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kw51 - Verbandsgemeinde Maxdorf

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Seite 13 Freitag, den 19. Dezember 2008 <strong>Maxdorf</strong><br />

gegenüber erhöht vermindert nunmehr<br />

bisher um um festgesetzt<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen 2.117.250 0 31.400 2.085.850<br />

die ordentlichen Auszahlungen<br />

der Saldo der ordentlichen Ein-<br />

2.382.500 0 162.450 2.220.050<br />

und Auszahlungen -265.250 0 131.050 - 134.200<br />

die außerordentlichen Einzahlungen 0 0 0 0<br />

die außerordentlichen Auszahlungen<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

0 0 0 0<br />

Ein- und Auszahlungen 0 0 0 0<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 199.000 0 166.000 33.000<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />

801.550 0 166.950 634.600<br />

Investitionstätigkeit - 602.550 0 950 - 601.600<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit2 602.550 0 130.350 472.200<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit2 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus<br />

6.100 0 6.100 0<br />

Finanzierungstätigkeit2 596.450 0 - 124.250 472.200<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen2 2.918.800 0 327.750 2.591.050<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen2 die Veränderung des Finanzmittelbestandes<br />

3.190.150 0 335.500 2.854.650<br />

im Haushaltsjahr - 271.350 0 7.750 -263.600<br />

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird<br />

gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für<br />

zinslose Kredite von bisher Euro auf Euro<br />

verzinste Kredite von bisher 602.550 Euro auf 472.200 Euro<br />

zusammen von bisher Euro auf Euro<br />

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

(Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 100.000 Euro auf 307.000 Euro.<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert<br />

sich von bisher 100.000 Euro auf 307.000 Euro.<br />

§ 4 Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2006 betrug .................... Euro (entfällt, da in der Kameralistik nicht festgestellt). Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12. 2007 vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Gemeinderat beträgt 22.798.102,33 Euro und zum 31.12.2008 22.572.502,33 Euro.<br />

§ 5 Weitere Bestimmungen<br />

Weitere Bestimmungen gem. § 95 Abs. 2 Satz 2 GemO, zur Bewirtschaftung (Sperren) werden folgende getroffen:<br />

HHST Bezeichnung Investitionshaushalt<br />

11420.78540000-500 Liegenschaften, unterl. Instandhaltung 40.000 Euro<br />

21110.78520000-500 Grundschulen, unterl. Instandhaltung 25000 Euro<br />

Fußgönheim, den 19.12.2008<br />

Klein, Ortsbürgermeisterin<br />

Hinweis:<br />

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen<br />

Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.<br />

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme<br />

vom Montag, 5.1.2009 bis Dienstag, 13.01.2009 von 08:00 bis 12:00 Uhr,<br />

im Rathaus, Zimmer 112<br />

öffentlich aus.<br />

Eine Verletzung der Bestimmungen über<br />

a) Ausschließungsgründe (§22 Abs. 1 GemO) und<br />

b) die Einberufung und die Tagesordnung der Sitzung des Ortsgemeinderates Fußgönheim (§ 34 GemO)<br />

bei der Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung ist gemäß § 24 Abs. 6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der<br />

öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung,<br />

Postfach 47, 67129 <strong>Maxdorf</strong>, geltend gemacht wird.<br />

<strong>Maxdorf</strong>, den 19.12.2009<br />

Leyser, Bürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Der im Finanzhaushalt ausgewiesene Finanzmittelbedarf wird durch die Auflösung der in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 ausgewiesenen Forderungen<br />

gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong> von 263.600 EUR gedeckt.

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