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HYPO TIROL BANK AG

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[falls der Gläubiger ein Wahlrecht hat, die Schuldverschreibungen vorzeitig zu kündigen, einfügen:den Wahl-Rückzahlungsbetrag (Put) der Schuldverschreibungen;] [im Fall von Nullkupon-Schuldverschreibungen einfügen: den Amortisationsbetrag der Schuldverschreibungen;] [im Fall vonRaten-Schuldverschreibungen einfügen: die auf die Schuldverschreibungen anwendbare(n) Rate(n);]sowie jeden Aufschlag sowie sonstige auf oder in Bezug auf die Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge.Bezugnahmen in diesen Anleihebedingungen auf Zinsen auf die Schuldverschreibungen sollen, soweitanwendbar, sämtliche gemäß § 7 zahlbaren zusätzlichen Beträge einschließen.[§ 6 (DIE EMISSIONSSTELLE [,] [UND] [DIE ZAHLSTELLEN] [,] [UND] [DIE BERECHNUNGSSTELLE])ist vollständig wie folgt zu ersetzen:§ 6DIE EMISSIONSSTELLE [,] [UND] DIE REGISTERSTELLE [,] [UND] [DIE BERECHNUNGSSTELLE](1) Bestellung; bezeichnete Geschäftsstelle. Die anfänglich bestellte Emissionsstelle [,] [und] dieRegisterstelle [,] [und] [die Berechnungsstelle] und deren anfänglich bezeichnete Geschäftsstellen lautenwie folgt:Emissionsstelle:Registerstelle:Deutsche Bank AktiengesellschaftGroup Technology OperationsGroße Gallusstraße 10 –1460272 Frankfurt am MainBundesrepublik DeutschlandDie Emissionsstelle ist auch die Registerstelle, handelnd durch die oben bezeichneteGeschäftsstelle.[Falls die Emissionsstelle als Berechnungsstelle bestellt werden soll, einfügen: Die Emissionsstellehandelt auch als Berechnungsstelle.[Falls eine Berechnungsstelle bestellt werden soll, einfügen: Die Berechnungsstelle und ihreanfänglich bestellte Geschäftsstelle lauten:Berechnungsstelle: [Namen und bezeichnete Geschäftsstelle einfügen]]Die Emissionsstelle [,] [und] die Registerstelle [,] [und] die Berechnungsstelle] behalten sich das Recht vor,jederzeit die bezeichnete Geschäftsstelle durch eine andere bezeichnete Geschäftsstelle in derselben Stadtzu ersetzen.(2) Änderung der Bestellung oder Abberufung. Die Emittentin behält sich das Recht vor, jederzeit dieBestellung der Emissionsstelle [,] [und] der Registerstelle [,] [und] [der Berechnungsstelle] zu ändern oderzu beenden und eine andere Emissionsstelle [,] [und] eine andere Registerstelle [,] [und] [eine andereBerechnungsstelle] zu bestellen. Die Emittentin wird zu jedem Zeitpunkt eine Emissionsstelle, eineRegisterstelle [,] [und] [eine Berechnungsstelle] unterhalten. Die Emissionsstelle und die Registerstellesind ein und dieselbe Person, die in beiden Funktionen durch dieselbe bezeichnete Geschäftsstelle handelt.Eine Änderung, Abberufung, Bestellung oder ein sonstiger Wechsel wird nur wirksam (außer imInsolvenzfall, in dem eine solche Änderung sofort wirksam wird), sofern der Gläubiger hierüber gemäß §[13] vorab unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 und nicht mehr als 45 Tagen informiert wurde.(3) Beauftragte der Emittentin. Die Emissionsstelle [,] [und] die Registerstelle [,] [und] [dieBerechnungsstelle] handeln ausschließlich als Beauftragte der Emittentin und übernehmen keinerleiVerpflichtungen gegenüber dem Gläubiger und es wird kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis zwischenihnen und dem Gläubiger begründet.][§ 8 (VORLEGUNGSFRIST) ist vollständig wie folgt zu ersetzen:§ 8VERJÄHRUNGDie Verpflichtungen der Emittentin, Kapital und Zinsen auf die Schuldverschreibungen zu zahlen, verjähren(i) mit Bezug auf Kapital nach Ablauf von 10 Jahren nach dem Fälligkeitstag für die Zahlung von Kapital und(ii) mit Bezug auf Zinsen nach Ablauf von 4 Jahren nach dem Fälligkeitstag für die entsprechendeZinszahlung.][§ [12] (BEGEBUNG WEITERER SCHULDVERSCHREIBUNGEN, ANKAUF UND ENTWERTUNG) istvollständig wie folgt zu ersetzen:136

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