Blick im Vordergrund auf Niederpierscheid - Verbandsgemeinde ...
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Arzfeld - 9 - Ausgabe 3/2010<br />
Öffentliche Sitzung (ca. 19:30 Uhr)<br />
3. Ehrung ausgeschiedener Ratsmitglieder<br />
4. Prüfung und Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009<br />
nach § 13 KomDoppikLG<br />
5. Beratung und Feststellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes<br />
für das Haushaltsjahr 2010 mit Investitionsprogrammes<br />
für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013<br />
6. Verschiedenes - Rückblick - Perspektiven<br />
Klaus Juchmes, Ortsbürgermeister<br />
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier<br />
Kosten für Werbeagentur zu hoch<br />
- ADD untersagt Spendensammlungen der Children´s<br />
Network International gGmbH in Rheinland-Pfalz<br />
Die landesweit für das Sammlungsrecht zuständige Aufsichts- und<br />
Dienstleistungsdirektion (ADD) hat der Children´s Network<br />
International gGmbH mit Sitz in Berlin Spendensammlungen, unter<br />
anderem mittels Spendenbriefen (Spendenmailings), in Rheinland-Pfalz<br />
sofort vollziehbar untersagt. Zudem muss die<br />
Gesellschaft den Bankeinzug von Dauerspenden aus Rheinland-<br />
Pfalz stoppen. Da keine Rechtsmittel eingelegt wurden, ist das<br />
Verbot zwischenzeitlich bestandskräftig.<br />
Die <strong>im</strong> Jahre 2004 gegründete Gesellschaft Children´s Network International<br />
gGmbH bittet bundesweit sehr eindringlich um Geldspenden<br />
für die Hilfe und Unterstützung bedürftiger - insbesondere<br />
krebskranker - Kinder und ihrer Familien in der ganzen Welt.<br />
Nach dem Ergebnis einer umfassenden Überprüfung der ADD bestehen<br />
erhebliche Zweifel an der zweckentsprechenden Verwendung<br />
der Spendengelder. So wurden bisherige Spendeneinnahmen<br />
in erster Linie für eine Werbeagentur verausgabt. Auch gab es<br />
nach Darstellung der Gesellschaft für 2007 keine Projekt<strong>auf</strong>wendungen<br />
für die beworbenen karitativen Zwecke. Die tatsächliche<br />
Verwendung der Spendengelder steht somit <strong>im</strong> Widerspruch zu der<br />
in den Spenden<strong>auf</strong>rufen versicherten effektiven Verwendung der<br />
Spenden für konkrete Hilfsprojekte.<br />
Sollten weiterhin Spenden<strong>auf</strong>rufe <strong>im</strong> Namen der Children´s Network<br />
International gGmbH in Rheinland-Pfalz erfolgen, bittet die<br />
ADD die Bevölkerung um sofortige Mitteilung.<br />
Dienstleistungszentrum<br />
Ländlicher Raum (DLR) Eifel<br />
Abteilung Landentwicklung und 54634 Bitburg,<br />
Ländliche Bodenordnung den 12.01.2010<br />
(Flurbereinigungsbehörde) Westpark 11<br />
Beschleunigtes Telefon: 06561/9480-0<br />
Zusammenlegungsverfahren Telefax: 06561/9480-299<br />
Heilbach Internet:<br />
AZ.: 51046, HA2.2 www.dlr-eifel.rlp.de<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Umstellung des Beschleunigten<br />
Zusammenlegungsverfahrens Heilbach und Weiterführung<br />
als Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren<br />
Unterrichtung der beteiligten Grundstückseigentümer als Ergänzung<br />
zur Aufklärungsversammlung vom 15.11.2005 und zu der ergänzenden<br />
Unterrichtung vom 27.09.2006 gemäß § 5 Flurbereinigungsgesetz<br />
(FlurbG)<br />
Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen, sehr geehrte Grundstückseigentümer<br />
<strong>im</strong> Zusammenlegungsgebiet Heilbach!<br />
Das mit Beschluss vom 10.10.2006 angeordnete Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren<br />
Heilbach soll <strong>auf</strong> ein Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren<br />
umgestellt und weitergeführt werden. In der<br />
Aufklärungsversammlung am 15.11.2005 in Heilbach wurden Sie<br />
von der zuständigen Flurbereinigungsbehörde, dem Dienstleistungszentrum<br />
Ländlicher Raum (DLR) Eifel, über das damals geplante<br />
Bodenordnungsverfahren Heilbach einschließlich der<br />
voraussichtlich entstehenden Kosten eingehend informiert. Zu diesem<br />
Zeitpunkt war zunächst die Anordnung und Durchführung eines<br />
Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens gemäß § 86 FlurbG<br />
für Heilbach vorgesehen. Aufgrund der damals unterschiedlichen<br />
Auffassungen über den Umfang der erforderlichen gemeinschaftlichen<br />
Anlagen und Maßnahmen, wie etwa der Bau neuer Wege und<br />
die Befestigung vorhandener Wege war dann jedoch für Heilbach<br />
ein Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren gemäß § 91<br />
FlurbG angeordnet worden. Damals war man davon ausgegangen,<br />
dass die Anlage eines neuen Wegenetzes nicht erforderlich ist und deswegen<br />
ein Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Be-<br />
gleitplan (§ 41 FlurbG) nicht <strong>auf</strong>gestellt werden muss. Denn es sollten<br />
Veränderungen und die Neuanlage von Wegen und Gewässern sowie<br />
die Befestigung vorhandener Wege sowie Bodenverbesserungen nur in<br />
einem geringen Umfang durchgeführt werden.<br />
Nachdem das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Heilbach<br />
angeordnet worden war, hat sich <strong>im</strong> Rahmen der Aufstellung des<br />
Maßnahmenplanes (Ausbauplan) herausgestellt, dass sich entgegen<br />
der anfänglichen Einschätzung vom August 2006 in Heilbach<br />
doch in Teilbereichen die Anlage eines neuen Wegenetzes, die Befestigung<br />
vorhandener Wege in größerem Umfang und auch die<br />
Durchführung wasserwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher<br />
Maßnahmen erforderlich ist. Ähnlich wie in den angrenzenden<br />
Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Ammeldingen, Emmelbaum<br />
und Plascheid muss daher doch ein Wege- und Gewässerplan<br />
mit landschaftspflegerischem Begleitplan <strong>auf</strong>gestellt werden, so<br />
wie dies in der Projektuntersuchung von 2005 und in der ursprünglichen<br />
Aufklärungsversammlung am 15.11.2005 vorgesehen war.<br />
Mit diesem Wege- und Gewässerplan und dem dazu gehörenden<br />
landschaftspflegerischen Begleitplan wird das Baurecht für die gemeinschaftlichen<br />
Anlagen beschafft und es ergibt sich die Möglichkeit<br />
des sog. Vorwegausbaus. Dies ermöglicht es den<br />
Grundstückseigentümern und den Bewirtschaftern, frühzeitig in<br />
den Genuss der Ergebnisse der Bodenordnung zu kommen, indem<br />
etwa Wirtschaftswege vor Aufstellung des Flurbereinigungsplanes<br />
ausgebaut und befestigt werden. In Übereinst<strong>im</strong>mung mit den üblichen<br />
Grundsätzen in Flurbereinigungsverfahren wird auch die<br />
flächendeckende Neuvermessung in der Feldflur, <strong>im</strong> Wald und in<br />
der Ortslage durchgeführt. Die dadurch entstehenden Ausführungskosten<br />
können in der erforderlichen vollen Höhe finanziert<br />
und müssen nicht mehr <strong>auf</strong> ein zu niedriges Maß reduziert<br />
werden. Durch die Verfahrensumstellung wird der prozentuale Zuschuss<br />
(Finanzierungsschlüssel) zu den Ausführungskosten nicht<br />
verringert bzw. verändert. Die Verfahrenskosten werden auch weiterhin<br />
vom Land Rheinland-Pfalz voll getragen.<br />
Die Planung der gemeinschaftlichen Anlagen, also insbesondere der<br />
Wege und der Wegebefestigungen, ist in enger Abst<strong>im</strong>mung mit dem<br />
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft erfolgt. Die jetzt vorgesehene<br />
Umstellung der Verfahrensart ist ebenfalls intensiv mit dem Vorstand<br />
der Teilnehmergemeinschaft erörtert worden und wird von ihm befürwortet.<br />
Auch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft<br />
und Weinbau und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sind <strong>im</strong><br />
Vorfeld an den Überlegungen zur Umstellung des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens<br />
Heilbach und Weiterführung als Vereinfachtes<br />
Flurbereinigungsverfahren Heilbach beteiligt worden und sie<br />
sind damit einverstanden.<br />
Falls Sie als Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Beschleunigten<br />
Zusammenlegungsverfahren Heilbach noch weitere Fragen zur<br />
Verfahrensumstellung haben, so stehen wir Ihnen zu deren Beantwortung<br />
gerne zur Verfügung. Hierzu werden Bedienstete des<br />
DLR Eifel am Donnerstag, den 18.02.2010, in der Zeit von 14.00<br />
Uhr bis 16.00 Uhr in Heilbach <strong>im</strong> Gemeindehaus anwesend sein.<br />
gez. Edgar Henkes, Abteilungsleiter<br />
Versammlung der<br />
Jagdgenossenschaft Heilbach<br />
Am Freitag, 05.02.2010, findet um 20.00 Uhr <strong>im</strong> Dorfgemeinschaftshaus<br />
Heilbach eine Versammlung der Jagdgenossenschaft<br />
Heilbach statt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks ab 01.04.2010<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
2. Vorstellung der neuen Pächter<br />
3. Verschiedenes<br />
Zu dieser Versammlung werden hiermit alle Jagdgenossen der<br />
Jagdgenossenschaft Heilbach eingeladen.<br />
Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen<br />
Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem<br />
Vertretenen beschäftigte Person, durch einen derselben Jagdgenossenschaft<br />
angehörigen volljährigen Jagdgenossen <strong>auf</strong> Grund<br />
schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten<br />
darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.<br />
Das Grundflächenverzeichnis, gleichzeitig auch St<strong>im</strong>mliste, liegt in<br />
der Zeit vom 21. Januar bis 4. Februar 2010 in der Wohnung des<br />
Jagdvorstehers, Herrn Herbert Kellen, Hauptstraße 10, 54673 Heilbach,<br />
zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen offen.<br />
Während dieser Zeit können hier Berichtigungen bzw. Ergänzungen<br />
des Grundflächenverzeichnisses unter Vorlage eines neuen<br />
Grundbuchauszuges beantragt werden. Werden innerhalb dieser<br />
Frist keine Einsprüche erhoben, so gilt das Verzeichnis mit Abl<strong>auf</strong><br />
der Frist als festgestellt.<br />
Heilbach, 14.01.2010<br />
gez. Herbert Kellen, Jagdvorsteher