[Falls Actual/Actual (ISDA) anwendbar ist, einfügen: die tatsächliche Anzahl von Tagen imZinsberechnungszeitraum, dividiert durch 365 (oder, falls ein Teil dieses Zinsberechnungszeitraumes in einSchaltjahr fällt, die Summe aus (A) der tatsächlichen Anzahl der in das Schaltjahr fallenden Tage desZinsberechnungszeitraumes dividiert durch 366 und (B) die tatsächliche Anzahl der nicht in das Schaltjahrfallenden Tage des Zinsberechnungszeitraumes dividiert durch 365).][Im Falle von Actual/365 (Fixed) einfügen: die tatsächliche Anzahl von Tagen imZinsberechnungszeitraum dividiert durch 365.][Im Falle von Actual/360 einfügen: die tatsächliche Anzahl von Tagen im Zinsberechnungszeitraumdividiert durch 360.][Im Falle von 30/360, 360/360 oder Bond Basis einfügen: die Anzahl von Tagen imZinsberechnungszeitraum dividiert durch 360, wobei die Anzahl der Tage auf der Grundlage eines Jahresvon 360 Tagen mit zwölf Monaten zu je 30 Tagen zu ermitteln ist (es sei denn, (A) der letzte Tag desZinsberechnungszeitraums fällt auf den 31. Tag eines Monates, während der erste Tag desZinsberechnungszeitraumes weder auf den 30. noch auf den 31. Tag eines Monats fällt, wobei in diesemFall der diesen Tag enthaltende Monat nicht als ein auf 30 Tage verkürzter Monat zu behandeln ist, oder(B) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraumes fällt auf den letzten Tag des Monats Februar, wobei indiesem Fall der Monat Februar nicht als ein auf 30 Tage verlängerter Monat zu behandeln ist).][Im Falle von 30E/360 oder Eurobond Basis einfügen: die Anzahl der Tage im Zinsberechnungszeitraumdividiert durch 360 (dabei ist die Anzahl der Tage auf der Grundlage eines Jahres von 360 Tagen mit 12Monaten zu 30 Tagen zu ermitteln, und zwar ohne Berücksichtigung des ersten oder letzten Tages desZinsberechnungszeitraumes, es sei denn, dass im Falle einer am Fälligkeitstag endenden Zinsperiode derFälligkeitstag der letzte Tag des Monats Februar ist, in welchem Fall der Monat Februar nicht als ein auf 30Tage verlängerter Monat gilt).]§ 4ZAHLUNGEN(1) [(a)] Zahlungen auf Kapital. Zahlungen auf Kapital in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgennach Maßgabe des nachstehenden Absatzes 2 an das Clearing System oder dessen Order zur Gutschriftauf den Konten der jeweiligen Kontoinhaber des Clearing Systems gegen Vorlage und (außer im Fall vonTeilzahlungen) Einreichung der die Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt der Zahlung verbriefendenGlobalurkunde bei der bezeichneten Geschäftsstelle der Emissionsstelle außerhalb der VereinigtenStaaten.[Im Fall von Schuldverschreibungen, die keine Nullkupon-Schuldverschreibungen sind, einfügen:(b) Zahlung von Zinsen. Die Zahlung von Zinsen auf Schuldverschreibungen erfolgt nach Maßgabe vonAbsatz 2 an das Clearing System oder dessen Order zur Gutschrift auf den Konten der jeweiligenKontoinhaber des Clearing Systems.[Im Fall von Zinszahlungen auf eine vorläufige Globalurkunde einfügen: Die Zahlung von Zinsen aufSchuldverschreibungen, die durch die vorläufige Globalurkunde verbrieft sind, erfolgt nach Maßgabe vonAbsatz 2 an das Clearing System oder dessen Order zur Gutschrift auf den Konten der jeweiligenKontoinhaber des Clearing Systems.]][Im Fall von kurzfristigen Nachrangkapitalschuldverschreibungen einfügen: Zahlungen von Kapitaloder Zinsen dürfen nur geleistet werden, wenn dadurch die anrechenbaren Eigenmittel der Emittentin nichtunter 100% des Eigenmittelerfordernisses gemäß § 22 Absatz 1 Ziffer 1 bis 4 öBWG (österreichischesBankwesengesetz) absinken.][Im Fall von Ergänzungskapitalschuldverschreibungen einfügen:Zinsenzahlungen dürfen nur insoweit erfolgen, als sie im Jahresüberschuss (vor Rücklagenbewegung)gedeckt sind – siehe § 2 (c) (ii). Kapitalzahlungen dürfen vor Auflösung der Emittentin nur unter anteiligemAbzug der Nettoverluste erfolgen, die während der Laufzeit der Schuldverschreibungen angefallen sind –siehe § 2 (c) (iii).](2) Zahlungsweise. Vorbehaltlich geltender steuerlicher und sonstiger gesetzlicher Regelungen undVorschriften erfolgen zu leistende Zahlungen auf die Schuldverschreibungen in [festgelegte Währungeinfügen] [bei Doppelwährungsanleihen entsprechende Währungen/ Wechselkursformeln einfügen].(3) Vereinigte Staaten. Für die Zwecke des [im Fall von TEFRA D Schuldverschreibungen einfügen:§ 1(3) und des] Absatzes 1 dieses § 4 bezeichnet "Vereinigte Staaten" die Vereinigten Staaten von112
Amerika (einschließlich deren Bundesstaaten und des District of Columbia) sowie deren Territorien(einschließlich Puerto Ricos, der U. S. Virgin Islands, Guam, American Samoa, Wake Island und NorthernMariana Islands).(4) Erfüllung. Die Emittentin wird durch Leistung der Zahlung an das Clearing System oder dessen Ordervon ihrer Zahlungspflicht befreit.[Im Fall von festverzinslichen oder Nullkupon-Schuldverschreibungen einfügen:(5) Zahltag. Fällt der Fälligkeitstag einer Zahlung in Bezug auf eine Schuldverschreibung auf einen Tag, derkein Zahltag ist, dann hat der Gläubiger keinen Anspruch auf Zahlung vor dem nächsten Zahltag amjeweiligen Geschäftsort. Der Gläubiger ist nicht berechtigt, weitere Zinsen oder sonstige Zahlungenaufgrund dieser Verspätung zu verlangen. Für diese Zwecke bezeichnet "Zahltag" [falls die festgelegteWährung nicht Euro ist, einfügen: einen Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an demGeschäftsbanken und Devisenmärkte Zahlungen in [sämtliche relevanten Finanzzentren angeben]abwickeln.] [falls die festgelegte Währung Euro ist: einen Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), andem das Clearing System und alle betroffenen Bereiche des Trans-European Automated Real-time GrossSettlement Express Transfer System 2 ("TARGET") betriebsbereit sind, um die betreffende Zahlung in Euroabzuwickeln.][Im Fall von variabel verzinslichen Schuldverschreibungen einfügen:(5) Zahltag. Zahltag ist der sich nach § 3 Absatz 1 ergebende Zinszahlungstag.](6) Bezugnahmen auf Kapital und Zinsen. Bezugnahmen in diesen Anleihebedingungen auf Kapital derSchuldverschreibungen schließen, soweit anwendbar, die folgenden Beträge ein: den Rückzahlungsbetragder Schuldverschreibungen; den vorzeitigen Rückzahlungsbetrag der Schuldverschreibungen; [falls dieEmittentin das Wahlrecht hat, die Schuldverschreibungen aus anderen als steuerlichen Gründenvorzeitig zurückzuzahlen, einfügen: den Wahl-Rückzahlungsbetrag (Call) der Schuldverschreibungen;][falls der Gläubiger ein Wahlrecht hat, die Schuldverschreibungen vorzeitig zu kündigen, einfügen:den Wahl-Rückzahlungsbetrag (Put) der Schuldverschreibungen;] [im Fall von Nullkupon-Schuldverschreibungen einfügen: den Amortisationsbetrag der Schuldverschreibungen;] [im Fall vonRaten-Schuldverschreibungen einfügen: die auf die Schuldverschreibungen anwendbare(n) Rate(n);]sowie jeden Aufschlag sowie sonstige auf oder in Bezug auf die Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge.Bezugnahmen in diesen Anleihebedingungen auf Zinsen auf Schuldverschreibungen sollen, soweitanwendbar, sämtliche gemäß § 7 zahlbaren zusätzlichen Beträge einschließen.(7) Hinterlegung von Kapital und Zinsen. Die Emittentin ist berechtigt, beim Amtsgericht Frankfurt am MainZins- oder Kapitalbeträge zu hinterlegen, die von den Gläubigern nicht innerhalb von zwölf Monaten nachdem Fälligkeitstag beansprucht worden sind, auch wenn die Gläubiger sich nicht in Annahmeverzugbefinden. Soweit eine solche Hinterlegung erfolgt, und auf das Recht der Rücknahme verzichtet wird,erlöschen die Ansprüche der Gläubiger gegen die Emittentin.(1) Rückzahlung bei Endfälligkeit.§ 5RÜCKZAHLUNG[Im Fall von Schuldverschreibungen, die keine Raten-Schuldverschreibungen sind, einfügen: Soweitnicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, werden dieSchuldverschreibungen zu ihrem Rückzahlungsbetrag am [im Fall eines festgelegten Fälligkeitstages,Fälligkeitstag einfügen] [im Fall eines Rückzahlungsmonats einfügen: in den [Rückzahlungsmonateinfügen] fallenden Zinszahlungstag] (der "Fälligkeitstag") zurückgezahlt. Der Rückzahlungsbetrag inBezug auf jede Schuldverschreibung entspricht [falls die Schuldverschreibungen zu ihrem Nennbetragzurückgezahlt werden, einfügen: dem Nennbetrag der Schuldverschreibungen] [ansonsten denRückzahlungsbetrag für die festgelegte Stückelung einfügen].][Im Fall von Raten-Schuldverschreibungen einfügen: Soweit nicht zuvor bereits ganz oder teilweisezurückgezahlt oder angekauft und entwertet, werden die Schuldverschreibungen an dem/dennachstehenden Ratenzahlungstermin(en) zu der/den folgenden Rate(n) zurückgezahlt:Ratenzahlungstermin(e)Rate(n)[Ratenzahlungstermin(e) einfügen][Rate(n) einfügen][ ] [ ][ ] [ ]]113
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23.11.2007 gemeinsam mit einem weit
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isk applies to Step-Up Notes and St
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TaxationThe following is a general
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If interest payments are made by a
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Under the Luxembourg laws of 21 Jun
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Rules") (or, after 18 March 2012, a
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General InformationCovered Bonds"Co
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Documents incorporated by Reference
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ADDRESSESIssuerHYPO TIROL BANK AGMe