(ii)(iii)(iv)Zinsen dürfen auf die Schuldverschreibungen insoweit gezahlt werden, als die Zahlungen imJahresüberschuss (vor Rücklagenbewegung) gedeckt sind.Vor Auflösung der Emittentin dürfen Schuldverschreibungen nur getilgt werden, wenn diewährend der Laufzeit der Schuldverschreibungen angefallenen Nettoverluste anteilsmäßigabgezogen wurden.Die Restlaufzeit der Schuldverschreibungen muss zumindest drei Jahre betragen. Die Emittentinkann die Schuldverschreibungen mit Wirkung vor Ablauf der Restlaufzeit von drei Jahren ohneKündigungsfrist kündigen, falls dies vertraglich vorgesehen ist und die Emittentin vor KündigungKapital in gleicher Höhe und von zumindest gleicher Eigenmittelqualität beschafft unddokumentiert hat.]§ 3ZINSEN[Im Fall von festverzinslichen Schuldverschreibungen einfügen:(1) Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihrenGesamtnennbetrag vom [Verzinsungsbeginn einfügen] (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (wie in§ 5(1) definiert) (ausschließlich) mit jährlich [Zinssatz einfügen] % verzinst. Die Zinsen sind nachträglicham [Festzinstermin(e) einfügen] eines jeden Jahres zahlbar (jeweils ein "Zinszahlungstag"). Die ersteZinszahlung erfolgt am [ersten Zinszahlungstag einfügen] [sofern der erste Zinszahlungstag nicht dererste Jahrestag des Verzinsungsbeginns ist einfügen: und beläuft sich auf [anfänglichenBruchteilszinsbetrag für die festgelegte Stückelung einfügen] je Schuldverschreibung im Nennbetragvon [festgelegte Stückelung einfügen]]. [Sofern der Fälligkeitstag kein Festzinstermin ist, einfügen:Die Zinsen für den Zeitraum vom [den letzten dem Fälligkeitstag vorausgehenden Festzinstermineinfügen] (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (ausschließlich) belaufen sich auf [abschließendenBruchteilszinsbetrag für die festgelegte Stückelung einfügen] je Schuldverschreibung im Nennbetragvon [festgelegte Stückelung einfügen].](2) Auflaufende Zinsen. Der Zinslauf der Schuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Tagvorangeht, an dem sie zur Rückzahlung fällig werden. Falls die Emittentin die Schuldverschreibungen beiFälligkeit nicht einlöst, erfolgt die Verzinsung des ausstehenden Gesamtnennbetrages derSchuldverschreibungen vom Tag der Fälligkeit bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung derSchuldverschreibungen in Höhe des gesetzlich festgelegten Satzes für Verzugszinsen. 5(3) Berechnung der Zinsen für Teile von Zeiträumen. Sofern Zinsen für einen Zeitraum von weniger alseinem Jahr zu berechnen sind, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des Zinstagequotienten (wienachstehend definiert).][Im Fall von variabel verzinslichen Schuldverschreibungen einfügen:(1) Zinszahlungstage.(a) Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren Gesamtnennbetrag vom [Verzinsungsbeginneinfügen] an (der "Verzinsungsbeginn") (einschließlich) bis zum ersten Zinszahlungstag(ausschließlich) und danach von jedem Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum nächstfolgendenZinszahlungstag (ausschließlich) verzinst. Zinsen auf die Schuldverschreibungen sind an jedemZinszahlungstag zahlbar.(b) "Zinszahlungstag" bedeutet [im Fall von festgelegten Zinszahlungstagen einfügen: jeder[festgelegte Zinszahlungstage einfügen].] [im Fall von festgelegten Zinsperioden einfügen:(soweit diese Anleihebedingungen keine abweichenden Bestimmungen vorsehen) jeweils der Tag, der[Zahl einfügen] [Wochen] [Monate] [andere festgelegte Zeiträume einfügen] nach demvorausgehenden Zinszahlungstag liegt, oder im Fall des ersten Zinszahlungstages, nach demVerzinsungsbeginn.](c) Fällt ein Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Geschäftstag ist, so wird der Zinszahlungstag[bei Anwendung der Modified Following Business Day Convention einfügen: auf dennächstfolgenden Geschäftstag verschoben, es sei denn, jener würde dadurch in den nächstenKalendermonat fallen; in diesem Fall wird der Zinszahlungstag auf den unmittelbar vorausgehendenGeschäftstag vorgezogen.]5Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem von der Deutsche Bundesbank von Zeitzu Zeit veröffentlichten Basiszinssatz, §§ 288 Absatz 1, 247 BGB.108
[bei Anwendung der FRN Convention einfügen: auf den nächstfolgenden Geschäftstag verschoben,es sei denn, jener würde dadurch in den nächsten Kalendermonat fallen; in diesem Fall (i) wird derZinszahlungstag auf den unmittelbar vorausgehenden Geschäftstag vorgezogen und (ii) ist jedernachfolgende Zinszahlungstag der jeweils letzte Geschäftstag des Monats, der [[Zahl einfügen]Monate][andere festgelegte Zeiträume einfügen] nach dem vorausgehenden anwendbarenZinszahlungstag liegt.][bei Anwendung der Following Business Day Convention einfügen: auf den nächstfolgendenGeschäftstag verschoben.][bei Anwendung der Preceding Business Day Convention einfügen: auf den unmittelbarvorausgehenden Geschäftstag vorgezogen.](d) In diesem § 3 bezeichnet "Geschäftstag" [falls die festgelegte Währung nicht Euro ist, einfügen:einen Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem Geschäftsbanken allgemein für Geschäfte in[sämtliche relevanten Finanzzentren einfügen] geöffnet sind und Devisenmärkte Zahlungen in[sämtliche relevanten Finanzzentren einfügen] abwickeln].] [falls die festgelegte Währung Euroist, einfügen: einen Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem sowohl das Clearing Systemals auch alle betroffenen Bereiche von dem Trans-European Automated Real-time Gross SettlementExpress Transfer System 2 ("TARGET") betriebsbereit sind, um die betreffende Zahlung in Euroabzuwickeln].(2) Zinssatz. [Bei Bildschirmfeststellung einfügen: Der Zinssatz (der "Zinssatz") für jede Zinsperiode(wie nachstehend definiert) ist, sofern nachstehend nichts Abweichendes bestimmt wird, der Angebotssatz(ausgedrückt als Prozentsatz per annum) für Einlagen in der festgelegten Währung für die jeweiligeZinsperiode, der auf der Bildschirmseite am Zinsfestlegungstag gegen 11.00 Uhr ([Brüsseler] [Londoner]Ortszeit) angezeigt wird [im Fall einer Marge einfügen: [zuzüglich] [abzüglich] der Marge], wobei alleFestlegungen durch die Berechnungsstelle (wie in § 6 definiert) erfolgen."Zinsperiode" bezeichnet den Zeitraum von dem Verzinsungsbeginn (einschließlich) bis zum erstenZinszahlungstag (ausschließlich) bzw. von jedem Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum jeweils darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich)."Zinsfestlegungstag" ist der [zweite] [zutreffende andere Zahl von Tagen einfügen] [Londoner][TARGET-] [zutreffenden anderen Ort einfügen] Geschäftstag vor Beginn der jeweiligen Zinsperiode.["[Londoner] [zutreffenden anderen Ort einfügen] Geschäftstag" bezeichnet einen Tag (außer einemSamstag oder Sonntag), an dem Geschäftsbanken in [London] [zutreffenden anderen Ort einfügen] fürGeschäfte (einschließlich Devisen- und Sortengeschäfte) geöffnet sind.] ["TARGET-Geschäftstag" ist einTag, an dem sowohl das Clearing System als auch alle betroffenen Bereiche von TARGET betriebsbereitsind.][Im Fall einer Marge einfügen: Die "Marge" beträgt [•] % per annum.]"Bildschirmseite" bedeutet [Bildschirmseite einfügen] oder jede Nachfolgeseite.[Falls der Gebrauch einer anderen Basis zur Bestimmung eines Referenzsatzes vereinbart wird,werden vollständige Einzelheiten dieser Basis in den anwendbaren Endgültigen Bedingungenausgeführt sein.]Sollte die maßgebliche Bildschirmseite nicht zur Verfügung stehen oder wird kein Angebotssatz zu dergenannten Zeit angezeigt, wird die Berechnungsstelle von den von ihr ausgewählten Referenzbankenderen jeweilige Angebotssätze (jeweils als Prozentsatz per annum ausgedrückt) für Einlagen in derfestgelegten Währung für die betreffende Zinsperiode gegenüber führenden Banken im [Londoner][zutreffenden anderen Ort einfügen] Interbanken-Markt [in der Euro-Zone] um ca. 11.00 Uhr ([Brüsseler][Londoner] Ortszeit) am Zinsfestlegungstag anfordern. Falls zwei oder mehr der ausgewähltenReferenzbanken der Berechnungsstelle solche Angebotssätze nennen, ist der Zinssatz für die betreffendeZinsperiode das arithmetische Mittel (falls erforderlich, auf- oder abgerundet auf das nächste ein [falls derReferenzsatz EURIBOR ist, einfügen: Tausendstel Prozent, wobei 0,0005] [falls der Referenzsatz nichtEURIBOR ist, einfügen: Hunderttausendstel Prozent, wobei 0,000005] aufgerundet wird) dieserAngebotssätze [im Fall einer Marge einfügen: [zuzüglich] [abzüglich] der Marge], wobei alleFestlegungen durch die Berechnungsstelle erfolgen.Falls an einem Zinsfestlegungstag nur eine oder keine der Referenzbanken der Berechnungsstelle solcheim vorstehenden Absatz beschriebenen Angebotssätze nennt, ist der Zinssatz für die betreffendeZinsperiode der Satz per annum, den die Berechnungsstelle als das arithmetische Mittel (falls erforderlich,auf- oder abgerundet auf das nächste ein [falls der Referenzsatz EURIBOR ist, einfügen: TausendstelProzent, wobei 0,0005] [falls der Referenzsatz nicht EURIBOR ist, einfügen: Hunderttausendstel109
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If interest payments are made by a
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Under the Luxembourg laws of 21 Jun
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General InformationCovered Bonds"Co
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Documents incorporated by Reference
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ADDRESSESIssuerHYPO TIROL BANK AGMe