Blick im Vordergrund auf Niederpierscheid - Verbandsgemeinde ...
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Arzfeld - 3 - Ausgabe 3/2010<br />
Schließung der Turnhalle Arzfeld<br />
Wegen verschiedener Karnevalsveranstaltungen ist die Turnhalle<br />
Arzfeld in der Zeit vom<br />
3. Februar 2010 (mittags) bis<br />
einschließlich 16. Februar 2010<br />
für den Sportbetrieb der Vereine geschlossen.<br />
Wir bitten die Benutzergruppen um Verständnis.<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Arzfeld<br />
Schließung der Turnhalle Daleiden<br />
Wegen verschiedener Karnevalsveranstaltungen ist die Turnhalle<br />
Daleiden in der Zeit vom<br />
28. Januar 2010 (nachmittags) bis<br />
einschließlich 16. Februar 2010<br />
für den Sportbetrieb der Vereine geschlossen.<br />
Wir bitten die Benutzergruppen um Verständnis.<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Arzfeld<br />
Bekanntmachung der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Arzfeld<br />
über das Recht <strong>auf</strong> Einsichtnahme<br />
in die Wählerverzeichnisse<br />
für die Wahl des Bürgermeisters am 28. Februar 2010<br />
und für die etwaige Stichwahl des Bürgermeisters<br />
am 14. März 2010<br />
I.<br />
Die Wählerverzeichnisse zur Wahl des Bürgermeisters der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Arzfeld der 43 Ortsgemeinden werden an den<br />
Werktagen in der Zeit von Montag, 8. Februar 2010, bis Freitag,<br />
den 12. Februar 2010, während der Dienststunden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Arzfeld für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme<br />
bereitgehalten. Alle Wahlberechtigten können die<br />
Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person <strong>im</strong> Wählerverzeichnis<br />
eingetragenen Daten überprüfen. Sofern Wahlberechtigte<br />
die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen <strong>im</strong><br />
Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen wollen, haben<br />
sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit<br />
oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses<br />
ergeben kann; das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich<br />
der Daten von Wahlberechtigten, für die <strong>im</strong> Melderegister<br />
gemäß § 34 Abs. 8 des Meldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen<br />
ist.<br />
II.<br />
Wer <strong>im</strong> Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält spätestens am 7.<br />
Februar 2010 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung<br />
erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss<br />
spätestens bis Freitag, den 12. Februar 2010, Einwendungen erheben.<br />
III.<br />
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,<br />
kann während der Einsichtsfrist bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Arzfeld Einwendungen erheben. Die Einwendungen können<br />
schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift erhoben werden.<br />
IV.<br />
An der Wahl kann nur teilnehmen, wer in das Wählerverzeichnis<br />
eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer in das Wählerverzeichnis<br />
eingetragen ist, kann nur <strong>im</strong> Wahlraum des St<strong>im</strong>mbezirks,<br />
der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, das Wahlrecht ausüben,<br />
sofern die oder der Wahlberechtigte nicht einen Wahlschein<br />
hat. Wer einen Wahlschein hat, kann nur durch Briefwahl an der<br />
Wahl teilnehmen.<br />
V.<br />
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,<br />
erhalten <strong>auf</strong> Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.<br />
Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten <strong>im</strong> Wählerverzeichnis eingetragene<br />
Wahlberechtigte ein entsprechendes Antragsformular -<br />
Rückseite der Wahlbenachrichtigung -. Der Wahlschein kann aber<br />
auch mündlich (nicht jedoch telefonisch), schriftlich oder elektronisch<br />
beantragt werden.<br />
In diesem Fall müssen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum<br />
und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben<br />
werden; die Wählerverzeichnisnummer und die St<strong>im</strong>mbezirksnummer,<br />
die <strong>auf</strong> der Wahlbenachrichtigung eingetragen sind,<br />
sollen angegeben werden. Falls die Zusendung des Wahlscheins<br />
und der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende<br />
Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben<br />
werden.<br />
Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereitetes<br />
Antragsformular <strong>im</strong> Internet unter<br />
www.vg-arzfeld.de<br />
zur Verfügung.<br />
Der Antrag per E-Mail ist zu richten an folgende E-Mail-Adresse:<br />
wahlen@vg-arzfeld.de<br />
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung<br />
hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Wahlschein<br />
und Briefwahlunterlagen erhalten <strong>auf</strong> Antrag auch Personen,<br />
die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, wenn sie<br />
nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Frist zur Erhebung<br />
von Einwendungen versäumt haben. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen<br />
werden den Wahlberechtigten an die Wohnanschrift<br />
übersandt oder amtlich überbracht, soweit sich aus dem Antrag<br />
keine andere Anschrift oder die Abholung der Unterlagen ergibt.<br />
An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen<br />
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden,<br />
wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer<br />
schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht<br />
kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte<br />
Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung vor der Empfangnahme der Unterlagen<br />
schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte<br />
Person auszuweisen.<br />
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />
ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen<br />
Post unentgeltlich befördert.<br />
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor<br />
dem Wahltag, 18.00 Uhr, in den Fällen des § 17 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung<br />
und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung<br />
auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
Arzfeld beantragt werden. Mit den Briefwahlunterlagen<br />
erhalten die Wahlberechtigten ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />
54687 Arzfeld, den 13. Januar 2010<br />
Alfred Pick<br />
Wahlleiter für die Wahl des Bürgermeisters<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Arzfeld<br />
SKFM Prüm e. V.<br />
Rechtliche Betreuung,<br />
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung<br />
SKFM Prüm e. V. bietet „Offene Sprechstunde“ an - keine Anmeldung<br />
erforderlich<br />
Der Sozialdienst katholischer Frauen und Männer Prüm e. V. bietet<br />
in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Arzfeld einmal <strong>im</strong> Monat<br />
eine offene Sprechstunde zu den Themen Rechtliche Betreuung,<br />
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an.<br />
Die Sprechstunde findet jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr am<br />
letzten Mittwoch (Ausnahme: April, Juli und Dezember) <strong>im</strong> Monat<br />
statt.<br />
Mit einer Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht oder auch einer<br />
Patientenverfügung hat der Einzelne heute vielfältige Möglichkeiten,<br />
schon in guten Tagen für den „Ernstfall“ die Weichen zu<br />
stellen - also für den Fall, dass er selber nicht mehr in der Lage ist,<br />
eigenständig Entscheidungen zu treffen.<br />
Der für den Amtsgerichts-Bezirk Prüm zuständige, anerkannte<br />
SKFM-Betreuungsverein berät seit nunmehr 15 Jahren interessierte<br />
Bürgerinnen und Bürger zu diesen Themen. Mit dem Angebot<br />
der Offenen Sprechstunden sollen nun auch die Menschen erreicht<br />
werden, die <strong>auf</strong>grund der größeren Entfernung bisher nicht die<br />
Möglichkeit hatten, das ständige Beratungsangebot in der SKFM-<br />
Geschäftsstelle in Prüm zu nutzen.<br />
Die weiteren Termine in 2010:<br />
27.01., 24.02.; 31.03.; 27.04.; 26.05.; 30.06., 25.08., 29.09., 27.10.,<br />
24.11.<br />
Noch mehr Informationen rund um die Themen rechtliche Betreuung<br />
und Vorsorge erfahren Interessierte be<strong>im</strong> SKFM Prüm<br />
telefonisch unter 06551/2084 oder <strong>im</strong> Internet unter www.skmbistum-trier.de