04.02.2013 Aufrufe

Anlage 2 Rechtsgutachten - RIS

Anlage 2 Rechtsgutachten - RIS

Anlage 2 Rechtsgutachten - RIS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil 1 Ergebnis<br />

Das am 22.10.2010 durch die Landeshauptstadt München (Baureferat, Abt. Gartenbau) in<br />

der Rathaus-Umschau öffentlich bekannt gemachte und am 23./24.10.2010 vollzogene Ver-<br />

bot der weiteren Skatenutzung auf dem Georg-Freundorfer-Platz (Stadtbezirk 8, Schwantha-<br />

lerhöhe) auf Grundlage von §§ 2 Abs. 3 Nr. 4 Alt. 2, 8 der Grünanlagensatzung ist formell<br />

und materiell rechtmäßig.<br />

Das Verbot ist auch als immissionsschutzrechtliche Einzelfallanordnung nach §§ 24 Satz 1,<br />

22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG und §§ 24 Satz 1, 23 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 2 Abs. 2<br />

Nr. 4 der 18. BImSchV entsprechend formell und materiell rechtmäßig.<br />

Klagen vor dem Verwaltungsgericht München gegen das Verbot haben daher keine Aussicht<br />

auf Erfolg. Etwaige verwaltungsgerichtliche Klagen wären unbegründet.<br />

Auch unter Hinzuziehung des Gesetzentwurfs der Bayerischen Staatsregierung vom<br />

26.10.2010 über „Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtun-<br />

gen (KJG)“ und des „Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetzes – Erhöhung der Rechtssicherheit für Kindertageseinrichtungen<br />

und Kinderspielplätze“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-<br />

heit vom 17.12.2010 ergeben sich keine hiervon abweichenden Ergebnisse.<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!