Blick im Vordergrund auf Niederpierscheid - Verbandsgemeinde ...
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Arzfeld - 18 - Ausgabe 3/2010<br />
Viele Namen – ein Formular<br />
Die so genannte Steuererklärung<br />
oder Einkommensteuererklärung<br />
ist auch unter dem Begriff Lohnsteuerjahresausgleich<br />
bekannt.<br />
Bei jeder Lohnabrechnung berechnet<br />
der Arbeitgeber die Lohnsteuer,<br />
behält diese vom<br />
Bruttolohn ein und führt sie an<br />
das Finanzamt ab. Dieser <strong>im</strong> Voraus<br />
berechneten Steuerzahllast<br />
steht die nachträglich festgesetzte<br />
tatsächliche Steuerzahllast gegenüber.<br />
Bei der Feststellung der tatsächlichen<br />
Steuerzahllast werden<br />
die persönlichen Verhältnisse des<br />
Steuerpflichtigen berücksichtigt.<br />
Hierbei beeinflussen zahlreiche<br />
Faktoren wie Familienstand, Anzahl<br />
der Kinder, Entfernung zur<br />
Arbeitsstätte oder Versicherungs-<br />
beiträge die Höhe der Steuerbelastung.<br />
Vereinfacht gesagt, wird<br />
die während des Jahres einbehaltene<br />
Steuer bei der späteren Steuererklärung<br />
wie eine<br />
Vorauszahlung angerechnet – daher<br />
der Begriff „Lohnsteuerjahresausgleich“.<br />
Wurde während<br />
des Jahres zu wenig Lohnsteuer<br />
abgeführt, wird eine Nachzahlung<br />
fällig. Häufiger ist jedoch der<br />
Fall, dass man zu viel gezahlte<br />
Abgaben rückerstattet bekommt.<br />
Deshalb ist eine individuelle Beratung<br />
in einem persönlichen Gespräch<br />
durch nichts zu ersetzen.<br />
Wenden Sie sich an den nächsten<br />
Steuerberater oder einen Lohnsteuer-Hilfeverein<br />
in Ihrer Nähe.<br />
Es kann sich lohnen!