Leitfaden für pflegende Angehörige
Leitfaden für pflegende Angehörige
Leitfaden für pflegende Angehörige
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Alternativen zur Pflege in der eigenen Wohnung<br />
Welche Kosten entstehen in einer Hausgemeinschaft/ Pflegewohngruppe?<br />
Diese Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten, wie bei den stationären Pflegeeinrichtungen,<br />
da auch diesbezüglich zwei Gruppen zu unterscheiden sind: Die meisten Hausgemeinschaften/<br />
Pflegewohngruppen haben eine Vereinbarung mit dem Kreis Gütersloh abgeschlossen,<br />
in denen Pauschalen vereinbart worden sind. Dies stellt sicher, dass es einen<br />
festen Kostenrahmen gibt, der sich lediglich bei einem Wechsel der Pflegestufe ändert. Es<br />
gibt jedoch auch Anbieter, die auf den Abschluss einer Vereinbarung über Pauschalen verzichtet<br />
haben und individuelle Vereinbarungen mit jedem Bewohner abschließen.<br />
Grundsätzlich wird bei allen Angeboten ein Mietvertrag über den genutzten Wohnraum –<br />
sprich das Einzelzimmer und anteilige Gemeinschaftsflächen – geschlossen. Daneben wird<br />
ein Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst, der die Hausgemeinschaft/ Pflegewohngruppe<br />
betreibt, über die pflegerische Versorgung und die Betreuung geschlossen. Außerdem ist<br />
üblicherweise ein Anteil <strong>für</strong> die hauswirtschaftliche Versorgung zu zahlen (Haushaltsgeld).<br />
Finanzierung:<br />
Die Pflegekasse zahlt bei Vorliegen einer Pflegestufe zu den Pflegeleistungen die Sachleistungspauschale<br />
(siehe Seite 63).<br />
Die nach Abzug der Sachleistungen verbleibenden Pflegeleistungen sowie die Versorgungsund<br />
Betreuungsleistungen sind vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Kann er <strong>für</strong> diese<br />
Kosten nicht selbst aufkommen, kann ergänzend Sozialhilfe beantragt werden (Seite 70).<br />
Ein kurzes Rechenbeispiel am Beispiel einer Hausgemeinschaft mit Vereinbarung über Pauschalen<br />
soll dies verdeutlichen:<br />
Miete: Kaltmiete 6,50 € x 45 qm = + 292,50 €<br />
Nebenkosten + 120,00 €<br />
Maßnahmepauschale (Kosten <strong>für</strong> die Pflege und Betreuung) +1.920,00 €<br />
Grundpauschale (Haushaltsgeld) + 210,00 €<br />
+ Barbetrag/ Taschengeld + 100,98 €<br />
- Einkommen (z. B. Renten) des Pflegebedürftigen - 700,00 €<br />
- Pflegeversicherungsleistung - 1.100,00 €<br />
= verbleibende offene Kosten (ggf. Sozialhilfebedarf) 843,48 €<br />
Die Abrechnung in Hausgemeinschaften/ Pflegewohngruppen ohne eine Vereinbarung über<br />
Pauschalen setzten sich im Grunde ähnlich zusammen. Insbesondere die Kosten <strong>für</strong> die<br />
Pflege wird aber in einem individuellen Pflegevertrag zwischen dem ambulanten Pflegedienst<br />
und dem Pflegebedürftigen geregelt.<br />
Seite 56