Informationspflichten im E-Commerce
Informationspflichten im E-Commerce
Informationspflichten im E-Commerce
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Florian S. Jörg<br />
des Anbieters als ungenügend erweisen sollte. Dies trifft insbesondere für<br />
Art. 6 a E-UWG zu: Hat sich der Konsument vertippt, findet er die E-Mail-<br />
Adresse des Anbieters nicht und kann deshalb nicht innert nützlicher Frist<br />
Kontakt aufnehmen oder war ihm der Vertragsschluss nicht bewusst, ist die<br />
sachgerechte Rechtsfolge, dass er den Vertrag widerrufen oder anfechten<br />
kann. Die Aufklärungspflichten des UWG können zwar mittels Rezeption<br />
auch zwischen den Parteien privatrechtliche Wirkung entfalten 270 , indem sie<br />
als Konkretisierung der sich aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis ergebenden<br />
Verhaltenspflichten aufgefasst werden 271 . Dieses Resultat wird jedoch<br />
nur über die Rezeption der lauterkeitsrechtlichen Vorschriften in das Privatrecht<br />
272 und die Theorie des gesetzlichen Schuldverhältnisses erreicht. Zudem<br />
führt die Verletzung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten, wie<br />
vorne dargelegt wurde, zu einer Haftung aus culpa in contrahendo 273 . Bedeutend<br />
einfacher wäre die Lösung gewesen, die vorvertraglichen Aufklärungspflichten,<br />
wenn sie schon lauterkeitsrechtlich ausgestaltet werden,<br />
durch Wiederholung bei den vertraglichen Aufklärungspflichten ebenfalls<br />
als Instrumente des Vertragsrechts vorzusehen.<br />
4.5 Modalitäten der Aufklärungspflichten<br />
4.5.1 Rechtzeitigkeit der Information<br />
Die nachfolgenden Überlegungen zu den Aufklärungspflichten der RLFA<br />
haben auch für die vertraglichen Aufklärungsvorschriften des Art.40d E-<br />
OR Geltung. Rechtzeitig wird diese Information dann zur Verfügung gestellt,<br />
wenn sie auf der Homepage abrufbar ist und der Nutzer auf die entsprechende<br />
Website mit den Informationen auf dem Weg zum Vertragsabschluss<br />
deutlich hingewiesen wird und er diese herunterladen kann 274 . Jedenfalls<br />
hat die Unterrichtung rechtzeitig stattgefunden, wenn die Informationen<br />
ihrer Funktion noch gerecht werden, den Verbraucher über die wesentlichen<br />
Vertragsaspekte vor Abschluss des Vertrages zu unterrichten 275 .<br />
Nach Micklitz beschränkt sich das Kriterium der Rechtzeitigkeit vor allem<br />
darauf, dass nicht mittels unlauterer Werbemethoden auf den Vertragsab-<br />
270 Vgl. auch Wiegand/Berger, Einordnung, 736f.<br />
271 Ausführlicher Jörg/Arter, Bundesgesetz, 180.<br />
272 Sinngemäss auch Wiegand, Geschäftsverbindung, 109, demzufolge die <strong>Informationspflichten</strong><br />
des UWG zugleich auch vertragsrechtliche <strong>Informationspflichten</strong> sind.<br />
273 Siehe 2.4 und insbesondere 2.4.2.<br />
274 Vgl. Meents, Verbraucherschutz, 188.<br />
275 Dilger, 76.<br />
60