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Leitfaden für pflegende Angehörige

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Beispiele aus der Praxis<br />

Beispiele aus der Praxis<br />

Plötzlich und unerwartet: Schlaganfall<br />

� Freistellung<br />

(Seite 79)<br />

� Beratungsstellen/<br />

Krankenhaussozialdienste<br />

/Informationen<br />

(Seite 18)<br />

� Wohnraumberatung<br />

(Seite 38)<br />

� Pflegekasse/ Antragstellung<br />

(Seite 59 ff.)<br />

� MDK/ Festlegung<br />

der Pflegestufe<br />

(Seite 62)<br />

Seite 12<br />

Herr Müller ist 65 Jahre alt und seit einer Woche im Krankenhaus.<br />

Herr Müller hatte plötzliche Ausfallerscheinungen,<br />

Übelkeit und starke Sehstörungen. Nach großer Aufregung<br />

und stationärer Aufnahme ins Krankenhaus wurde von den<br />

Ärzten ein Schlaganfall diagnostiziert. Herr Müller wird<br />

nach dem Krankenhausaufenthalt noch einige Wochen in<br />

einer Rehabilitationsklinik behandelt und kommt dann nach<br />

Hause.<br />

Da Herr Müller seinen linken Arm und sein linkes Bein nur<br />

noch sehr eingeschränkt bewegen kann, braucht er Hilfe<br />

bei den alltäglichen Tagesabläufen wie z. B. Aufstehen,<br />

sich waschen oder duschen und auch bei den Mahlzeiten.<br />

Nach dem ersten Schock ist Frau Müller – 58 Jahre – bereit<br />

die Pflege ihres Mannes selbst zu übernehmen. Für die<br />

Organisation der Hilfe lässt sie sich einige Tage von der<br />

Arbeit freistellen. Sie war bereits im Krankenhaus beim<br />

Sozialdienst, und die Sozialarbeiterin hat ihr die ersten<br />

Schritte erklärt. So weiß Frau Müller jetzt, dass es bei ihrer<br />

Stadtverwaltung eine Pflegeberatungsstelle gibt, wo sie<br />

sich unverbindlich über alle Fragen zur Pflege informieren<br />

kann. Auch die Wohnraumberatung, die sie zu allen Fragen<br />

rund um die Anpassung ihrer Wohnung an die neue<br />

Situation beraten und unterstützen kann, kennt sie jetzt.<br />

Außerdem war sie schon bei ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse<br />

und hat dort einen Antrag auf Pflegegeld gestellt.<br />

Dies bedeutet, dass demnächst ein Mitarbeiter des Medizinischen<br />

Dienstes der Krankenkasse (MDK) zur Familie<br />

Müller nach Hause kommt und genau festlegt, welchen<br />

Hilfebedarf Herr Müller hat und nach seiner Begutachtung<br />

die Einstufung in eine der drei Pflegestufen vornimmt. Dabei<br />

ist es wichtig, dem Gutachter so genau wie möglich die

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