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HYPO TIROL BANK AG

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[Falls Actual/Actual (ISDA) anwendbar ist, einfügen: die tatsächliche Anzahl von Tagen imZinsberechnungszeitraum, dividiert durch 365 (oder, falls ein Teil dieses Zinsberechnungszeitraumes in einSchaltjahr fällt, die Summe aus (A) der tatsächlichen Anzahl der in das Schaltjahr fallenden Tage desZinsberechnungszeitraumes dividiert durch 366 und (B) die tatsächliche Anzahl der nicht in das Schaltjahrfallenden Tage des Zinsberechnungszeitraumes dividiert durch 365).][Im Falle von Actual/365 (Fixed) einfügen: die tatsächliche Anzahl von Tagen imZinsberechnungszeitraum dividiert durch 365.][Im Falle von Actual/360 einfügen: die tatsächliche Anzahl von Tagen im Zinsberechnungszeitraumdividiert durch 360.][Im Falle von 30/360, 360/360 oder Bond Basis einfügen: die Anzahl von Tagen imZinsberechnungszeitraum dividiert durch 360, wobei die Anzahl der Tage auf der Grundlage eines Jahresvon 360 Tagen mit zwölf Monaten zu je 30 Tagen zu ermitteln ist (es sei denn, (A) der letzte Tag desZinsberechnungszeitraums fällt auf den 31. Tag eines Monates, während der erste Tag desZinsberechnungszeitraumes weder auf den 30. noch auf den 31. Tag eines Monats fällt, wobei in diesemFall der diesen Tag enthaltende Monat nicht als ein auf 30 Tage verkürzter Monat zu behandeln ist, oder(B) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraumes fällt auf den letzten Tag des Monats Februar, wobei indiesem Fall der Monat Februar nicht als ein auf 30 Tage verlängerter Monat zu behandeln ist).][Im Falle von 30E/360 oder Eurobond Basis einfügen: die Anzahl der Tage im Zinsberechnungszeitraumdividiert durch 360 (dabei ist die Anzahl der Tage auf der Grundlage eines Jahres von 360 Tagen mit 12Monaten zu 30 Tagen zu ermitteln, und zwar ohne Berücksichtigung des ersten oder letzten Tages desZinsberechnungszeitraumes, es sei denn, dass im Falle einer am Fälligkeitstag endenden Zinsperiode derFälligkeitstag der letzte Tag des Monats Februar ist, in welchem Fall der Monat Februar nicht als ein auf 30Tage verlängerter Monat gilt).]§ 4ZAHLUNGEN(1) [(a)] Zahlungen auf Kapital. Zahlungen auf Kapital in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgennach Maßgabe des nachstehenden Absatzes 2 an das Clearing System oder dessen Order zur Gutschriftauf den Konten der jeweiligen Kontoinhaber des Clearing Systems gegen Vorlage und (außer im Fall vonTeilzahlungen) Einreichung der die Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt der Zahlung verbriefendenGlobalurkunde bei der bezeichneten Geschäftsstelle der Emissionsstelle außerhalb der VereinigtenStaaten.[Im Fall von Schuldverschreibungen, die keine Nullkupon-Schuldverschreibungen sind, einfügen:(b) Zahlung von Zinsen. Die Zahlung von Zinsen auf Schuldverschreibungen erfolgt nach Maßgabe vonAbsatz 2 an das Clearing System oder dessen Order zur Gutschrift auf den Konten der jeweiligenKontoinhaber des Clearing Systems.[Im Fall von Zinszahlungen auf eine vorläufige Globalurkunde einfügen: Die Zahlung von Zinsen aufSchuldverschreibungen, die durch die vorläufige Globalurkunde verbrieft sind, erfolgt nach Maßgabe vonAbsatz 2 an das Clearing System oder dessen Order zur Gutschrift auf den Konten der jeweiligenKontoinhaber des Clearing Systems.]][Im Fall von kurzfristigen Nachrangkapitalschuldverschreibungen einfügen: Zahlungen von Kapitaloder Zinsen dürfen nur geleistet werden, wenn dadurch die anrechenbaren Eigenmittel der Emittentin nichtunter 100% des Eigenmittelerfordernisses gemäß § 22 Absatz 1 Ziffer 1 bis 4 öBWG (österreichischesBankwesengesetz) absinken.][Im Fall von Ergänzungskapitalschuldverschreibungen einfügen:Zinsenzahlungen dürfen nur insoweit erfolgen, als sie im Jahresüberschuss (vor Rücklagenbewegung)gedeckt sind – siehe § 2 (c) (ii). Kapitalzahlungen dürfen vor Auflösung der Emittentin nur unter anteiligemAbzug der Nettoverluste erfolgen, die während der Laufzeit der Schuldverschreibungen angefallen sind –siehe § 2 (c) (iii).](2) Zahlungsweise. Vorbehaltlich geltender steuerlicher und sonstiger gesetzlicher Regelungen undVorschriften erfolgen zu leistende Zahlungen auf die Schuldverschreibungen in [festgelegte Währungeinfügen] [bei Doppelwährungsanleihen entsprechende Währungen/ Wechselkursformeln einfügen].(3) Vereinigte Staaten. Für die Zwecke des [im Fall von TEFRA D Schuldverschreibungen einfügen:§ 1(3) und des] Absatzes 1 dieses § 4 bezeichnet "Vereinigte Staaten" die Vereinigten Staaten von112

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