Anlage 2 Rechtsgutachten - RIS
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Teil 1 Ergebnis<br />
Das am 22.10.2010 durch die Landeshauptstadt München (Baureferat, Abt. Gartenbau) in<br />
der Rathaus-Umschau öffentlich bekannt gemachte und am 23./24.10.2010 vollzogene Ver-<br />
bot der weiteren Skatenutzung auf dem Georg-Freundorfer-Platz (Stadtbezirk 8, Schwantha-<br />
lerhöhe) auf Grundlage von §§ 2 Abs. 3 Nr. 4 Alt. 2, 8 der Grünanlagensatzung ist formell<br />
und materiell rechtmäßig.<br />
Das Verbot ist auch als immissionsschutzrechtliche Einzelfallanordnung nach §§ 24 Satz 1,<br />
22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG und §§ 24 Satz 1, 23 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 2 Abs. 2<br />
Nr. 4 der 18. BImSchV entsprechend formell und materiell rechtmäßig.<br />
Klagen vor dem Verwaltungsgericht München gegen das Verbot haben daher keine Aussicht<br />
auf Erfolg. Etwaige verwaltungsgerichtliche Klagen wären unbegründet.<br />
Auch unter Hinzuziehung des Gesetzentwurfs der Bayerischen Staatsregierung vom<br />
26.10.2010 über „Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtun-<br />
gen (KJG)“ und des „Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetzes – Erhöhung der Rechtssicherheit für Kindertageseinrichtungen<br />
und Kinderspielplätze“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-<br />
heit vom 17.12.2010 ergeben sich keine hiervon abweichenden Ergebnisse.<br />
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