Anlage 2 Rechtsgutachten - RIS
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es Erachtens keine wirksamen bzw. umsetzbaren Schallschutzmaßnahmen, durch die eine<br />
maßgebliche Verringerung der Geräuschbelastung erzielt werden könnte.“ 8<br />
Ergänzend zum Lärmgutachten des Ingenieurbüros Greiner hat das Referat für Gesundheit<br />
und Umwelt in einer Stellungnahme folgendes ausgeführt:<br />
„Bei angesetzten Einwirkzeiten durch das Skaten von drei Stunden wurden Überschreitun-<br />
gen der Immissionsrichtwerte von bis zu 14 dB(A) ermittelt, die als erheblich zu beurteilen<br />
sind. Dabei darf nicht übersehen werden, dass eine jeweilige Einwirkzeit von drei Stunden<br />
als wohlwollend angesehen werden muss. Im „worst-case“ können sogar höhere Überschrei-<br />
tungen nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der ermittelten Überschreitungen muss<br />
von massiven Lärmbelästigungen für die Anwohner ausgegangen werden. Organisa-<br />
torische oder bauliche Maßnahmen, die eine so große Verbesserung bewirken würden,<br />
dass die vorgeschriebenen Richtwerte [18. BImSchV in Verbindung mit der VDI-<br />
Richtlinie 3770; Anm. der Unterzeichner] eingehalten werden könnten, sind sowohl<br />
nach Ansicht des Gutachters als auch des RGU nicht möglich. Weder wäre durch wei-<br />
tere zeitliche Einschränkungen noch ein sinnvoller Skatebetrieb möglich, noch könnte<br />
durch bauliche Maßnahmen wie z. B. durch die Errichtung von Lärmschutzwänden eine<br />
deutliche Besserung der Lärmsituation erreicht werden. Letzteres ist bedingt durch die große<br />
Höhe (bis zu 6 Stockwerke) der umliegenden Wohnhäuser. Angesichts der herrschenden<br />
Situation am Georg-Freundorfer-Platz würde das RGU bei einer neu zu errichtenden Ska-<br />
teanlage diese am genannten Standort mit Sicherheit nicht befürworten können.“ 9<br />
Am 15.08.2010 forderte ein Anwohner schließlich ein sofortiges Ende der Skatenutzung auf<br />
dem Georg-Freundorfer-Platz und stützte diese Forderung auf die Ergebnisse einer zweiten,<br />
unabhängig durchgeführten Lärmmessung, die ähnliche Geräuschbelastungen ergab, wie<br />
die von der LHS München durchgeführte Lärmmessung.<br />
V. Bekanntmachung und Vollziehung des Skateverbots<br />
Auf Grundlage des Lärmgutachtens kündigte die LHS München sodann am 22.10.2010 ge-<br />
genüber dem Bezirksausschuss die Beendigung der Gestattung des Skatens auf dem Ge-<br />
org-Freundorfer-Platz an und veröffentlichte diese Anordnung am 22.10.2010 in der Rat-<br />
haus-Umschau. 10 Aufgrund der Eindeutigkeit der Messergebnisse konnte das Skaten auf<br />
dem Georg-Freundorfer-Platz nicht weiter gestattet werden. In der Rathaus-Umschau heißt<br />
es wie folgt:<br />
8 Hervorhebungen durch die Unterzeichner.<br />
9 Hervorhebungen durch die Unterzeichner.<br />
10 Rathaus-Umschau, Ausgabe 203, Seite 7; Skaten am Georg-Freundorfer-Platz nicht zulässig; abrufbar unter:<br />
http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_de/rubriken/Rathaus/40_dir/presseservice/2010/Rathaus_Umschau/201_250/203.p<br />
df.<br />
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