kw51 - Verbandsgemeinde Maxdorf
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Seite 13 Freitag, den 19. Dezember 2008 <strong>Maxdorf</strong><br />
gegenüber erhöht vermindert nunmehr<br />
bisher um um festgesetzt<br />
EUR EUR EUR EUR<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen 2.117.250 0 31.400 2.085.850<br />
die ordentlichen Auszahlungen<br />
der Saldo der ordentlichen Ein-<br />
2.382.500 0 162.450 2.220.050<br />
und Auszahlungen -265.250 0 131.050 - 134.200<br />
die außerordentlichen Einzahlungen 0 0 0 0<br />
die außerordentlichen Auszahlungen<br />
der Saldo der außerordentlichen<br />
0 0 0 0<br />
Ein- und Auszahlungen 0 0 0 0<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 199.000 0 166.000 33.000<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />
801.550 0 166.950 634.600<br />
Investitionstätigkeit - 602.550 0 950 - 601.600<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit2 602.550 0 130.350 472.200<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit2 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />
6.100 0 6.100 0<br />
Finanzierungstätigkeit2 596.450 0 - 124.250 472.200<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen2 2.918.800 0 327.750 2.591.050<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen2 die Veränderung des Finanzmittelbestandes<br />
3.190.150 0 335.500 2.854.650<br />
im Haushaltsjahr - 271.350 0 7.750 -263.600<br />
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird<br />
gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für<br />
zinslose Kredite von bisher Euro auf Euro<br />
verzinste Kredite von bisher 602.550 Euro auf 472.200 Euro<br />
zusammen von bisher Euro auf Euro<br />
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
(Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 100.000 Euro auf 307.000 Euro.<br />
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert<br />
sich von bisher 100.000 Euro auf 307.000 Euro.<br />
§ 4 Eigenkapital<br />
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2006 betrug .................... Euro (entfällt, da in der Kameralistik nicht festgestellt). Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12. 2007 vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Gemeinderat beträgt 22.798.102,33 Euro und zum 31.12.2008 22.572.502,33 Euro.<br />
§ 5 Weitere Bestimmungen<br />
Weitere Bestimmungen gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 GemO, zur Bewirtschaftung (Sperren) werden folgende getroffen:<br />
HHST Bezeichnung Investitionshaushalt<br />
11420.78540000-500 Liegenschaften, unterl. Instandhaltung 40.000 Euro<br />
21110.78520000-500 Grundschulen, unterl. Instandhaltung 25000 Euro<br />
Fußgönheim, den 19.12.2008<br />
Klein, Ortsbürgermeisterin<br />
Hinweis:<br />
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen<br />
Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.<br />
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme<br />
vom Montag, 5.1.2009 bis Dienstag, 13.01.2009 von 08:00 bis 12:00 Uhr,<br />
im Rathaus, Zimmer 112<br />
öffentlich aus.<br />
Eine Verletzung der Bestimmungen über<br />
a) Ausschließungsgründe (§22 Abs. 1 GemO) und<br />
b) die Einberufung und die Tagesordnung der Sitzung des Ortsgemeinderates Fußgönheim (§ 34 GemO)<br />
bei der Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung ist gemäß § 24 Abs. 6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der<br />
öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung,<br />
Postfach 47, 67129 <strong>Maxdorf</strong>, geltend gemacht wird.<br />
<strong>Maxdorf</strong>, den 19.12.2009<br />
Leyser, Bürgermeister<br />
Hinweis:<br />
Der im Finanzhaushalt ausgewiesene Finanzmittelbedarf wird durch die Auflösung der in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 ausgewiesenen Forderungen<br />
gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong> von 263.600 EUR gedeckt.