104Teil I – GRUNDBEDINGUNGENA. ANLEIHEBEDINGUNGEN FÜR INHABERSCHULDVERSCHREIBUNGEN(FUNDIERTE <strong>BANK</strong>SCHULDVERSCHREIBUNGENEINGESCHLOSSEN - PFANDBRIEFE AUSGENOMMEN)(1) Währung; Stückelung.AnleihebedingungenDeutschsprachige Fassung§ 1WÄHRUNG, STÜCKELUNG, FORM, DEFINITIONEN[Im Fall von Schuldverschreibungen mit Nennbetrag, einfügen:Diese Serie von Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") der <strong>HYPO</strong> <strong>TIROL</strong> <strong>BANK</strong> <strong>AG</strong> (die"Emittentin") wird in [festgelegte Währung einfügen] (die "festgelegte Währung") im Gesamtnennbetragvon [falls die Globalurkunde eine NGN ist, einfügen: (vorbehaltlich § 1(6))] [Gesamtnennbetrageinfügen] (in Worten: [Gesamtnennbetrag in Worten einfügen]) in einer Stückelung von [festgelegteStückelung einfügen] (die "festgelegte Stückelung") begeben.][Im Fall von nennbetragslosen Schuldverschreibungen, einfügen:Diese Serie von Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") der <strong>HYPO</strong> <strong>TIROL</strong> <strong>BANK</strong> <strong>AG</strong> (die"Emittentin") wird in [die Stückzahl der Schuldverschreibungen einfügen] Schuldverschreibungen in[festgelegte Währung einfügen] (die "festgelegte Währung") eingeteilt.](2) Form. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber.[Im Fall von Schuldverschreibungen, die durch eine Dauerglobalurkunde verbrieft sind, einfügen:(3) Dauerglobalurkunde. Die Schuldverschreibungen sind durch eine Dauerglobalurkunde (die"Dauerglobalurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft. Die Dauerglobalurkunde trägt die Unterschriftenordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter der Emittentin und ist von der Emissionsstelle oder in derenNamen mit einer Kontrollunterschrift versehen. Einzelurkunden und Zinsscheine werden nicht ausgegeben.][Im Fall von Schuldverschreibungen, die anfänglich durch eine vorläufige Globalurkunde verbrieftsind, einfügen (für Schuldverschreibungen, die in Übereinstimmung mit den D Rules emittiertwerden):(3) Vorläufige Globalurkunde – Austausch.(a) Die Schuldverschreibungen sind anfänglich durch eine vorläufige Globalurkunde (die "vorläufigeGlobalurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft. Die vorläufige Globalurkunde wird gegenSchuldverschreibungen in der festgelegten Stückelung, die durch eine Dauerglobalurkunde (die"Dauerglobalurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft sind, ausgetauscht. Die vorläufige Globalurkundeund die Dauerglobalurkunde tragen jeweils die Unterschriften ordnungsgemäß bevollmächtigterVertreter der Emittentin und sind jeweils von der Emissionsstelle oder in deren Namen mit einerKontrollunterschrift versehen. Einzelurkunden und Zinsscheine werden nicht ausgegeben.(b) Die vorläufige Globalurkunde wird frühstens an einem Tag (der "Austauschtag") gegen eineDauerglobalurkunde austauschbar, der 40 Tage nach dem Tag der Ausgabe der vorläufigenGlobalurkunde liegt. Ein solcher Austausch soll nur nach Vorlage von Bescheinigungen gemäß U.S.Steuerrecht erfolgen, wonach der oder die wirtschaftlichen Eigentümer der durch die vorläufigeGlobalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen keine U.S.-Personen sind (ausgenommenbestimmte Finanzinstitute oder bestimmte Personen, die Schuldverschreibungen über solcheFinanzinstitute halten). Zinszahlungen auf durch eine vorläufige Globalurkunde verbriefteSchuldverschreibungen erfolgen erst nach Vorlage solcher Bescheinigungen. Eine gesonderteBescheinigung ist hinsichtlich einer jeden solchen Zinszahlung erforderlich. Jede Bescheinigung, dieam oder nach dem 40. Tag nach dem Tag der Ausgabe der vorläufigen Globalurkunde eingeht, wird alsein Ersuchen behandelt werden, diese vorläufige Globalurkunde gemäß diesem Absatz auszutauschen.Wertpapiere, die im Austausch für die vorläufige Globalurkunde geliefert werden, sind nur außerhalbder Vereinigten Staaten (wie in § 4(3) definiert) zu liefern.](4) Clearing System. Jede Schuldverschreibungen verbriefende Globalurkunde wird von einem oder imNamen eines Clearing Systems verwahrt. "Clearing System" bedeutet [bei mehr als einem ClearingSystem einfügen: jeweils] folgendes: [Clearstream Banking <strong>AG</strong>, Frankfurt am Main ("CBF"),] [Clearstream
Banking société anonyme, Luxembourg ("CBL"),] [Euroclear Bank SA/NV ("Euroclear"),] [CBL undEuroclear jeweils ein "ICSD" und zusammen die "ICSDs"] [Oesterreichische KontrollbankAktiengesellschaft ("OeKB"] [und] [anderes Clearing System angeben].[Im Fall von Schuldverschreibungen, die im Namen der ICSDs verwahrt werden, einfügen:[Falls die Globalurkunde eine NGN ist, einfügen: Die Schuldverschreibungen werden in Form einer newglobal note ("NGN") ausgegeben und von einem common safekeeper im Namen beider ICSDs verwahrt.][Falls die Globalurkunde eine CGN ist, einfügen: Die Schuldverschreibungen werden in Form einerclassical global note ("CGN") ausgegeben und von einer gemeinsamen Verwahrstelle im Namen beiderICSDs verwahrt.]](5) Gläubiger von Schuldverschreibungen. "Gläubiger" bedeutet jeder Inhaber eines Miteigentumsanteilsoder anderen Rechts an den Schuldverschreibungen.[Falls die Globalurkunde eine NGN ist, einfügen:(6) Register der ICSDs. Der Gesamtnennbetrag der durch die Globalurkunde verbrieftenSchuldverschreibungen entspricht dem jeweils in den Registern beider ICSDs eingetragenenGesamtbetrag. Die Register der ICSDs (unter denen man die Register versteht, die jeder ICSD für seineKunden über den Betrag ihres Anteils an den Schuldverschreibungen führt) sind maßgeblicher Nachweisüber den Gesamtnennbetrag der durch die Globalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen, und eine zudiesem Zweck von einem ICSD jeweils ausgestellte Bescheinigung mit dem Betrag der so verbrieftenSchuldverschreibungen ist ein maßgeblicher Nachweis über den Inhalt des Registers des jeweiligen ICSDzu diesem Zeitpunkt.Bei Rückzahlung oder Zahlung einer Rate oder einer Zinszahlung bezüglich der durch die Globalurkundeverbrieften Schuldverschreibungen bzw. bei Kauf und Entwertung der durch die Globalurkunde verbrieftenSchuldverschreibungen stellt die Emittentin sicher, dass die Einzelheiten über Rückzahlung und Zahlungbzw. Kauf und Löschung bezüglich der Globalurkunde pro rata in die Unterlagen der ICSDs eingetragenwerden, und dass nach dieser Eintragung vom Gesamtnennbetrag der in die Register der ICSDsaufgenommenen und durch die Globalurkunde verbrieften Schuldverschreibungen der Gesamtnennbetragder zurückgekauften bzw. gekauften und entwerteten Schuldverschreibungen bzw. der Gesamtbetrag derso gezahlten Raten abgezogen wird.[Falls die vorläufige Globalurkunde eine NGN ist, einfügen: Bei Austausch eines Anteils vonausschließlich durch eine vorläufige Globalurkunde verbriefter Schuldverschreibungen wird die Emittentinsicherstellen, dass die Einzelheiten dieses Austauschs pro rata in die Aufzeichnungen der ICSDsaufgenommen werden.]][Falls die Anleihebedingungen andere Regelungen in Bezug nehmen, einfügen:(7) In Bezug genommene Bedingungen. [Falls § [11] Änderung der Anleihebedingungen, GemeinsamerVertreter gilt, einfügen: Die Bestimmungen gemäß Schedule 9 des Geänderten und NeugefasstenEmissions- und Zahlstellenvertrages vom 15. September 2011 (das "Agency Agreement") zwischen HypoTirol Bank <strong>AG</strong>, Deutsche Bank Aktiengesellschaft als Emissionsstelle und Deutsche Bank Luxembourg S.A.als Zahlstelle (einsehbar unter [www.bourse.lu][andere Internet-Fundstelle angeben]), die überwiegenddas für Gläubigerversammlungen oder Abstimmungen der Gläubiger ohne Versammlung zu wahrendeVerfahren betreffen, sind in vollem Umfang durch diese Anleihebedingungen in Bezug genommen.][Ggf.weitere in Bezug genommene Bedingungen hier einfügen]][Im Fall von nicht nachrangigen Schuldverschreibungen, die keine fundiertenBankschuldverschreibungen sind, einfügen:§ 2STATUS, NEGATIVVERPFLICHTUNG(1) Status. Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeitender Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigenVerbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind mit Ausnahme von Verbindlichkeiten, die nach geltendenRechtsvorschriften vorrangig sind.(2) Negativverpflichtung. Unbeschadet der Bestimmungen von Absatz (1) verpflichtet sich die Emittentinsolange Schuldverschreibungen ausstehen, für andere gegenwärtige und zukünftigeKapitalmarktverbindlichkeiten mit Ausnahme von Pfandbriefen einschließlich dafür übernommenerGarantien und anderer Gewährleistungen, kein Grund- oder Mobiliarpfandrecht oder sonstige Belastung anihrem derzeitigen oder zukünftigen Vermögen zu bestellen oder bestehen zu lassen, ohne die105
- Page 1 and 2:
This document constitutes two base
- Page 4 and 5:
Table of ContentsPageSummary ......
- Page 6 and 7:
SummaryThe following constitutes th
- Page 8 and 9:
NotesInstalment NotesIndex Linked N
- Page 10 and 11:
from payments of principal or inter
- Page 12 and 13:
STATUTORY AUDITORSSummary regarding
- Page 14 and 15:
In this business year, the interest
- Page 16 and 17:
Dr. Toni Ebner, Second Deputy to th
- Page 18 and 19:
Members delegated by the StaffCommi
- Page 20 and 21:
MATERIAL CONTRACTSThere are no mate
- Page 22 and 23:
Note may be negative. The more vola
- Page 24 and 25:
German Translation of the SummaryDe
- Page 26 and 27:
entspricht, die durch einen Vertrag
- Page 28 and 29:
mehrerer solcher Instrumente bezieh
- Page 30 and 31:
Verbindlichkeiten der Emittentin, d
- Page 32 and 33:
Zusammenfassung in Bezug auf die HY
- Page 34 and 35:
im Vorjahr merklich durch die Risik
- Page 36 and 37:
Dr. Toni Ebner, 2.Vorsitzender Stel
- Page 38 and 39:
23.11.2007 gemeinsam mit einem weit
- Page 40 and 41:
Zusammenfassung der Risikofaktoren
- Page 42 and 43:
FinanzmarktkriseSeit Mitte des Jahr
- Page 44 and 45:
44General Description of the Progra
- Page 46 and 47:
Risk FactorsRisk Factors regarding
- Page 48 and 49:
isk applies to Step-Up Notes and St
- Page 50 and 51:
cash as determined in accordance wi
- Page 52 and 53:
HYPO TIROL BANK AGSTATUTORY AUDITOR
- Page 54 and 55: In this business year, the interest
- Page 56 and 57: Dr. Toni Ebner, Second Deputy to th
- Page 58 and 59: Members delegated by the StaffCommi
- Page 60 and 61: FINANCIAL INFORMATION RELATING TO T
- Page 62 and 63: Consolidated statement of cash flow
- Page 64 and 65: Liabilitiesin EUR 1,000 30.06.2011
- Page 66 and 67: ISSUE PROCEDURESfor Notes in Bearer
- Page 68 and 69: Terms and Conditions of the NotesEn
- Page 70 and 71: [In the case the Global Note is a N
- Page 72 and 73: (iv)(v)The set-off of the repayment
- Page 74 and 75: "Interest Determination Date" means
- Page 76 and 77: [In the case of Instalment Notes, s
- Page 78 and 79: Instalment Date(s)Instalment Amount
- Page 80 and 81: (a) For purposes of subparagraph (2
- Page 82 and 83: § 9EVENTS OF DEFAULT(1) Events of
- Page 84 and 85: (3) Change of References. In the ev
- Page 86 and 87: asis of (i) a statement issued by t
- Page 88 and 89: und verwandten Schuldverschreibunge
- Page 90 and 91: applied to the last preceding Inter
- Page 92 and 93: § 4PAYMENTS(1) [(a)] Payment of Pr
- Page 94 and 95: [If the Fiscal Agent is to be appoi
- Page 96 and 97: These Terms and Conditions are writ
- Page 98 and 99: on which the Notes may be redeemed
- Page 100 and 101: B. PFANDBRIEFE IN REGISTERED FORMTh
- Page 102 and 103: appointment or change shall only ta
- Page 106 and 107: Schuldverschreibungen zur gleichen
- Page 108 and 109: (ii)(iii)(iv)Zinsen dürfen auf die
- Page 110 and 111: Prozent, wobei 0,000005] aufgerunde
- Page 112 and 113: [Falls Actual/Actual (ISDA) anwendb
- Page 114 and 115: (2) Vorzeitige Rückzahlung aus ste
- Page 116 and 117: [(5)] Vorzeitiger Rückzahlungsbetr
- Page 118 and 119: 118Republik Österreich oder die Eu
- Page 120 and 121: § [10]ERSETZUNG(1) Ersetzung. Die
- Page 122 and 123: Emittentin eine Veröffentlichung n
- Page 124 and 125: B. ANLEIHEBEDINGUNGENFÜR AUF DEN I
- Page 126 and 127: Monate][andere festgelegte Zeiträu
- Page 128 and 129: diesem Zeitpunkt notiert sind und d
- Page 130 and 131: [im Fall von Raten-Schuldverschreib
- Page 132 and 133: (3) Beauftragte der Emittentin. Die
- Page 134 and 135: 134TEIL II - ZUSÄTZE ZU DEN GRUNDB
- Page 136 and 137: [falls der Gläubiger ein Wahlrecht
- Page 138 and 139: B. NAMENSPFANDBRIEFEDie unten aufge
- Page 140 and 141: § 6DIE EMISSIONSSTELLE [,] [UND] D
- Page 142 and 143: DESCRIPTION OF RULES REGARDING RESO
- Page 144 and 145: In case of Notes listed on the offi
- Page 146 and 147: Part I.: Terms and ConditionsTeil I
- Page 148 and 149: Aggregate Principal Amount [ ]Gesam
- Page 150 and 151: INTEREST (§ 3)ZINSEN (§ 3) Fixed
- Page 152 and 153: Maximum Rate of Interest [ ] per ce
- Page 154 and 155:
Minimum Notice to Holders 18 [ ]Min
- Page 156 and 157:
Austria (Amtsblatt zur Wiener Zeitu
- Page 158 and 159:
Securities Identification NumbersWe
- Page 160 and 161:
are most evident 39Umfassende Erlä
- Page 162 and 163:
subscription rights and the treatme
- Page 164 and 165:
Name und Anschrift der Institute, d
- Page 166 and 167:
TaxationThe following is a general
- Page 168 and 169:
Other TaxesNo stamp, issue, registr
- Page 170 and 171:
If interest payments are made by a
- Page 172 and 173:
Under the Luxembourg laws of 21 Jun
- Page 174 and 175:
an application of any third party,
- Page 176 and 177:
Rules") (or, after 18 March 2012, a
- Page 178 and 179:
General InformationCovered Bonds"Co
- Page 180 and 181:
Documents incorporated by Reference
- Page 182 and 183:
ADDRESSESIssuerHYPO TIROL BANK AGMe