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Leitfaden für pflegende Angehörige

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Angebote rund um die häusliche Pflege<br />

Beratungsgespräche (§ 37 SGB XI)<br />

Pflegebedürftige, die Pflegegeld von der Pflegekasse beziehen, erhalten von ambulanten<br />

Pflegediensten bzw. von der Pflegekasse beauftragten Pflegefachkräften im Rahmen von so<br />

genannten Beratungsbesuchen regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche<br />

Unterstützung. Die Beratungsbesuche erfolgen <strong>für</strong> den Pflegebedürftigen und seine <strong>Angehörige</strong>n<br />

kostenlos<br />

• bei Pflegestufe I und II mindestens einmal halbjährlich,<br />

• bei Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich.<br />

Pflegebedürftige, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und<br />

Betreuung festgestellt wurde (z. B. Demenzkranke) sind berechtigt, den Beratungseinsatz<br />

innerhalb der oben genannten Zeiträume zweimal in Anspruch zu nehmen.<br />

Auch Personen mit einem festgestellten erheblichen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf,<br />

die noch nicht die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllen (sog. Pflegestufe 0), können<br />

einmal halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> die Beratungsbesuche übernimmt die Pflegekasse. Bei privat Pflegeversicherten<br />

übernimmt das zuständige private Versicherungsunternehmen die Kosten, im Fall der<br />

Beihilfeberechtigung anteilig die Beihilfestellen.<br />

Die Beratungsbesuche/-gespräche dienen auch der Sicherstellung der häuslichen Pflegequalität.<br />

Die Pflegedienste sowie die beauftragten Pflegefachkräfte haben die Durchführung<br />

der Beratungseinsätze gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen<br />

zu bestätigen. Erkenntnisse über Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen<br />

Pflegesituation sind mit Einwilligung des Pflegebedürftigen der Pflegekasse oder dem privaten<br />

Versicherungsunternehmen mitzuteilen, im Fall der Beihilfeberechtigung auch der zuständigen<br />

Beihilfestelle.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse (siehe Seite 87).<br />

Ergänzende Angebote/ Dienste<br />

Zu den pflegeergänzenden Diensten – auch komplementäre ambulante Dienste genannt –<br />

gehören vor allem hauswirtschaftliche Hilfen, Beratungsdienste zur Wohnberatung, Besuchs-<br />

Betreuungs- und Begleitdienste, Handwerkerdienste sowie Hausnotrufdienste. Viele ergänzende<br />

Hilfen gehören zum Leistungsspektrum der ambulante Pflegedienste, dazu zählen<br />

insbesondere hauswirtschaftliche Hilfen.<br />

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