Informationspflichten im E-Commerce
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Florian S. Jörg<br />
ze, da die Wirkung der Vereinbarung über ihren Erlöschungszeitpunkt andauert.<br />
Bei Verletzung von nachvertraglichen Verhaltenspflichten dagegen<br />
sind die gleichen Grundsätze wie bei Missachtung vorvertraglicher Pflichten<br />
anzuwenden, was bei Vorliegen der Voraussetzungen zu einer Art Haftung<br />
aus «culpa post contractum» führt, welche den gleichen Grundsätzen unterliegt<br />
wie die Haftung aus culpa in contrahendo.<br />
2.4.4 Normierte Verletzungsfolgen<br />
Einige der Spezialgesetze sehen für den Fall der Verletzung ihrer Aufklärungspflichten<br />
eigene Rechtsfolgen vor. Beispielsweise führt gemäss Art.11<br />
Abs. 1 KKG ein Verstoss gegen die <strong>Informationspflichten</strong> zur Nichtigkeit<br />
des Konsumkreditvertrages 135 .<br />
2.5 Fazit<br />
Die Theorie vom gesetzlichen Schuldverhältnis führt zu einer einheitlichen<br />
Systematik der Aufklärungspflichten und zeigt die Parallelität zwischen vorund<br />
nachvertraglichen Pflichten. Zudem führt sie zur Anwendbarkeit der<br />
Grundsätze der culpa in contrahendo bei Verletzung der vor- und nachvertraglichen<br />
Aufklärungspflichten, sofern es sich bei letzteren um Verhaltenspflichten<br />
handelt. Auf welche konkrete Aufklärungspflichten diese Erkenntnisse<br />
zur Anwendung gelangen könnten, wird <strong>im</strong> Folgenden anhand<br />
der Vorschriften der EU und des Entwurfs des Bundesgesetzes über den<br />
elektronischen Geschäftsverkehr zu zeigen sein.<br />
3. <strong>Informationspflichten</strong> der E-<strong>Commerce</strong>und<br />
der Fernabsatz-Richtlinie<br />
3.1 Übersicht<br />
Der internationale Trend führt zu einer Verstärkung der Aufklärungspflichten<br />
136 . Auch die Richtlinien der EU, insbesondere die E-<strong>Commerce</strong>-Richt-<br />
135 Zum Ganzen auch Hartmann, N 340ff.<br />
136 Auch Art.14 des Entwurfs einer UNCITRAL-Vereinbarung über den elektronischen<br />
Vertragsschluss (Prel<strong>im</strong>inary draft convention on [international] contracts concluded<br />
or evidenced by data messages, abrufbar unter www.uncitral.org/english/workinggroups/wg_ec/wp-95e.pdf)<br />
sieht folgende <strong>Informationspflichten</strong> vor:<br />
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