TK-Gesundheitsbroschüre: Kleinkind ... - Babypartner.de
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Zeit für Kin<strong>de</strong>r: Elternzeit.<br />
Der Gesetzgeber hat das Bun<strong>de</strong>serziehungsgeldgesetz<br />
neu geregelt. Der nicht mehr zeitgemäße Begriff<br />
„Erziehungsurlaub“ wur<strong>de</strong> durch die Bezeichnung<br />
„Elternzeit“ ersetzt. Nach bisherigem Recht stand die<br />
Elternzeit <strong>de</strong>n Eltern nur abwechselnd zu. Seit Jahresbeginn<br />
2001 können Eltern sie nun ganz o<strong>de</strong>r zeitweise<br />
auch gemeinsam – nämlich in partnerschaftlicher Verantwortung<br />
– nehmen. Die Höchstdauer <strong>de</strong>r Elternzeit<br />
bleibt bei drei Jahren für je<strong>de</strong>s Kind. Bei gleichzeitiger<br />
Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Elternzeit besteht diese für je<strong>de</strong>n<br />
Elternteil maximal drei Jahre, und nicht etwa nur für<br />
an<strong>de</strong>rthalb Jahre.<br />
Während <strong>de</strong>r Elternzeit ist nach neuem Recht eine<br />
Tätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu<br />
30 Stun<strong>de</strong>n zulässig (bisher 19 Stun<strong>de</strong>n). Die von <strong>de</strong>n<br />
Elternteilen allein o<strong>de</strong>r gemeinsam genommene<br />
Elternzeit darf insgesamt auf bis zu vier Zeitabschnitte<br />
(vorher drei) verteilt wer<strong>de</strong>n. Ein Anteil von bis zu zwölf<br />
Monaten ist mit Zustimmung <strong>de</strong>s Arbeitgebers auf die<br />
Zeit bis zur Vollendung <strong>de</strong>s achten Lebensjahres<br />
übertragbar. Dies hat viele Vorteile. So kann man das<br />
Kind zum Beispiel in schwierigen Phasen o<strong>de</strong>r vielleicht<br />
beim Schulanfang begleiten und unterstützen.<br />
Weitere Informationen zu <strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>serziehungsgeldgesetzes erhält man bei <strong>de</strong>n<br />
zuständigen Stellen.<br />
12<br />
<strong>TK</strong>-Leistung:<br />
Während <strong>de</strong>r Schwangerschaft, bei <strong>de</strong>r Entbindung<br />
und in <strong>de</strong>r Zeit danach besteht Anspruch auf<br />
ärztliche Betreuung. Diese ärztlichen Leistungen<br />
wer<strong>de</strong>n vom Vertragsarzt (per Versichertenkarte)<br />
direkt mit <strong>de</strong>r <strong>TK</strong> abgerechnet. Die ärztliche<br />
Betreuung umfasst u.a. folgen<strong>de</strong> Leistungen:<br />
Erhebung <strong>de</strong>r Anamnese, Allgemeinuntersuchung,<br />
Gewichtskontrollen, Blutdruckmessungen, Urinund<br />
Blutuntersuchungen, Kontrolle <strong>de</strong>s<br />
Gebärmutterstan<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r kindlichen Herztöne,<br />
Lage <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s, Bestimmung <strong>de</strong>r Blutgruppe<br />
und <strong>de</strong>s Rhesusfaktors.<br />
Zusätzlich übernimmt die <strong>TK</strong> alle Kosten für<br />
Arznei-, Verband- und Heilmittel im Zusammenhang<br />
mit Schwangerschaft und Entbindung.<br />
Sie müssen somit keine Zuzahlungen leisten.<br />
Auch die Eigenbeteiligung für die stationäre<br />
Entbindung entfällt.<br />
Die Vorsorgeuntersuchungen<br />
Während <strong>de</strong>r Schwangerschaft gehen Sie zunächst<br />
alle vier Wochen, ab <strong>de</strong>r 32. Woche im zweiwöchentlichen<br />
Rhythmus, zur Vorsorgeuntersuchung. Wenn <strong>de</strong>r<br />
Partner Sie zu diesen Terminen begleitet, hat er eine<br />
gute Chance, die Schwangerschaft so intensiv wie<br />
möglich mitzuerleben: Er kann das Baby bei <strong>de</strong>n Ultraschalluntersuchungen<br />
„sehen“, er kann seine Herztöne<br />
hören und sich davon überzeugen, dass es Mutter<br />
und Kind gut geht.<br />
Auch Hebammen führen Vorsorgeuntersuchungen<br />
nach <strong>de</strong>n Mutterschaftsrichtlinien durch. Dazu<br />
gehören alle Leistungen, die auch im obenstehen<strong>de</strong>n<br />
Text „<strong>TK</strong>-Leistung“ erwähnt sind. Auch Hebammen<br />
rechnen direkt mit <strong>de</strong>r <strong>TK</strong> ab.