Leitfaden für pflegende Angehörige
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Beispiele aus der Praxis<br />
Beispiele aus der Praxis<br />
Plötzlich und unerwartet: Schlaganfall<br />
� Freistellung<br />
(Seite 79)<br />
� Beratungsstellen/<br />
Krankenhaussozialdienste<br />
/Informationen<br />
(Seite 18)<br />
� Wohnraumberatung<br />
(Seite 38)<br />
� Pflegekasse/ Antragstellung<br />
(Seite 59 ff.)<br />
� MDK/ Festlegung<br />
der Pflegestufe<br />
(Seite 62)<br />
Seite 12<br />
Herr Müller ist 65 Jahre alt und seit einer Woche im Krankenhaus.<br />
Herr Müller hatte plötzliche Ausfallerscheinungen,<br />
Übelkeit und starke Sehstörungen. Nach großer Aufregung<br />
und stationärer Aufnahme ins Krankenhaus wurde von den<br />
Ärzten ein Schlaganfall diagnostiziert. Herr Müller wird<br />
nach dem Krankenhausaufenthalt noch einige Wochen in<br />
einer Rehabilitationsklinik behandelt und kommt dann nach<br />
Hause.<br />
Da Herr Müller seinen linken Arm und sein linkes Bein nur<br />
noch sehr eingeschränkt bewegen kann, braucht er Hilfe<br />
bei den alltäglichen Tagesabläufen wie z. B. Aufstehen,<br />
sich waschen oder duschen und auch bei den Mahlzeiten.<br />
Nach dem ersten Schock ist Frau Müller – 58 Jahre – bereit<br />
die Pflege ihres Mannes selbst zu übernehmen. Für die<br />
Organisation der Hilfe lässt sie sich einige Tage von der<br />
Arbeit freistellen. Sie war bereits im Krankenhaus beim<br />
Sozialdienst, und die Sozialarbeiterin hat ihr die ersten<br />
Schritte erklärt. So weiß Frau Müller jetzt, dass es bei ihrer<br />
Stadtverwaltung eine Pflegeberatungsstelle gibt, wo sie<br />
sich unverbindlich über alle Fragen zur Pflege informieren<br />
kann. Auch die Wohnraumberatung, die sie zu allen Fragen<br />
rund um die Anpassung ihrer Wohnung an die neue<br />
Situation beraten und unterstützen kann, kennt sie jetzt.<br />
Außerdem war sie schon bei ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse<br />
und hat dort einen Antrag auf Pflegegeld gestellt.<br />
Dies bedeutet, dass demnächst ein Mitarbeiter des Medizinischen<br />
Dienstes der Krankenkasse (MDK) zur Familie<br />
Müller nach Hause kommt und genau festlegt, welchen<br />
Hilfebedarf Herr Müller hat und nach seiner Begutachtung<br />
die Einstufung in eine der drei Pflegestufen vornimmt. Dabei<br />
ist es wichtig, dem Gutachter so genau wie möglich die