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Leitfaden für pflegende Angehörige

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Alternativen zur Pflege in der eigenen Wohnung<br />

Hausgemeinschaften/ Pflegewohngruppen im Kreis Gütersloh<br />

Anschriften, Telefonnummern und Ansprechpartner der Hausgemeinschaften und Wohngruppen<br />

im Kreis Gütersloh finden Sie im Anhang (Seite 84). Die Hausgemeinschaften sind<br />

danach gegliedert, ob eine Vereinbarung über Pauschalen besteht oder nicht. Nähere Informationen<br />

erhalten Sie im Internet unter www.pflege-gt.de.<br />

An wen wende ich mich bei Problemen?<br />

Sollten während des Aufenthaltes in einer Betreuungseinrichtung Probleme auftreten, empfiehlt<br />

es sich in der Regel, zunächst das Gespräch mit der verantwortlichen Pflegedienstleitung<br />

bzw. der Einrichtungsleitung zu suchen, um gemeinsam und im Interesse aller Beteiligten<br />

eine Lösung zu finden. Kann Ihr Problem auf diesem Wege nicht zufriedenstellend gelöst<br />

werden, können Sie sich auch an die Heimaufsicht des Kreises Gütersloh wenden.<br />

Die Heimaufsicht beim Kreis Gütersloh ist Teil der Abteilung Soziales. Sie ist Ansprechpartner<br />

<strong>für</strong> alle Fragen rund um das neue Wohn- und Teilhabegesetz in NRW (WTG), das <strong>für</strong> alle<br />

Betreuungseinrichtungen gilt. Nach dem WTG ist es Aufgabe der Heimaufsicht, da<strong>für</strong> zu sorgen,<br />

dass die Interessen und Bedürfnisse der älteren, behinderten oder pflegebedürftigen<br />

Menschen in den Einrichtungen beachtet und geschützt werden. Darüber hinaus soll die<br />

Heimaufsicht die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung sicherstellen.<br />

Im Einzelnen ist die Heimaufsicht <strong>für</strong> folgende Bereiche zuständig:<br />

• die pflegerische, gesundheitliche und soziale Betreuung der Bewohner,<br />

• die Beachtung der Bewohnerrechte,<br />

• die Ausstattung, Zustand und Gestaltung der Räumlichkeiten,<br />

• die Tagesablauf- und Arbeitsablaufgestaltung,<br />

• die qualitative und quantitative Personalbesetzung,<br />

• die Verpflegung der Bewohner,<br />

• die innere Struktur der Einrichtung,<br />

• die Mitwirkung der Bewohner,<br />

• die allgemeinen hygienischen Verhältnisse,<br />

• die Verwendung der von Bewohner an die Einrichtung gezahlten Gelder und geldwerten<br />

Leistungen.<br />

Seite 57

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