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Staatsblad Moniteur - FOD Volksgezondheid, Veiligheid van de ...

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MONITEUR BELGE — 04.10.2007 − Ed. 2 — BELGISCH STAATSBLAD<br />

In <strong>de</strong>r Erwägung, dass die High Level Group 3 % die Errichtung eines «Belgischen Forschungsraums» befürwortet<br />

und dass die IFP die Möglichkeit einer strukturellen Finanzierung darstellen, wobei die französischsprachigen und die<br />

nie<strong>de</strong>rländischsprachigen Forschungsteams <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s zusammenarbeiten können;<br />

In <strong>de</strong>r Erwägung, dass das IFP-System für die Unterstützung <strong>de</strong>r Grundlagenforschung als ziemlich außergewöhnlich<br />

in Europa betrachtet wur<strong>de</strong> und von einem Kreis unabhängiger ausländischer Experten, die im Jahre 2000 mit<br />

<strong>de</strong>r Gesamtbewertung <strong>de</strong>s IFP-Programms beauftragt wor<strong>de</strong>n waren, als die Essenz einer guten Wissenschaftspolitik<br />

angesehen wur<strong>de</strong>;<br />

In <strong>de</strong>r Erwägung, dass die IFP-Formel <strong>de</strong>n Erwartungen, was die festgelegten Zielsetzungen betrifft, in hohem<br />

Maße entsprochen hat und dass sie folglich fortgesetzt wer<strong>de</strong>n muss;<br />

In <strong>de</strong>r Erwägung, dass <strong>de</strong>r IFP-Lenkungsausschuss während seiner Versammlungen vom 21. Juni, 8. Juli und<br />

30. September 2005 über das Bewertungsverfahren und die vorgestellte Phase VI <strong>de</strong>s Programms zu Rate gezogen<br />

wor<strong>de</strong>n ist;<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s Beschlusses <strong>de</strong>s fö<strong>de</strong>ralen Ministerrates vom 3. Februar 2006 in Bezug auf die Verwirklichung <strong>de</strong>r<br />

Phase VI <strong>de</strong>r IFP;<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Beschlüsse <strong>de</strong>r Interministeriellen Konferenz ″Wissenschaftspolitik″<br />

vom 31. März 2006 in Bezug auf die Verwirklichung <strong>de</strong>r Phase VI <strong>de</strong>r IFP;<br />

In <strong>de</strong>r Erwägung, dass, wie es in <strong>de</strong>n vorangegangenen Phasen <strong>de</strong>r IFP <strong>de</strong>r Fall war, in einem Zusammenarbeitsabkommen<br />

die Modalitäten festgehalten wer<strong>de</strong>n müssen, gemäß <strong>de</strong>nen die Gemeinschaften in die Verwirklichung und<br />

Überwachung <strong>de</strong>r Phase VI <strong>de</strong>r IFP einbezogen wer<strong>de</strong>n;<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Beschlüsse <strong>de</strong>r Gemeinschaftsregierungen vom 19. Mai 2006 für die Flämische Regierung, vom<br />

24. März 2006. für die Regierung <strong>de</strong>r Französischen Gemeinschaft und vom 13. April 2006 für die Regierung <strong>de</strong>r<br />

Deutschsprachigen Gemeinschaft;<br />

<strong>de</strong>r STAAT, vertreten durch Herrn Marc Verwilghen, Minister <strong>de</strong>r Wirtschaft, <strong>de</strong>r Energie, <strong>de</strong>s Außenhan<strong>de</strong>ls und<br />

<strong>de</strong>r Wissenschaftspolitik,<br />

die FLÄMISCHE GEMEINSCHAFT, vertreten durch Frau Fientje Moerman, Vize-Ministerpräsi<strong>de</strong>ntin <strong>de</strong>r<br />

Flämischen Regierung und Flämische Ministerin <strong>de</strong>r Wirtschaft, <strong>de</strong>r Unternehmen, <strong>de</strong>r Wissenschaften, <strong>de</strong>r Innovation<br />

und <strong>de</strong>s Außenhan<strong>de</strong>ls,<br />

die FRANZÖSISCHE GEMEINSCHAFT, vertreten durch Frau Marie-Dominique Simonet, Ministerin <strong>de</strong>s<br />

Hochschulunterrichts, <strong>de</strong>r Wissenschaftlichen Forschung und <strong>de</strong>r Internationalen Beziehungen <strong>de</strong>r Französischen<br />

Gemeinschaft,<br />

die DEUTSCHSPRACHIGE GEMEINSCHAFT, vertreten durch Herrn Oliver Paasch, Minister für Unterricht und<br />

Wissenschaftliche Forschung,<br />

DAS FOLGENDE VEREINBART:<br />

Artikel 1 - Allgemeine Bestimmung<br />

In vorliegen<strong>de</strong>m Zusammenarbeitsabkommen sind die Modalitäten für die Zusammenarbeit zur Verwirklichung<br />

und Überwachung <strong>de</strong>r Phase VI <strong>de</strong>s IFP-Programms enthalten, wie es vom fö<strong>de</strong>ralen Ministerrat vom 3.Februar 2006<br />

festgelegt wor<strong>de</strong>n ist.<br />

Artikel 2. Lenkungsausschuss<br />

Der Lenkungsausschuss besteht aus elf Mitglie<strong>de</strong>rn, und zwar aus zwei Beamten <strong>de</strong>r Fö<strong>de</strong>ralbehör<strong>de</strong>, einem<br />

Beamten <strong>de</strong>r Flämischen Gemeinschaft, einem Beamten <strong>de</strong>r Französischen Gemeinschaft, einem ausländischen<br />

Experten und sechs Vertretern <strong>de</strong>r universitären Wissenschaftsgemeinschaft, das heißt drei von <strong>de</strong>m äConseil <strong>de</strong>s<br />

Recteursô (CREF) und drei von <strong>de</strong>m äVlaamse Interuniversitaire Raadô (VLIR) bestimmten Vertretern, und einem<br />

Beobachter für je<strong>de</strong> Gemeinschaft.<br />

Der Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s ÖPD Wissenschaftspolitik o<strong>de</strong>r sein Beauftragter übernehmen <strong>de</strong>n Vorsitz dieses Ausschusses.<br />

Die Sekretariatsgeschäfte <strong>de</strong>s Ausschusses wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r operativen IFP-Leitung <strong>de</strong>s ÖPD Wissenschaftspolitik<br />

erledigt.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Lenkungsausschusses äußern sich innerhalb dieses Ausschusses nicht als Vertreter ihrer<br />

Gemeinschaft o<strong>de</strong>r ihrer Einrichtung, son<strong>de</strong>rn als Garant <strong>de</strong>r Interessen <strong>de</strong>r gesamten belgischen Wissenschaftsgemeinschaft.<br />

Artikel 3 - Bewertung und Auswahl <strong>de</strong>r IFP-Netze<br />

Eine öffentliche Auffor<strong>de</strong>rung zur Einreichung von Vorschlägen wird vom ÖPD Wissenschaftspolitik erstellt und<br />

vom Lenkungsausschuss gebilligt. Sie wird im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht und <strong>de</strong>n universitären Einrichtungen,<br />

<strong>de</strong>n fö<strong>de</strong>ralen wissenschaftlichen Einrichtungen, <strong>de</strong>r Königlichen Militärschule und <strong>de</strong>m Institut für Tropenmedizin<br />

sofort übermittelt.<br />

Die Vorschläge für Expertennetze wer<strong>de</strong>n beim ÖPD Wissenschaftspolitik gemäß <strong>de</strong>n Modalitäten und <strong>de</strong>m<br />

Zeitplan eingereicht, die in <strong>de</strong>r Auffor<strong>de</strong>rung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt sind.I Diese Vorschläge<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Lenkungsausschuss über einen gesicherten Zugang zur Website <strong>de</strong>s ÖPD Wissenschaftspolitik zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Die Vorschläge für Expertennetze wer<strong>de</strong>n auf Veranlassung <strong>de</strong>s ÖPD Wissenschaftspolitik unabhängigen<br />

ausländischen Experten zur Bewertung vorgelegt.<br />

Ein vom <strong>de</strong>m ÖPD Wissenschaftspolitik auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r wissenschaftlichen Bewertung<br />

ausgearbeiteter Vorschlag in Bezug auf die Netzauswahl wird <strong>de</strong>m Lenkungsausschuss unterbreitet. Bei <strong>de</strong>r<br />

Netzauswahl wer<strong>de</strong>n die Einschränkungen berürcksichtigt, die durch die in Artikel 4 <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Abkommens<br />

festgelegten Schlüssel für die Verteilung unter und innerhalb <strong>de</strong>r Gemeinschaften auferlegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Lenkungsausschuss nimmt diesbezüglich Stellungnahme. Fällt diese Stellungnahme nicht einstimmig aus,<br />

wer<strong>de</strong>n die verschie<strong>de</strong>nen Meinungen angegeben, die innerhalb <strong>de</strong>s Lenkungsausschusses diesbezüglich geäußert<br />

wur<strong>de</strong>n. Der fö<strong>de</strong>rale Minister <strong>de</strong>r Wissenschaftspolitik wird letztendlich entschei<strong>de</strong>n.<br />

Artikel 4 - Schlüssel für die Verteilung unter und innerhalb <strong>de</strong>r Gemeinschaften<br />

Abgesehen vom Pauschalbetrag, <strong>de</strong>r für die Teilnahme <strong>de</strong>r fö<strong>de</strong>ralen wissenschaftlichen Einrichtungen, <strong>de</strong>r<br />

Königlichen Militärschule und <strong>de</strong>s Instituts für Tropenmedizin und für die Teilnahme von ausländischen Forschungsinstituten<br />

an <strong>de</strong>n IFP-Netzen bestimmt ist, ist <strong>de</strong>r Schlüssel für die intergemeinschaftliche Verteilung <strong>de</strong>r finanziellen<br />

Mittel <strong>de</strong>r Phase VI <strong>de</strong>r IFP auf 56 % N - 44 % F festgelegt.<br />

Die Verteilung unter <strong>de</strong>n Universitäten <strong>de</strong>r Flämischen Gemeinschaft einerseits und unter <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Französischen<br />

Gemeinschaft an<strong>de</strong>rerseits wird je<strong>de</strong>r Gemeinschaft selbst überlassen.<br />

52001

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