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Leitfaden für pflegende Angehörige

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Alternativen zur Pflege in der eigenen Wohnung<br />

Welche Kosten entstehen in einer Hausgemeinschaft/ Pflegewohngruppe?<br />

Diese Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten, wie bei den stationären Pflegeeinrichtungen,<br />

da auch diesbezüglich zwei Gruppen zu unterscheiden sind: Die meisten Hausgemeinschaften/<br />

Pflegewohngruppen haben eine Vereinbarung mit dem Kreis Gütersloh abgeschlossen,<br />

in denen Pauschalen vereinbart worden sind. Dies stellt sicher, dass es einen<br />

festen Kostenrahmen gibt, der sich lediglich bei einem Wechsel der Pflegestufe ändert. Es<br />

gibt jedoch auch Anbieter, die auf den Abschluss einer Vereinbarung über Pauschalen verzichtet<br />

haben und individuelle Vereinbarungen mit jedem Bewohner abschließen.<br />

Grundsätzlich wird bei allen Angeboten ein Mietvertrag über den genutzten Wohnraum –<br />

sprich das Einzelzimmer und anteilige Gemeinschaftsflächen – geschlossen. Daneben wird<br />

ein Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst, der die Hausgemeinschaft/ Pflegewohngruppe<br />

betreibt, über die pflegerische Versorgung und die Betreuung geschlossen. Außerdem ist<br />

üblicherweise ein Anteil <strong>für</strong> die hauswirtschaftliche Versorgung zu zahlen (Haushaltsgeld).<br />

Finanzierung:<br />

Die Pflegekasse zahlt bei Vorliegen einer Pflegestufe zu den Pflegeleistungen die Sachleistungspauschale<br />

(siehe Seite 63).<br />

Die nach Abzug der Sachleistungen verbleibenden Pflegeleistungen sowie die Versorgungsund<br />

Betreuungsleistungen sind vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Kann er <strong>für</strong> diese<br />

Kosten nicht selbst aufkommen, kann ergänzend Sozialhilfe beantragt werden (Seite 70).<br />

Ein kurzes Rechenbeispiel am Beispiel einer Hausgemeinschaft mit Vereinbarung über Pauschalen<br />

soll dies verdeutlichen:<br />

Miete: Kaltmiete 6,50 € x 45 qm = + 292,50 €<br />

Nebenkosten + 120,00 €<br />

Maßnahmepauschale (Kosten <strong>für</strong> die Pflege und Betreuung) +1.920,00 €<br />

Grundpauschale (Haushaltsgeld) + 210,00 €<br />

+ Barbetrag/ Taschengeld + 100,98 €<br />

- Einkommen (z. B. Renten) des Pflegebedürftigen - 700,00 €<br />

- Pflegeversicherungsleistung - 1.100,00 €<br />

= verbleibende offene Kosten (ggf. Sozialhilfebedarf) 843,48 €<br />

Die Abrechnung in Hausgemeinschaften/ Pflegewohngruppen ohne eine Vereinbarung über<br />

Pauschalen setzten sich im Grunde ähnlich zusammen. Insbesondere die Kosten <strong>für</strong> die<br />

Pflege wird aber in einem individuellen Pflegevertrag zwischen dem ambulanten Pflegedienst<br />

und dem Pflegebedürftigen geregelt.<br />

Seite 56

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