong>FordSiG verstoße gegen:<br />

● die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1<br />

GG)<br />

● den Bestimmheitsgrundsatz (Art. 20<br />

Abs 3 GG)<br />

● den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit<br />

● den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3<br />

Abs. 1 GG)<br />

● das strafrechtliche Bestimmungsgebot<br />

(Art. 103 Abs. 2 GG) und<br />

● die Unschuldsvermutung (Art. 20<br />

Abs. 3 GG, Art.11 AEMR und Art. 6<br />

EMRK).<br />

Über 400 <strong>Bau</strong>- und Stahlbauunternehmen<br />

appellieren in einem offenen<br />

Unternehmerbrief an die Koalitionsparteien:<br />

● <strong>Bau</strong>forderungssicherungsgesetz<br />

grundlegend korrigieren<br />

● Schaden von den Unternehmen abwenden<br />

Das <strong>Bau</strong>forderungssicherungsgesetz<br />

(<strong>Bau</strong>FordSiG) stellt „einen nicht nachvollziehbaren<br />

Eingriff in unsere unternehmerische<br />

Handlungs- und Entscheidungsfreiheit“<br />

dar. Wir bitten deshalb<br />

eindringlich, das Gesetz „so schnell<br />

wie möglich und grundlegend zu korrigieren<br />

und unakzeptable Sonderlasten<br />

und damit Schaden von unseren<br />

Unternehmen abzuwenden.“ Mit diesem<br />

Appell haben sich über 400 <strong>Bau</strong>und<br />

Stahlbauunternehmer an die<br />

Kanzlerin Dr. Angela Merkel, den bayerischen<br />

Ministerpräsidenten Horst<br />

Seehofer und den Parteivorsitzenden<br />

der FDP Dr. Guido Westerwelle in deren<br />

Eigenschaft als Verhandlungsführer<br />

ihrer Parteien in den laufenden<br />

Koalitionsverhandlungen gewandt.<br />

Der offene Unternehmerbrief wurde<br />

am Freitag, den 09.10.09, zusammen<br />

mit einer Liste von 428 Unterschriften<br />

im Bundeskanzleramt, in der FDP-Parteizentrale<br />

und in der Bayerischen<br />

Landesvertretung in Berlin übergeben.<br />

In ihrem Schreiben an die Verhandlungsführer<br />

konzedieren die Unternehmer<br />

zwar, dass der Gesetzgeber<br />

mit dem <strong>Bau</strong>FordSiG ursprünglich „das<br />

nachvollziehbare Ziel“ verfolgt habe,<br />

„in einer <strong>Bau</strong>leistungskette speziell<br />

Nachunternehmer vor Forderungsausfällen<br />

zu schützen“. Das Gesetz gehe<br />

aber in der Praxis am Ziel vorbei und<br />

sei weder umsetzbar noch handhabbar.<br />

Durch dieses Gesetz werde den<br />

<strong>Bau</strong>unternehmen „ein in der gesamten<br />

deutschen Wirtschaft übliches Liquiditätsmanagement“<br />

verwehrt.<br />

Geldleistungen von <strong>Bau</strong>herren könnten<br />

nicht mehr zur Deckung allgemeiner<br />

Geschäftskosten zur Zahlung fälliger<br />

Kreditzinsen, oder zur Begleichung<br />

von Rechnungen für <strong>Bau</strong>stofflieferungen<br />

anderer <strong>Bau</strong>stellen verwendet<br />

werden.<br />

Durch die Separierungspflicht des <strong>Bau</strong>geldes<br />

seien die Unternehmen gezwungen,<br />

für jede <strong>Bau</strong>stelle ein eigenes<br />

Konto und eine eigene Zahlungsbuchhaltung<br />

einzurichten, heißt es in<br />

dem offenen Brief. Bei z.T. über 100<br />

zeitgleich laufenden <strong>Bau</strong>stellen hätte<br />

<strong>Bau</strong> <strong>Saar</strong><br />

dies einen „massiven bürokratischen<br />

Aufwand“ zur Folge. Die heutige betriebliche<br />

Buchhaltung sei gar nicht in<br />

der Lage, Geldzahlungen einzelnen<br />

<strong>Bau</strong>stellen zuzuweisen, eine passende<br />

Buchhaltungssoftware (noch) nicht<br />

vorhanden. Trotzdem hafteten die<br />

Unternehmer für die Einhaltung des<br />

Gesetzes nicht nur zivilrechtlich, sondern<br />

auch strafrechtlich. Die Unternehmer<br />

stünden „– wegen der strafrechtlichen<br />

Haftung – quasi ständig<br />

mit einem Bein im Gefängnis“.<br />

Die Unternehmer stellen deshalb in ihrem<br />

Brief abschließend einige kritische<br />

Fragen. U.a. fragen sie warum den<br />

deutschen <strong>Bau</strong>unternehmen gerade in<br />

Zeiten der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

ein solches Sonderopfer<br />

aufgebürdet werde, warum die leitenden<br />

Mitarbeiter der <strong>Bau</strong>wirtschaft einer<br />

weitreichenden persönlichen und<br />

strafrechtlichen Haftung ausgesetzt<br />

würden und weshalb ein Gesetz unterstützt<br />

werde, das die <strong>Bau</strong>unternehmen<br />

zu einem Verhalten zwinge, das<br />

kaufmännisch nicht darstellbar, faktisch<br />

unmöglich sei und eine vernünftige<br />

unternehmerische Tätigkeit ausschließe.<br />

P RÄQUALIFIKATION<br />

WIRD ZUR E RFOLGS-<br />

STORY<br />

„Das Präqualifikationsverfahren, mit<br />

dem <strong>Bau</strong>unternehmen ihre Eignung<br />

für öffentliche Aufträge nachweisen<br />

können, entwickelt sich zur Erfolgsstory.<br />

Nach einem schleppenden Start<br />

2006 haben sich bis zum Sommer 2009<br />

insgesamt schon über 3.000 Unternehmen<br />

aus dem <strong>Bau</strong>haupt- und <strong>Bau</strong>nebengewerbe<br />

dem Präqualifikationsverfahren<br />

unterzogen; davon allein in<br />

diesem Jahr über 2.000 Unternehmen.<br />

Und erfreulicherweise reißt die Nachfrage<br />

nicht ab“, erklärte der Hauptgeschäftsführer<br />

des Hauptverbandes der<br />

Deutschen <strong>Bau</strong>industrie, RA Michael<br />

Knipper, Ende September in Berlin.<br />

„Wir sind auf dem richtigen Weg, haben<br />

jedoch noch ein gutes Stück des<br />

Weges vor uns, bis zumindest alle<br />

6.300 Unternehmen des <strong>Bau</strong>hauptgewerbes<br />

mit mehr als 20 Beschäftigten<br />

präqualifiziert sind. Als Grund für den<br />

rasanten Anstieg nannte Knipper die<br />

Vergabepraxis des Bundes, der Aufträge<br />

im Hochbau ohne oder mit Be-<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!