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Blick im Vordergrund auf Niederpierscheid - Verbandsgemeinde ...

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Arzfeld - 18 - Ausgabe 3/2010<br />

Viele Namen – ein Formular<br />

Die so genannte Steuererklärung<br />

oder Einkommensteuererklärung<br />

ist auch unter dem Begriff Lohnsteuerjahresausgleich<br />

bekannt.<br />

Bei jeder Lohnabrechnung berechnet<br />

der Arbeitgeber die Lohnsteuer,<br />

behält diese vom<br />

Bruttolohn ein und führt sie an<br />

das Finanzamt ab. Dieser <strong>im</strong> Voraus<br />

berechneten Steuerzahllast<br />

steht die nachträglich festgesetzte<br />

tatsächliche Steuerzahllast gegenüber.<br />

Bei der Feststellung der tatsächlichen<br />

Steuerzahllast werden<br />

die persönlichen Verhältnisse des<br />

Steuerpflichtigen berücksichtigt.<br />

Hierbei beeinflussen zahlreiche<br />

Faktoren wie Familienstand, Anzahl<br />

der Kinder, Entfernung zur<br />

Arbeitsstätte oder Versicherungs-<br />

beiträge die Höhe der Steuerbelastung.<br />

Vereinfacht gesagt, wird<br />

die während des Jahres einbehaltene<br />

Steuer bei der späteren Steuererklärung<br />

wie eine<br />

Vorauszahlung angerechnet – daher<br />

der Begriff „Lohnsteuerjahresausgleich“.<br />

Wurde während<br />

des Jahres zu wenig Lohnsteuer<br />

abgeführt, wird eine Nachzahlung<br />

fällig. Häufiger ist jedoch der<br />

Fall, dass man zu viel gezahlte<br />

Abgaben rückerstattet bekommt.<br />

Deshalb ist eine individuelle Beratung<br />

in einem persönlichen Gespräch<br />

durch nichts zu ersetzen.<br />

Wenden Sie sich an den nächsten<br />

Steuerberater oder einen Lohnsteuer-Hilfeverein<br />

in Ihrer Nähe.<br />

Es kann sich lohnen!

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