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Anlage 2 Rechtsgutachten - RIS

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spieleinrichtungen (KJG)“ 14 (im Folgenden: KJG) gebilligt. Nach dem Gesetzentwurf soll Kin-<br />

derlärm kein Grund für Nachbarschaftsklagen gegen Kindergärten und Spielplätze mehr<br />

sein.<br />

Parallel hierzu hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit<br />

am 17.12.2010 den Entwurf eines „Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetzes – Erhöhung der Rechtssicherheit für Kindereinrichtungen und<br />

Kinderspielplätze“ vorgelegt. Nach diesem Gesetzentwurf sollen Geräuscheinwirkungen, die<br />

von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie bei-<br />

spielsweise Ballspielplätze durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädli-<br />

chen Umwelteinwirkungen mehr sein.<br />

VII. Fragestellung<br />

Als erster Teil ist zu untersuchen, ob Klagen gegen das Verbot der weiteren Skatenutzung<br />

vor dem Verwaltungsgericht München Aussicht auf Erfolg haben. Der Beurteilung der Er-<br />

folgsaussichten einer Klage ist die derzeit geltende Gesetzeslage zugrunde zu legen (im<br />

Folgenden Teil 3 unter A., B. und C.).<br />

Als zweiter Teil ist zu untersuchen, ob sich bei der Anwendung des Gesetzentwurfes der<br />

Bayerischen Staatsregierung über „Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Ju-<br />

gendspieleinrichtungen (KJG)“ vom 26.10.2010 eine abweichende rechtliche Beurteilung<br />

ergibt, wobei zu unterstellen ist, dass dieser Gesetzesentwurf bereits geltendes Recht dar-<br />

stellt (im Folgenden Teil 3 unter D.).<br />

Als dritter Teil ist zu untersuchen, ob sich bei der Anwendung des Entwurfs des „Zehnten<br />

Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Erhöhung der Rechtssi-<br />

cherheit für Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätze“ des Bundesministeriums für<br />

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 17.10.2010 eine abweichende rechtliche<br />

Beurteilung ergibt, wobei wiederum zu unterstellen ist, dass dieser Gesetzesentwurf bereits<br />

geltendes Recht darstellt (im Folgenden Teil 3 unter E.).<br />

14 Abrufbar unter: http://www.stmug.bayern.de/umwelt/laermschutz/doc/gesetzentwurf_kinderlaerm.pdf.<br />

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