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Immobilien, Heim und Garten - Mitteilungsblatt

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Mit �<br />

2<br />

Inhalt<br />

2 Lauf Thema<br />

4 Rathaus aktuell<br />

6 Auf dem Laufenden<br />

7 Der Müllkalender<br />

8 Information <strong>und</strong> Service<br />

10 Kaleidoskop<br />

12 Grill- <strong>und</strong> Biergartentipps<br />

14 Bildung <strong>und</strong> Beruf<br />

18 Die Rätselseite<br />

19 Recht <strong>und</strong> Finanzen<br />

20 Jung in Lauf<br />

22 Neues aus dem Vereinen<br />

26 Der Veranstaltungskalender<br />

33 Kirchliche Nachrichten<br />

34 <strong>Immobilien</strong>, <strong>Heim</strong> u. <strong>Garten</strong><br />

42 Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales<br />

47 Impressum u. Infos zum Heft<br />

Diese Ausgabe enthält<br />

Beilagen von:<br />

Igel-Apotheke, Lauf<br />

Küche Aktiv, Lauf<br />

www.lauf.de<br />

www.mit.fahnerverlag.de<br />

August 2010<br />

Lauf Thema: Windkraft in Lauf<br />

Regionalplanung <strong>und</strong> Windkraftstandorte<br />

Angesichts der Knappheit fossiler<br />

Brennstoffe setzt die moderne Umweltpolitik<br />

verstärkt auf den Einsatz<br />

regenerativer Energien, so auch auf<br />

Windenergie.<br />

Laut dem Bayerischen Wirtschaftsministerium<br />

muss der Anteil erneuerbarer<br />

Energien an der bayerischen<br />

Stromerzeugung erhöht werden, darunter<br />

auch der Anteil der Windkraft<br />

an für Natur, Landschaft <strong>und</strong> Bevölkerung<br />

verträglichen Standorten.<br />

Dieses Ziel ist durch entsprechende<br />

Vorgaben sowohl im Landesentwicklungsprogramm<br />

als auch in den Regionalplänen<br />

der einzelnen Regierungsbezirke<br />

verankert.<br />

Festlegung von Vorrang- bzw.<br />

Vorbehaltsgebieten<br />

Bereits in seiner Sitzung vom 4. Dezember<br />

2003 hat der Umweltausschuss<br />

der Stadt Lauf den einstimmigen<br />

Beschluss gefasst, einer Änderung<br />

des Regionalplans der Industrieregion<br />

Mittelfranken mit einem Konzept<br />

für „Windenergiestandorte im<br />

Landkreis Nürnberger Land“ zuzustimmen.<br />

Dadurch wurde es möglich,<br />

dass im Regionalplan der Industrieregion<br />

Mittelfranken entsprechende<br />

Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete festgelegt<br />

wurden, in denen Windkraftanlagen<br />

zugelassen werden. Hintergr<strong>und</strong><br />

bzw. Anlass für eine derartige<br />

Festlegung war die Tatsache, dass<br />

seit der Änderung des Baugesetzbuches<br />

im Jahre 1997 Anlagen für<br />

Windenergie im Außenbereich privilegiert<br />

sind. Um eine „Zersiedelung“<br />

mit diesen privilegierten Windkraftanlagen<br />

zu vermeiden <strong>und</strong> um eine entsprechende<br />

Vorwegabwägung der betroffenen<br />

Belange zu erhalten, wurden<br />

diese Flächen spezifisch ausgewählt,<br />

bewertet <strong>und</strong> anschließend<br />

festgelegt. Im Regionalplan der Industrieregion<br />

Mittelfranken wurden<br />

deshalb entsprechende Vorrang- bzw.<br />

Vorbehaltsgebiete festgelegt.<br />

Im Stadtgebiet Lauf wurden insgesamt<br />

fünf Vorbehaltsgebiete im Regionalplan<br />

festgelegt (siehe Grafik).<br />

Zwei davon sind im nördlichen Stadtgebiet<br />

angeordnet, nämlich WK23<br />

zwischen Neunhof <strong>und</strong> Bullach <strong>und</strong><br />

WK24 zwischen Bullach <strong>und</strong> Simonshofen.<br />

Im südlichen Stadtgebiet wurden die<br />

Vorbehaltsgebiete WK25, WK26 <strong>und</strong><br />

WK27 östlich der Ortsteile Schönberg<br />

<strong>und</strong> Weigenhofen in Richtung der<br />

östlichen Stadtgrenze von Lauf festgelegt.<br />

Überarbeitung des Flächennutzungsplans<br />

der Stadt Lauf<br />

Im Rahmen der Überarbeitung des<br />

Flächennutzungsplans der Stadt Lauf<br />

in den Jahren 2007/2008 hat sich<br />

der Bauausschuss bzw. der Stadtrat<br />

nochmals mit dieser Thematik beschäftigt<br />

<strong>und</strong> die Vorbehaltsgebiete<br />

Kurz <strong>und</strong> bündig:<br />

In Deutschland sind Windkraftanlagen<br />

als Vorhaben im Außenbereich<br />

„privilegiert“. Durch planungsrechtliche<br />

Instrumente (Regionalplanung,Flächennutzungsplanung<br />

bzw. Bebauungspläne)<br />

können Flächen festgelegt <strong>und</strong><br />

dadurch andere Flächen von der<br />

Windenergienutzung ausgeschlossen<br />

werden. Die Genehmigung erfolgt<br />

in der Regel als immissionsschutzrechtliche<br />

Genehmigung, die<br />

gleichzeitig alle anderen erforderlichen<br />

Genehmigungen einbezieht.<br />

Raumbedeutsame Windkraftanlagen<br />

in den Landkreisen der Region<br />

sind laut Regionalplan in Vorrang-<br />

<strong>und</strong> Vorbehaltsgebieten zu<br />

konzentrieren.<br />

Raumbedeutsame Windkraftanlagen<br />

sind:<br />

• Windfarmen mit drei oder mehr<br />

sachlich <strong>und</strong> räumlich in engem<br />

Zusammenhang stehende<br />

Einzelanlagen<br />

• Einzelanlagen in der Frankenalb<br />

mit mehr als 30 Meter Gesamthöhe<br />

über Gr<strong>und</strong><br />

• Einzelanlagen im Vorland der<br />

Frankenalb, im Steigerwald <strong>und</strong><br />

im Mittelfränkischen Becken<br />

mit mehr als 100 Meter Gesamthöhe<br />

über Gr<strong>und</strong>.<br />

für Windkraftanalagen aus dem Regionalplan<br />

in den Flächennutzungsplan<br />

übernommen.<br />

Insofern hat die Stadt Lauf hier bauleitplanerisch<br />

dem umweltpolitischen<br />

Ziel Rechnung getragen, für diese regenerative<br />

Energiegewinnung entsprechende<br />

Voraussetzungen zu<br />

schaffen.<br />

Über die Zulässigkeit von Windkraftanlagen<br />

entscheidet das Landratsamt<br />

Nürnberger Land im Einvernehmen<br />

mit der Stadt Lauf. Das Einvernehmen<br />

der Stadt Lauf darf nach dem Baugesetzbuch<br />

nur aus bauplanungsrechtlichen<br />

Gründen versagt werden.<br />

Raumbedeutsame Windkraftanlagen<br />

sind nach dem B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetz<br />

zu genehmigen.<br />

Die Zulässigkeit einer raumbedeutenden<br />

Windkraftanlage<br />

wird durch das Landratsamt Nürnberger<br />

Land bei Vorliegen der gesetzlichen<br />

Voraussetzungen festgestellt.<br />

In den Vorbehaltsgebieten für den<br />

Bau <strong>und</strong> die Nutzung raumbedeutsamer<br />

Windkraftanlagen soll<br />

der Nutzung der Windkraft bei der<br />

Abwägung mit konkurrierenden<br />

raumbedeutsamen Nutzungen ein<br />

besonderes Gewicht beigemessen<br />

werden.<br />

In den Vorranggebieten für den<br />

Bau <strong>und</strong> die Nutzung raumbedeutsamer<br />

Windkraftanlagen sind<br />

raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen,<br />

soweit diese mit der<br />

vorrangigen Funktion Nutzung der<br />

Windkraft nicht vereinbar sind.<br />

Ausschlussgebiete: In den Gebieten<br />

der Landkreise der Region außerhalb<br />

der Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete<br />

für den Bau <strong>und</strong> die<br />

Nutzung raumbedeutsamer Windkraftanlagen<br />

sind der Bau <strong>und</strong> die<br />

Nutzung raumbedeutsamer Windkraftanlagen<br />

ausgeschlossen.

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