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TK-Gesundheitsbroschüre: Kleinkind ... - Babypartner.de

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Zeit für Kin<strong>de</strong>r: Elternzeit.<br />

Der Gesetzgeber hat das Bun<strong>de</strong>serziehungsgeldgesetz<br />

neu geregelt. Der nicht mehr zeitgemäße Begriff<br />

„Erziehungsurlaub“ wur<strong>de</strong> durch die Bezeichnung<br />

„Elternzeit“ ersetzt. Nach bisherigem Recht stand die<br />

Elternzeit <strong>de</strong>n Eltern nur abwechselnd zu. Seit Jahresbeginn<br />

2001 können Eltern sie nun ganz o<strong>de</strong>r zeitweise<br />

auch gemeinsam – nämlich in partnerschaftlicher Verantwortung<br />

– nehmen. Die Höchstdauer <strong>de</strong>r Elternzeit<br />

bleibt bei drei Jahren für je<strong>de</strong>s Kind. Bei gleichzeitiger<br />

Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Elternzeit besteht diese für je<strong>de</strong>n<br />

Elternteil maximal drei Jahre, und nicht etwa nur für<br />

an<strong>de</strong>rthalb Jahre.<br />

Während <strong>de</strong>r Elternzeit ist nach neuem Recht eine<br />

Tätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu<br />

30 Stun<strong>de</strong>n zulässig (bisher 19 Stun<strong>de</strong>n). Die von <strong>de</strong>n<br />

Elternteilen allein o<strong>de</strong>r gemeinsam genommene<br />

Elternzeit darf insgesamt auf bis zu vier Zeitabschnitte<br />

(vorher drei) verteilt wer<strong>de</strong>n. Ein Anteil von bis zu zwölf<br />

Monaten ist mit Zustimmung <strong>de</strong>s Arbeitgebers auf die<br />

Zeit bis zur Vollendung <strong>de</strong>s achten Lebensjahres<br />

übertragbar. Dies hat viele Vorteile. So kann man das<br />

Kind zum Beispiel in schwierigen Phasen o<strong>de</strong>r vielleicht<br />

beim Schulanfang begleiten und unterstützen.<br />

Weitere Informationen zu <strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>serziehungsgeldgesetzes erhält man bei <strong>de</strong>n<br />

zuständigen Stellen.<br />

12<br />

<strong>TK</strong>-Leistung:<br />

Während <strong>de</strong>r Schwangerschaft, bei <strong>de</strong>r Entbindung<br />

und in <strong>de</strong>r Zeit danach besteht Anspruch auf<br />

ärztliche Betreuung. Diese ärztlichen Leistungen<br />

wer<strong>de</strong>n vom Vertragsarzt (per Versichertenkarte)<br />

direkt mit <strong>de</strong>r <strong>TK</strong> abgerechnet. Die ärztliche<br />

Betreuung umfasst u.a. folgen<strong>de</strong> Leistungen:<br />

Erhebung <strong>de</strong>r Anamnese, Allgemeinuntersuchung,<br />

Gewichtskontrollen, Blutdruckmessungen, Urinund<br />

Blutuntersuchungen, Kontrolle <strong>de</strong>s<br />

Gebärmutterstan<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r kindlichen Herztöne,<br />

Lage <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s, Bestimmung <strong>de</strong>r Blutgruppe<br />

und <strong>de</strong>s Rhesusfaktors.<br />

Zusätzlich übernimmt die <strong>TK</strong> alle Kosten für<br />

Arznei-, Verband- und Heilmittel im Zusammenhang<br />

mit Schwangerschaft und Entbindung.<br />

Sie müssen somit keine Zuzahlungen leisten.<br />

Auch die Eigenbeteiligung für die stationäre<br />

Entbindung entfällt.<br />

Die Vorsorgeuntersuchungen<br />

Während <strong>de</strong>r Schwangerschaft gehen Sie zunächst<br />

alle vier Wochen, ab <strong>de</strong>r 32. Woche im zweiwöchentlichen<br />

Rhythmus, zur Vorsorgeuntersuchung. Wenn <strong>de</strong>r<br />

Partner Sie zu diesen Terminen begleitet, hat er eine<br />

gute Chance, die Schwangerschaft so intensiv wie<br />

möglich mitzuerleben: Er kann das Baby bei <strong>de</strong>n Ultraschalluntersuchungen<br />

„sehen“, er kann seine Herztöne<br />

hören und sich davon überzeugen, dass es Mutter<br />

und Kind gut geht.<br />

Auch Hebammen führen Vorsorgeuntersuchungen<br />

nach <strong>de</strong>n Mutterschaftsrichtlinien durch. Dazu<br />

gehören alle Leistungen, die auch im obenstehen<strong>de</strong>n<br />

Text „<strong>TK</strong>-Leistung“ erwähnt sind. Auch Hebammen<br />

rechnen direkt mit <strong>de</strong>r <strong>TK</strong> ab.

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