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Blick im Vordergrund auf Niederpierscheid - Verbandsgemeinde ...

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Arzfeld - 9 - Ausgabe 3/2010<br />

Öffentliche Sitzung (ca. 19:30 Uhr)<br />

3. Ehrung ausgeschiedener Ratsmitglieder<br />

4. Prüfung und Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009<br />

nach § 13 KomDoppikLG<br />

5. Beratung und Feststellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes<br />

für das Haushaltsjahr 2010 mit Investitionsprogrammes<br />

für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013<br />

6. Verschiedenes - Rückblick - Perspektiven<br />

Klaus Juchmes, Ortsbürgermeister<br />

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier<br />

Kosten für Werbeagentur zu hoch<br />

- ADD untersagt Spendensammlungen der Children´s<br />

Network International gGmbH in Rheinland-Pfalz<br />

Die landesweit für das Sammlungsrecht zuständige Aufsichts- und<br />

Dienstleistungsdirektion (ADD) hat der Children´s Network<br />

International gGmbH mit Sitz in Berlin Spendensammlungen, unter<br />

anderem mittels Spendenbriefen (Spendenmailings), in Rheinland-Pfalz<br />

sofort vollziehbar untersagt. Zudem muss die<br />

Gesellschaft den Bankeinzug von Dauerspenden aus Rheinland-<br />

Pfalz stoppen. Da keine Rechtsmittel eingelegt wurden, ist das<br />

Verbot zwischenzeitlich bestandskräftig.<br />

Die <strong>im</strong> Jahre 2004 gegründete Gesellschaft Children´s Network International<br />

gGmbH bittet bundesweit sehr eindringlich um Geldspenden<br />

für die Hilfe und Unterstützung bedürftiger - insbesondere<br />

krebskranker - Kinder und ihrer Familien in der ganzen Welt.<br />

Nach dem Ergebnis einer umfassenden Überprüfung der ADD bestehen<br />

erhebliche Zweifel an der zweckentsprechenden Verwendung<br />

der Spendengelder. So wurden bisherige Spendeneinnahmen<br />

in erster Linie für eine Werbeagentur verausgabt. Auch gab es<br />

nach Darstellung der Gesellschaft für 2007 keine Projekt<strong>auf</strong>wendungen<br />

für die beworbenen karitativen Zwecke. Die tatsächliche<br />

Verwendung der Spendengelder steht somit <strong>im</strong> Widerspruch zu der<br />

in den Spenden<strong>auf</strong>rufen versicherten effektiven Verwendung der<br />

Spenden für konkrete Hilfsprojekte.<br />

Sollten weiterhin Spenden<strong>auf</strong>rufe <strong>im</strong> Namen der Children´s Network<br />

International gGmbH in Rheinland-Pfalz erfolgen, bittet die<br />

ADD die Bevölkerung um sofortige Mitteilung.<br />

Dienstleistungszentrum<br />

Ländlicher Raum (DLR) Eifel<br />

Abteilung Landentwicklung und 54634 Bitburg,<br />

Ländliche Bodenordnung den 12.01.2010<br />

(Flurbereinigungsbehörde) Westpark 11<br />

Beschleunigtes Telefon: 06561/9480-0<br />

Zusammenlegungsverfahren Telefax: 06561/9480-299<br />

Heilbach Internet:<br />

AZ.: 51046, HA2.2 www.dlr-eifel.rlp.de<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Umstellung des Beschleunigten<br />

Zusammenlegungsverfahrens Heilbach und Weiterführung<br />

als Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren<br />

Unterrichtung der beteiligten Grundstückseigentümer als Ergänzung<br />

zur Aufklärungsversammlung vom 15.11.2005 und zu der ergänzenden<br />

Unterrichtung vom 27.09.2006 gemäß § 5 Flurbereinigungsgesetz<br />

(FlurbG)<br />

Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen, sehr geehrte Grundstückseigentümer<br />

<strong>im</strong> Zusammenlegungsgebiet Heilbach!<br />

Das mit Beschluss vom 10.10.2006 angeordnete Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren<br />

Heilbach soll <strong>auf</strong> ein Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren<br />

umgestellt und weitergeführt werden. In der<br />

Aufklärungsversammlung am 15.11.2005 in Heilbach wurden Sie<br />

von der zuständigen Flurbereinigungsbehörde, dem Dienstleistungszentrum<br />

Ländlicher Raum (DLR) Eifel, über das damals geplante<br />

Bodenordnungsverfahren Heilbach einschließlich der<br />

voraussichtlich entstehenden Kosten eingehend informiert. Zu diesem<br />

Zeitpunkt war zunächst die Anordnung und Durchführung eines<br />

Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens gemäß § 86 FlurbG<br />

für Heilbach vorgesehen. Aufgrund der damals unterschiedlichen<br />

Auffassungen über den Umfang der erforderlichen gemeinschaftlichen<br />

Anlagen und Maßnahmen, wie etwa der Bau neuer Wege und<br />

die Befestigung vorhandener Wege war dann jedoch für Heilbach<br />

ein Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren gemäß § 91<br />

FlurbG angeordnet worden. Damals war man davon ausgegangen,<br />

dass die Anlage eines neuen Wegenetzes nicht erforderlich ist und deswegen<br />

ein Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Be-<br />

gleitplan (§ 41 FlurbG) nicht <strong>auf</strong>gestellt werden muss. Denn es sollten<br />

Veränderungen und die Neuanlage von Wegen und Gewässern sowie<br />

die Befestigung vorhandener Wege sowie Bodenverbesserungen nur in<br />

einem geringen Umfang durchgeführt werden.<br />

Nachdem das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Heilbach<br />

angeordnet worden war, hat sich <strong>im</strong> Rahmen der Aufstellung des<br />

Maßnahmenplanes (Ausbauplan) herausgestellt, dass sich entgegen<br />

der anfänglichen Einschätzung vom August 2006 in Heilbach<br />

doch in Teilbereichen die Anlage eines neuen Wegenetzes, die Befestigung<br />

vorhandener Wege in größerem Umfang und auch die<br />

Durchführung wasserwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher<br />

Maßnahmen erforderlich ist. Ähnlich wie in den angrenzenden<br />

Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Ammeldingen, Emmelbaum<br />

und Plascheid muss daher doch ein Wege- und Gewässerplan<br />

mit landschaftspflegerischem Begleitplan <strong>auf</strong>gestellt werden, so<br />

wie dies in der Projektuntersuchung von 2005 und in der ursprünglichen<br />

Aufklärungsversammlung am 15.11.2005 vorgesehen war.<br />

Mit diesem Wege- und Gewässerplan und dem dazu gehörenden<br />

landschaftspflegerischen Begleitplan wird das Baurecht für die gemeinschaftlichen<br />

Anlagen beschafft und es ergibt sich die Möglichkeit<br />

des sog. Vorwegausbaus. Dies ermöglicht es den<br />

Grundstückseigentümern und den Bewirtschaftern, frühzeitig in<br />

den Genuss der Ergebnisse der Bodenordnung zu kommen, indem<br />

etwa Wirtschaftswege vor Aufstellung des Flurbereinigungsplanes<br />

ausgebaut und befestigt werden. In Übereinst<strong>im</strong>mung mit den üblichen<br />

Grundsätzen in Flurbereinigungsverfahren wird auch die<br />

flächendeckende Neuvermessung in der Feldflur, <strong>im</strong> Wald und in<br />

der Ortslage durchgeführt. Die dadurch entstehenden Ausführungskosten<br />

können in der erforderlichen vollen Höhe finanziert<br />

und müssen nicht mehr <strong>auf</strong> ein zu niedriges Maß reduziert<br />

werden. Durch die Verfahrensumstellung wird der prozentuale Zuschuss<br />

(Finanzierungsschlüssel) zu den Ausführungskosten nicht<br />

verringert bzw. verändert. Die Verfahrenskosten werden auch weiterhin<br />

vom Land Rheinland-Pfalz voll getragen.<br />

Die Planung der gemeinschaftlichen Anlagen, also insbesondere der<br />

Wege und der Wegebefestigungen, ist in enger Abst<strong>im</strong>mung mit dem<br />

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft erfolgt. Die jetzt vorgesehene<br />

Umstellung der Verfahrensart ist ebenfalls intensiv mit dem Vorstand<br />

der Teilnehmergemeinschaft erörtert worden und wird von ihm befürwortet.<br />

Auch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft<br />

und Weinbau und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sind <strong>im</strong><br />

Vorfeld an den Überlegungen zur Umstellung des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens<br />

Heilbach und Weiterführung als Vereinfachtes<br />

Flurbereinigungsverfahren Heilbach beteiligt worden und sie<br />

sind damit einverstanden.<br />

Falls Sie als Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Beschleunigten<br />

Zusammenlegungsverfahren Heilbach noch weitere Fragen zur<br />

Verfahrensumstellung haben, so stehen wir Ihnen zu deren Beantwortung<br />

gerne zur Verfügung. Hierzu werden Bedienstete des<br />

DLR Eifel am Donnerstag, den 18.02.2010, in der Zeit von 14.00<br />

Uhr bis 16.00 Uhr in Heilbach <strong>im</strong> Gemeindehaus anwesend sein.<br />

gez. Edgar Henkes, Abteilungsleiter<br />

Versammlung der<br />

Jagdgenossenschaft Heilbach<br />

Am Freitag, 05.02.2010, findet um 20.00 Uhr <strong>im</strong> Dorfgemeinschaftshaus<br />

Heilbach eine Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />

Heilbach statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks ab 01.04.2010<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

2. Vorstellung der neuen Pächter<br />

3. Verschiedenes<br />

Zu dieser Versammlung werden hiermit alle Jagdgenossen der<br />

Jagdgenossenschaft Heilbach eingeladen.<br />

Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen<br />

Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem<br />

Vertretenen beschäftigte Person, durch einen derselben Jagdgenossenschaft<br />

angehörigen volljährigen Jagdgenossen <strong>auf</strong> Grund<br />

schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten<br />

darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.<br />

Das Grundflächenverzeichnis, gleichzeitig auch St<strong>im</strong>mliste, liegt in<br />

der Zeit vom 21. Januar bis 4. Februar 2010 in der Wohnung des<br />

Jagdvorstehers, Herrn Herbert Kellen, Hauptstraße 10, 54673 Heilbach,<br />

zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen offen.<br />

Während dieser Zeit können hier Berichtigungen bzw. Ergänzungen<br />

des Grundflächenverzeichnisses unter Vorlage eines neuen<br />

Grundbuchauszuges beantragt werden. Werden innerhalb dieser<br />

Frist keine Einsprüche erhoben, so gilt das Verzeichnis mit Abl<strong>auf</strong><br />

der Frist als festgestellt.<br />

Heilbach, 14.01.2010<br />

gez. Herbert Kellen, Jagdvorsteher

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