Leitfaden für pflegende Angehörige
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Angebote rund um die häusliche Pflege<br />
Beratungsgespräche (§ 37 SGB XI)<br />
Pflegebedürftige, die Pflegegeld von der Pflegekasse beziehen, erhalten von ambulanten<br />
Pflegediensten bzw. von der Pflegekasse beauftragten Pflegefachkräften im Rahmen von so<br />
genannten Beratungsbesuchen regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche<br />
Unterstützung. Die Beratungsbesuche erfolgen <strong>für</strong> den Pflegebedürftigen und seine <strong>Angehörige</strong>n<br />
kostenlos<br />
• bei Pflegestufe I und II mindestens einmal halbjährlich,<br />
• bei Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich.<br />
Pflegebedürftige, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und<br />
Betreuung festgestellt wurde (z. B. Demenzkranke) sind berechtigt, den Beratungseinsatz<br />
innerhalb der oben genannten Zeiträume zweimal in Anspruch zu nehmen.<br />
Auch Personen mit einem festgestellten erheblichen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf,<br />
die noch nicht die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllen (sog. Pflegestufe 0), können<br />
einmal halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.<br />
Die Kosten <strong>für</strong> die Beratungsbesuche übernimmt die Pflegekasse. Bei privat Pflegeversicherten<br />
übernimmt das zuständige private Versicherungsunternehmen die Kosten, im Fall der<br />
Beihilfeberechtigung anteilig die Beihilfestellen.<br />
Die Beratungsbesuche/-gespräche dienen auch der Sicherstellung der häuslichen Pflegequalität.<br />
Die Pflegedienste sowie die beauftragten Pflegefachkräfte haben die Durchführung<br />
der Beratungseinsätze gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen<br />
zu bestätigen. Erkenntnisse über Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen<br />
Pflegesituation sind mit Einwilligung des Pflegebedürftigen der Pflegekasse oder dem privaten<br />
Versicherungsunternehmen mitzuteilen, im Fall der Beihilfeberechtigung auch der zuständigen<br />
Beihilfestelle.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse (siehe Seite 87).<br />
Ergänzende Angebote/ Dienste<br />
Zu den pflegeergänzenden Diensten – auch komplementäre ambulante Dienste genannt –<br />
gehören vor allem hauswirtschaftliche Hilfen, Beratungsdienste zur Wohnberatung, Besuchs-<br />
Betreuungs- und Begleitdienste, Handwerkerdienste sowie Hausnotrufdienste. Viele ergänzende<br />
Hilfen gehören zum Leistungsspektrum der ambulante Pflegedienste, dazu zählen<br />
insbesondere hauswirtschaftliche Hilfen.<br />
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