Anlage 2 Rechtsgutachten - RIS
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LHS München gilt, verzeichnet. 39 In der Stadtgrundkarte ist der Umgriff des Georg-<br />
Freundorfer-Platz eingezeichnet.<br />
2. Skatenutzung ist Ausübung von Sport<br />
Die Skatenutzung auf dem Georg-Freundorfer-Platz müsste zudem dem Begriff der Sport-<br />
ausübung i. S. v. § 2 Abs. 3 Nr. 4 der Grünanlagensatzung unterfallen.<br />
Der Sportbegriff wird weder durch den Satzungsgeber, noch - an anderer Stelle - durch den<br />
Gesetz- bzw. Verordnungsgeber definiert. Es handelt sich um einen offenen Begriff, der sich<br />
angesichts der vielfältigen Erscheinungsformen sportlicher Betätigungen einer abschließen-<br />
den Begriffsbestimmung entzieht. 40 Sowohl nach der Rechtsprechung als auch nach der<br />
sportrechtlichen Literatur besitzen alle sportlichen Betätigungen gemeinsame Wesensmerk-<br />
male. Konstitutiv für eine sportliche Betätigung sind danach die körperliche Bewegung und<br />
eigenmotorische Aktivität, bei der es um den Einsatz von Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Ge-<br />
schick und die Koordination von Bewegungsabläufen geht und dessen Betätigung als<br />
Selbstzweck ohne produktive Absichten geschieht, 41 sodass auch das Skateboardfahren als<br />
Sportausübung zu qualifizieren ist.<br />
3. Belästigung Anderer durch Lärmimmissionen<br />
Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Verbots ist, dass die durch die Skatenutzung auf<br />
dem Georg-Freundorfer-Platz verursachten Lärmimmissionen eine Belästigung Anderer<br />
i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 4 Alt. 2 der Grünanlagensatzung darstellen.<br />
Im Zuge der durchgeführten gutachterlichen Messung der Lärmimmissionen wurden Über-<br />
schreitungen der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV von bis zu 14 dB(A) – absolut bis zu<br />
64 dB(A) – an dem zum Georg-Freundorfer-Platz angrenzenden Wohngebäude in der<br />
Sandtnerstraße 3 (1. OG) festgestellt. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei Über-<br />
schreitung der Immissionsrichtwerte eine erhebliche Belästigung Anderer, mithin eine Beein-<br />
trächtigung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens, i. S. d. § 3 Abs. 1 BImSchG<br />
vorliegt. 42 Es stellt sich daher die Frage, ob Geräuschimmissionen, die die Richtwertgrenzen<br />
der 18. BImSchV überschreiten, mithin eine erhebliche Belästigung im Sinne des Immissi-<br />
onsschutzrechts darstellen, auch eine Belästigung Anderer i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 4 Alt. 2 der<br />
Grünanlagensatzung begründen.<br />
39<br />
Liste aller Grünflächen, für die die Grünanlagensatz gilt (Grünanlagensatzungsliste); Stand: 28.07.2010. SicadOpen-Nr. 199<br />
ist dem Georg-Freundorfer-Platz zugeordnet; abrufbar:<br />
http://www.muenchen.de/Stadtleben/Gesundheit_Umwelt/Umweltinfos/GrueninMuenchen/gruensatz/142666/index.html.<br />
40<br />
Ketteler, Sport als Rechtsbegriff, Zeitschrift für Sport und Recht 1997, 73.<br />
41<br />
VGH Mannheim, Urteil vom 27.09.2004 – 3 S 1719/03 – NVwZ-RR 2005, 795; Kuchler, Natur und Recht 2000, 77 (81);<br />
Ketteler, Sportanlagenlärmschutzverordnung, 1998, 142 ff.<br />
42<br />
Vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 08.12.1999 – 7 A 11469/98 – NVwZ 2000, 1190 m.w.N.<br />
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