Immobilien, Heim und Garten - Mitteilungsblatt
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Mit �<br />
2<br />
Inhalt<br />
2 Lauf Thema<br />
4 Rathaus aktuell<br />
6 Auf dem Laufenden<br />
7 Der Müllkalender<br />
8 Information <strong>und</strong> Service<br />
10 Kaleidoskop<br />
12 Grill- <strong>und</strong> Biergartentipps<br />
14 Bildung <strong>und</strong> Beruf<br />
18 Die Rätselseite<br />
19 Recht <strong>und</strong> Finanzen<br />
20 Jung in Lauf<br />
22 Neues aus dem Vereinen<br />
26 Der Veranstaltungskalender<br />
33 Kirchliche Nachrichten<br />
34 <strong>Immobilien</strong>, <strong>Heim</strong> u. <strong>Garten</strong><br />
42 Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales<br />
47 Impressum u. Infos zum Heft<br />
Diese Ausgabe enthält<br />
Beilagen von:<br />
Igel-Apotheke, Lauf<br />
Küche Aktiv, Lauf<br />
www.lauf.de<br />
www.mit.fahnerverlag.de<br />
August 2010<br />
Lauf Thema: Windkraft in Lauf<br />
Regionalplanung <strong>und</strong> Windkraftstandorte<br />
Angesichts der Knappheit fossiler<br />
Brennstoffe setzt die moderne Umweltpolitik<br />
verstärkt auf den Einsatz<br />
regenerativer Energien, so auch auf<br />
Windenergie.<br />
Laut dem Bayerischen Wirtschaftsministerium<br />
muss der Anteil erneuerbarer<br />
Energien an der bayerischen<br />
Stromerzeugung erhöht werden, darunter<br />
auch der Anteil der Windkraft<br />
an für Natur, Landschaft <strong>und</strong> Bevölkerung<br />
verträglichen Standorten.<br />
Dieses Ziel ist durch entsprechende<br />
Vorgaben sowohl im Landesentwicklungsprogramm<br />
als auch in den Regionalplänen<br />
der einzelnen Regierungsbezirke<br />
verankert.<br />
Festlegung von Vorrang- bzw.<br />
Vorbehaltsgebieten<br />
Bereits in seiner Sitzung vom 4. Dezember<br />
2003 hat der Umweltausschuss<br />
der Stadt Lauf den einstimmigen<br />
Beschluss gefasst, einer Änderung<br />
des Regionalplans der Industrieregion<br />
Mittelfranken mit einem Konzept<br />
für „Windenergiestandorte im<br />
Landkreis Nürnberger Land“ zuzustimmen.<br />
Dadurch wurde es möglich,<br />
dass im Regionalplan der Industrieregion<br />
Mittelfranken entsprechende<br />
Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete festgelegt<br />
wurden, in denen Windkraftanlagen<br />
zugelassen werden. Hintergr<strong>und</strong><br />
bzw. Anlass für eine derartige<br />
Festlegung war die Tatsache, dass<br />
seit der Änderung des Baugesetzbuches<br />
im Jahre 1997 Anlagen für<br />
Windenergie im Außenbereich privilegiert<br />
sind. Um eine „Zersiedelung“<br />
mit diesen privilegierten Windkraftanlagen<br />
zu vermeiden <strong>und</strong> um eine entsprechende<br />
Vorwegabwägung der betroffenen<br />
Belange zu erhalten, wurden<br />
diese Flächen spezifisch ausgewählt,<br />
bewertet <strong>und</strong> anschließend<br />
festgelegt. Im Regionalplan der Industrieregion<br />
Mittelfranken wurden<br />
deshalb entsprechende Vorrang- bzw.<br />
Vorbehaltsgebiete festgelegt.<br />
Im Stadtgebiet Lauf wurden insgesamt<br />
fünf Vorbehaltsgebiete im Regionalplan<br />
festgelegt (siehe Grafik).<br />
Zwei davon sind im nördlichen Stadtgebiet<br />
angeordnet, nämlich WK23<br />
zwischen Neunhof <strong>und</strong> Bullach <strong>und</strong><br />
WK24 zwischen Bullach <strong>und</strong> Simonshofen.<br />
Im südlichen Stadtgebiet wurden die<br />
Vorbehaltsgebiete WK25, WK26 <strong>und</strong><br />
WK27 östlich der Ortsteile Schönberg<br />
<strong>und</strong> Weigenhofen in Richtung der<br />
östlichen Stadtgrenze von Lauf festgelegt.<br />
Überarbeitung des Flächennutzungsplans<br />
der Stadt Lauf<br />
Im Rahmen der Überarbeitung des<br />
Flächennutzungsplans der Stadt Lauf<br />
in den Jahren 2007/2008 hat sich<br />
der Bauausschuss bzw. der Stadtrat<br />
nochmals mit dieser Thematik beschäftigt<br />
<strong>und</strong> die Vorbehaltsgebiete<br />
Kurz <strong>und</strong> bündig:<br />
In Deutschland sind Windkraftanlagen<br />
als Vorhaben im Außenbereich<br />
„privilegiert“. Durch planungsrechtliche<br />
Instrumente (Regionalplanung,Flächennutzungsplanung<br />
bzw. Bebauungspläne)<br />
können Flächen festgelegt <strong>und</strong><br />
dadurch andere Flächen von der<br />
Windenergienutzung ausgeschlossen<br />
werden. Die Genehmigung erfolgt<br />
in der Regel als immissionsschutzrechtliche<br />
Genehmigung, die<br />
gleichzeitig alle anderen erforderlichen<br />
Genehmigungen einbezieht.<br />
Raumbedeutsame Windkraftanlagen<br />
in den Landkreisen der Region<br />
sind laut Regionalplan in Vorrang-<br />
<strong>und</strong> Vorbehaltsgebieten zu<br />
konzentrieren.<br />
Raumbedeutsame Windkraftanlagen<br />
sind:<br />
• Windfarmen mit drei oder mehr<br />
sachlich <strong>und</strong> räumlich in engem<br />
Zusammenhang stehende<br />
Einzelanlagen<br />
• Einzelanlagen in der Frankenalb<br />
mit mehr als 30 Meter Gesamthöhe<br />
über Gr<strong>und</strong><br />
• Einzelanlagen im Vorland der<br />
Frankenalb, im Steigerwald <strong>und</strong><br />
im Mittelfränkischen Becken<br />
mit mehr als 100 Meter Gesamthöhe<br />
über Gr<strong>und</strong>.<br />
für Windkraftanalagen aus dem Regionalplan<br />
in den Flächennutzungsplan<br />
übernommen.<br />
Insofern hat die Stadt Lauf hier bauleitplanerisch<br />
dem umweltpolitischen<br />
Ziel Rechnung getragen, für diese regenerative<br />
Energiegewinnung entsprechende<br />
Voraussetzungen zu<br />
schaffen.<br />
Über die Zulässigkeit von Windkraftanlagen<br />
entscheidet das Landratsamt<br />
Nürnberger Land im Einvernehmen<br />
mit der Stadt Lauf. Das Einvernehmen<br />
der Stadt Lauf darf nach dem Baugesetzbuch<br />
nur aus bauplanungsrechtlichen<br />
Gründen versagt werden.<br />
Raumbedeutsame Windkraftanlagen<br />
sind nach dem B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetz<br />
zu genehmigen.<br />
Die Zulässigkeit einer raumbedeutenden<br />
Windkraftanlage<br />
wird durch das Landratsamt Nürnberger<br />
Land bei Vorliegen der gesetzlichen<br />
Voraussetzungen festgestellt.<br />
In den Vorbehaltsgebieten für den<br />
Bau <strong>und</strong> die Nutzung raumbedeutsamer<br />
Windkraftanlagen soll<br />
der Nutzung der Windkraft bei der<br />
Abwägung mit konkurrierenden<br />
raumbedeutsamen Nutzungen ein<br />
besonderes Gewicht beigemessen<br />
werden.<br />
In den Vorranggebieten für den<br />
Bau <strong>und</strong> die Nutzung raumbedeutsamer<br />
Windkraftanlagen sind<br />
raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen,<br />
soweit diese mit der<br />
vorrangigen Funktion Nutzung der<br />
Windkraft nicht vereinbar sind.<br />
Ausschlussgebiete: In den Gebieten<br />
der Landkreise der Region außerhalb<br />
der Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete<br />
für den Bau <strong>und</strong> die<br />
Nutzung raumbedeutsamer Windkraftanlagen<br />
sind der Bau <strong>und</strong> die<br />
Nutzung raumbedeutsamer Windkraftanlagen<br />
ausgeschlossen.