27.09.2012 Aufrufe

Informationspflichten im E-Commerce

Informationspflichten im E-Commerce

Informationspflichten im E-Commerce

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Florian S. Jörg<br />

ze, da die Wirkung der Vereinbarung über ihren Erlöschungszeitpunkt andauert.<br />

Bei Verletzung von nachvertraglichen Verhaltenspflichten dagegen<br />

sind die gleichen Grundsätze wie bei Missachtung vorvertraglicher Pflichten<br />

anzuwenden, was bei Vorliegen der Voraussetzungen zu einer Art Haftung<br />

aus «culpa post contractum» führt, welche den gleichen Grundsätzen unterliegt<br />

wie die Haftung aus culpa in contrahendo.<br />

2.4.4 Normierte Verletzungsfolgen<br />

Einige der Spezialgesetze sehen für den Fall der Verletzung ihrer Aufklärungspflichten<br />

eigene Rechtsfolgen vor. Beispielsweise führt gemäss Art.11<br />

Abs. 1 KKG ein Verstoss gegen die <strong>Informationspflichten</strong> zur Nichtigkeit<br />

des Konsumkreditvertrages 135 .<br />

2.5 Fazit<br />

Die Theorie vom gesetzlichen Schuldverhältnis führt zu einer einheitlichen<br />

Systematik der Aufklärungspflichten und zeigt die Parallelität zwischen vorund<br />

nachvertraglichen Pflichten. Zudem führt sie zur Anwendbarkeit der<br />

Grundsätze der culpa in contrahendo bei Verletzung der vor- und nachvertraglichen<br />

Aufklärungspflichten, sofern es sich bei letzteren um Verhaltenspflichten<br />

handelt. Auf welche konkrete Aufklärungspflichten diese Erkenntnisse<br />

zur Anwendung gelangen könnten, wird <strong>im</strong> Folgenden anhand<br />

der Vorschriften der EU und des Entwurfs des Bundesgesetzes über den<br />

elektronischen Geschäftsverkehr zu zeigen sein.<br />

3. <strong>Informationspflichten</strong> der E-<strong>Commerce</strong>und<br />

der Fernabsatz-Richtlinie<br />

3.1 Übersicht<br />

Der internationale Trend führt zu einer Verstärkung der Aufklärungspflichten<br />

136 . Auch die Richtlinien der EU, insbesondere die E-<strong>Commerce</strong>-Richt-<br />

135 Zum Ganzen auch Hartmann, N 340ff.<br />

136 Auch Art.14 des Entwurfs einer UNCITRAL-Vereinbarung über den elektronischen<br />

Vertragsschluss (Prel<strong>im</strong>inary draft convention on [international] contracts concluded<br />

or evidenced by data messages, abrufbar unter www.uncitral.org/english/workinggroups/wg_ec/wp-95e.pdf)<br />

sieht folgende <strong>Informationspflichten</strong> vor:<br />

38

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!