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Mit welchen Fähigkeiten Unternehmen jetzt ihre Mitarbeiter stärken

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Seltene Einheit: Dr. Karl Schnell/Klubvorsitzender, FPÖ-Landesparteiobmann, Mag. Gabi<br />

Burgstaller/Landeshauptfrau, SPÖ-Landesparteivorsitzende, Dr. Wilfried Haslauer/Landeshauptmann-Stellvertreter,<br />

ÖVP-Landesparteiobmann, Dr. Astrid Rössler/Landtagsabgeordnete,<br />

Landessprecherin der Grünen (v.l.n.r.), im Hintergrund die jeweiligen Landesgeschäftsführer<br />

Foto: LPB<br />

Auch in Vorarlberg ist man sich einig und präsentiert gemeinsam das neue Parteiengesetz:<br />

SPÖ-Klubvorsitzender Michael Ritsch, Grüne-Klubobmann Johannes Rauch, LTP Bernadette<br />

Mennel, ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück und FPÖ-Klubobmann Dieter Egger (v.l.n.r)<br />

Foto: VLK/ Harald Pfarrmaier<br />

das Vertrauen in die politische Handlungsfähigkeit<br />

wieder herstellen.“<br />

Offenlegung ab 1.000 Euro in Vorarlberg<br />

Was im Bund seit vielen Jahren nicht gelingt,<br />

obwohl bereits mindestens ebenso lang von<br />

den Regierungsparteien angekündigt, das setzen<br />

<strong>jetzt</strong> mit der Einführung der gläsernen<br />

Parteikassen das „rote“ Salzburg und das<br />

„schwarze“ Vorarlberg um. Zwei Länder führen<br />

den Bund vor: In Vorarlberg müssen künftig<br />

alle Spenden ab 1.000 Euro offengelegt<br />

werden. Betroffen davon sind nicht nur die<br />

Parteien selbst sondern auch <strong>ihre</strong> Teil- und<br />

Vorfeld-Organisationen – vom ARBÖ bis<br />

zum Bauernbund. Anonyme Spenden sind<br />

verboten. Die Parteien müssen darüber hinaus<br />

auch Berater und Werbeunternehmen angeben,<br />

wenn höhere Entgelte als 1.000 Euro bezahlt<br />

werden, Fördermittel müssen zwingend<br />

für jenen Zweck verwendet werden, für den<br />

sie vergeben worden sind. Die Buchführung<br />

der Parteien in Vorarlberg wird künftig von<br />

Wirtschaftstreuhändern geprüft, der daraus<br />

folgende Rechenschaftsbericht im Amtsblatt<br />

für Vorarlberg veröffentlicht. Damit sind die<br />

Berichte auch online abrufbar. Verstößt eine<br />

Partei gegen die neuen Transparenzregeln,<br />

wird in Höhe der nicht veröffentlichten<br />

Spende die Parteienförderung gekürzt, bei<br />

zweckwidriger Verwendung von Förderungen<br />

können diese zurückgefordert werden.<br />

Salzburg noch strenger –<br />

Offenlegung bereits ab 500 Euro<br />

Noch strenger als in Vorarlberg sind die geplanten<br />

Regelungen in Salzburg. Hier haben<br />

sich die Parteien darauf geeinigt, alle Spenden<br />

ab 500 Euro dem Rechnungshof offenzulegen<br />

und im Internet zu veröffentlichen.<br />

Bei Verstößen drohen Strafen bis zum Dreifachen<br />

der nicht offengelegten Summe. Als<br />

Spenden gelten dabei nicht nur Geldbeträge,<br />

sondern auch Sachspenden und verliehenes<br />

Personal. In Salzburg gilt die Offenlegung<br />

ebenfalls nicht nur für die Parteien, sondern<br />

auch für <strong>ihre</strong> Vorfeld-, Teil- und befreundeten<br />

Organisationen sowie alle Mandatare bis hinunter<br />

auf die Gemeindeebene. Darüber hinaus<br />

gilt in Salzburg ab nächstem Jahr auch<br />

ein Spenden- und Inseraten-Verbot. Kammern,<br />

Interessenvertretungen und öffentliche<br />

<strong>Unternehmen</strong>, an denen das Land mit mindestens<br />

einem Viertel oder die Gemeinden<br />

mit mindestens der Hälfte beteiligt sind, dürfen<br />

den Parteien überhaupt nichts mehr spenden.<br />

Im Wahlkampf dürfen die Parteien in<br />

Salzburg künftig maximal 300.000 Euro für<br />

Inserate und Spots ausgeben, was von einem<br />

unabhängigen Institut überprüft wird.<br />

INFO:<br />

WIRTSCHAFT & POLITIK<br />

Eine Spende soll im Gesetz definiert<br />

werden als eine Sach-, Personaloder<br />

Geldleistung, die zur Förderung<br />

parteipolitischer Arbeit bzw. für die<br />

Arbeit politischer Parteien erbracht<br />

wird und ohne verhältnismäßige Gegenleistung<br />

ist.<br />

Für die vieldiskutierten<br />

Werbeeinschaltungen gilt:<br />

Inserate in Print- und Online-Medien<br />

sowie TV-, Kino- und Radiospots<br />

oder Busbeklebungen dürfen bis zu<br />

einer maximalen Obergrenze von<br />

300.000 Euro brutto gebucht werden,<br />

inkl. Werbeabgabe und Mehrwertsteuer.<br />

Als Berechnungsbasis gelten<br />

die allgemeinen Tarife der Medien.<br />

Diese Vereinbarung gilt auch für Aktivitäten<br />

von Vorfeld- und Teilorganisationen<br />

sowie nahe stehende Organisationen,<br />

die eindeutig dem Landtagswahlkampf<br />

zugeordnet werden<br />

können (wie z. B. Personenkomitees<br />

oder Jugendwahlkämpfe). Um diese<br />

Beschränkung überprüfen zu können,<br />

werden die gebuchten Plakatflächen<br />

und Schaltungen binnen einer<br />

Woche nach Veröffentlichung<br />

oder Sendung auf der Homepage<br />

der jeweiligen Partei bekanntgegeben.<br />

Die wesentlichen Eckpunkte<br />

des Salzburger Transparenz-Pakets<br />

Das Salzburger Parteienförderungsgesetz ist<br />

in Sachen Transparenz schon bisher österreichweit<br />

vorbildhaft. Trotzdem hat es zwei<br />

Schwächen, die nun mit der Reform beseitigt<br />

werden. Bisher müssen Spenden nicht öffentlich<br />

bekannt gemacht werden. Und im<br />

Falle von Verstößen gibt es keine Sanktionen.<br />

In Zukunft soll die namentliche Offenlegung<br />

von Spenden sowie von Spendern<br />

und Spenderinnen gegenüber dem Landesrechnungshof<br />

ab einer Höhe von 500 Euro<br />

erfolgen, wobei die Summen von Einzelspenden<br />

pro Jahr kumuliert werden. Neben<br />

den Landes-, Bezirksparteien und Ortsorganisationen<br />

werden nun auch Kandidaten und<br />

Kandidatinnen sowie Mandatare von der Offenlegungspflicht<br />

erfasst. Als Spenden gelten<br />

alle Geld-, Personal- und Sachspenden von<br />

natürlichen und juristischen Personen. Ausdrücklich<br />

davon erfasst sind auch Vorfeld-,<br />

Teil- sowie nahe stehende Organisationen.<br />

Die Aufgaben des Landesrechnungshofs<br />

werden dahingehend geändert, dass ihm nun<br />

eine Prüfkompetenz hinsichtlich der Vollständigkeit<br />

der gemeldeten Spenden zukommt.<br />

Vom Spendenbegriff ausdrücklich<br />

ausgenommen wird ehrenamtliches Engagement.<br />

Ü<br />

WIRTSCHAFTSNACHRICHTEN 5/2012 21

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