Anlage 2 Rechtsgutachten - RIS
Anlage 2 Rechtsgutachten - RIS
Anlage 2 Rechtsgutachten - RIS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
spieleinrichtungen (KJG)“ 14 (im Folgenden: KJG) gebilligt. Nach dem Gesetzentwurf soll Kin-<br />
derlärm kein Grund für Nachbarschaftsklagen gegen Kindergärten und Spielplätze mehr<br />
sein.<br />
Parallel hierzu hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />
am 17.12.2010 den Entwurf eines „Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetzes – Erhöhung der Rechtssicherheit für Kindereinrichtungen und<br />
Kinderspielplätze“ vorgelegt. Nach diesem Gesetzentwurf sollen Geräuscheinwirkungen, die<br />
von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie bei-<br />
spielsweise Ballspielplätze durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädli-<br />
chen Umwelteinwirkungen mehr sein.<br />
VII. Fragestellung<br />
Als erster Teil ist zu untersuchen, ob Klagen gegen das Verbot der weiteren Skatenutzung<br />
vor dem Verwaltungsgericht München Aussicht auf Erfolg haben. Der Beurteilung der Er-<br />
folgsaussichten einer Klage ist die derzeit geltende Gesetzeslage zugrunde zu legen (im<br />
Folgenden Teil 3 unter A., B. und C.).<br />
Als zweiter Teil ist zu untersuchen, ob sich bei der Anwendung des Gesetzentwurfes der<br />
Bayerischen Staatsregierung über „Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Ju-<br />
gendspieleinrichtungen (KJG)“ vom 26.10.2010 eine abweichende rechtliche Beurteilung<br />
ergibt, wobei zu unterstellen ist, dass dieser Gesetzesentwurf bereits geltendes Recht dar-<br />
stellt (im Folgenden Teil 3 unter D.).<br />
Als dritter Teil ist zu untersuchen, ob sich bei der Anwendung des Entwurfs des „Zehnten<br />
Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Erhöhung der Rechtssi-<br />
cherheit für Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätze“ des Bundesministeriums für<br />
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 17.10.2010 eine abweichende rechtliche<br />
Beurteilung ergibt, wobei wiederum zu unterstellen ist, dass dieser Gesetzesentwurf bereits<br />
geltendes Recht darstellt (im Folgenden Teil 3 unter E.).<br />
14 Abrufbar unter: http://www.stmug.bayern.de/umwelt/laermschutz/doc/gesetzentwurf_kinderlaerm.pdf.<br />
9