Leitfaden für pflegende Angehörige
Leitfaden für pflegende Angehörige
Leitfaden für pflegende Angehörige
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf<br />
Familienpflegezeit<br />
Mit dem am 01.01.2012 in Kraft getretenen Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) ist jetzt ein<br />
weiteres Arbeitszeitmodell zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf geschaffen worden.<br />
Allerdings haben Beschäftigte hierauf keinen Rechtsanspruch, es handelt sich um eine<br />
freiwillige Vereinbarung zwischen Beschäftigen und Arbeitgebern.<br />
Bei diesem Modell können Beschäftige ihre Arbeitszeit <strong>für</strong> die Dauer von bis zu 24 Monaten<br />
auf 50 Prozent (allerdings Mindestumfang 15 Stunden pro Woche) reduzieren. Während der<br />
Pflegezeit wird das durch die Arbeitszeitreduzierung entfallene Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber<br />
um 50 Prozent aufgestockt. Die Entgeltaufstockung erfolgt durch ein Guthaben, das in<br />
der Vorpflegephase, in der Regel aber in der sogenannten Nachpflegephase, aufgebaut<br />
wird. Die nachfolgende Darstellung soll dies verdeutlichen:<br />
• Vorpflegephase: 100 % Arbeit, 100 % Arbeitsentgelt<br />
• Pflegephase: 50 % Arbeit, 75 % Arbeitsentgelt<br />
• Nachpflegephase: 100 % Arbeit, 75 % Arbeitsentgelt<br />
Für die Aufstockung des Arbeitsentgeltes während der Pflegephase um 25 % können Arbeitgeber<br />
ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt <strong>für</strong> Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben<br />
beantragen.<br />
Informationen zur Familienpflegezeit erhalten Ratsuchende unter der Rufnummer des<br />
Servicetelefons Pflege des Bundesministeriums <strong>für</strong> Familie, Senioren und Jugend von montags<br />
bis donnerstags von 9.00 – 18.00 Uhr unter 01801/507090 (3,9 Cent/Min. aus dem<br />
deutschen Festnetz, max. 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen) sowie im Internet unter<br />
www.familien-pflege-zeit.de.<br />
Seite 80