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Anlage 2 Rechtsgutachten - RIS

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es Erachtens keine wirksamen bzw. umsetzbaren Schallschutzmaßnahmen, durch die eine<br />

maßgebliche Verringerung der Geräuschbelastung erzielt werden könnte.“ 8<br />

Ergänzend zum Lärmgutachten des Ingenieurbüros Greiner hat das Referat für Gesundheit<br />

und Umwelt in einer Stellungnahme folgendes ausgeführt:<br />

„Bei angesetzten Einwirkzeiten durch das Skaten von drei Stunden wurden Überschreitun-<br />

gen der Immissionsrichtwerte von bis zu 14 dB(A) ermittelt, die als erheblich zu beurteilen<br />

sind. Dabei darf nicht übersehen werden, dass eine jeweilige Einwirkzeit von drei Stunden<br />

als wohlwollend angesehen werden muss. Im „worst-case“ können sogar höhere Überschrei-<br />

tungen nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der ermittelten Überschreitungen muss<br />

von massiven Lärmbelästigungen für die Anwohner ausgegangen werden. Organisa-<br />

torische oder bauliche Maßnahmen, die eine so große Verbesserung bewirken würden,<br />

dass die vorgeschriebenen Richtwerte [18. BImSchV in Verbindung mit der VDI-<br />

Richtlinie 3770; Anm. der Unterzeichner] eingehalten werden könnten, sind sowohl<br />

nach Ansicht des Gutachters als auch des RGU nicht möglich. Weder wäre durch wei-<br />

tere zeitliche Einschränkungen noch ein sinnvoller Skatebetrieb möglich, noch könnte<br />

durch bauliche Maßnahmen wie z. B. durch die Errichtung von Lärmschutzwänden eine<br />

deutliche Besserung der Lärmsituation erreicht werden. Letzteres ist bedingt durch die große<br />

Höhe (bis zu 6 Stockwerke) der umliegenden Wohnhäuser. Angesichts der herrschenden<br />

Situation am Georg-Freundorfer-Platz würde das RGU bei einer neu zu errichtenden Ska-<br />

teanlage diese am genannten Standort mit Sicherheit nicht befürworten können.“ 9<br />

Am 15.08.2010 forderte ein Anwohner schließlich ein sofortiges Ende der Skatenutzung auf<br />

dem Georg-Freundorfer-Platz und stützte diese Forderung auf die Ergebnisse einer zweiten,<br />

unabhängig durchgeführten Lärmmessung, die ähnliche Geräuschbelastungen ergab, wie<br />

die von der LHS München durchgeführte Lärmmessung.<br />

V. Bekanntmachung und Vollziehung des Skateverbots<br />

Auf Grundlage des Lärmgutachtens kündigte die LHS München sodann am 22.10.2010 ge-<br />

genüber dem Bezirksausschuss die Beendigung der Gestattung des Skatens auf dem Ge-<br />

org-Freundorfer-Platz an und veröffentlichte diese Anordnung am 22.10.2010 in der Rat-<br />

haus-Umschau. 10 Aufgrund der Eindeutigkeit der Messergebnisse konnte das Skaten auf<br />

dem Georg-Freundorfer-Platz nicht weiter gestattet werden. In der Rathaus-Umschau heißt<br />

es wie folgt:<br />

8 Hervorhebungen durch die Unterzeichner.<br />

9 Hervorhebungen durch die Unterzeichner.<br />

10 Rathaus-Umschau, Ausgabe 203, Seite 7; Skaten am Georg-Freundorfer-Platz nicht zulässig; abrufbar unter:<br />

http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_de/rubriken/Rathaus/40_dir/presseservice/2010/Rathaus_Umschau/201_250/203.p<br />

df.<br />

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