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Blick im Vordergrund auf Niederpierscheid - Verbandsgemeinde ...

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Arzfeld - 3 - Ausgabe 3/2010<br />

Schließung der Turnhalle Arzfeld<br />

Wegen verschiedener Karnevalsveranstaltungen ist die Turnhalle<br />

Arzfeld in der Zeit vom<br />

3. Februar 2010 (mittags) bis<br />

einschließlich 16. Februar 2010<br />

für den Sportbetrieb der Vereine geschlossen.<br />

Wir bitten die Benutzergruppen um Verständnis.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Arzfeld<br />

Schließung der Turnhalle Daleiden<br />

Wegen verschiedener Karnevalsveranstaltungen ist die Turnhalle<br />

Daleiden in der Zeit vom<br />

28. Januar 2010 (nachmittags) bis<br />

einschließlich 16. Februar 2010<br />

für den Sportbetrieb der Vereine geschlossen.<br />

Wir bitten die Benutzergruppen um Verständnis.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Arzfeld<br />

Bekanntmachung der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Arzfeld<br />

über das Recht <strong>auf</strong> Einsichtnahme<br />

in die Wählerverzeichnisse<br />

für die Wahl des Bürgermeisters am 28. Februar 2010<br />

und für die etwaige Stichwahl des Bürgermeisters<br />

am 14. März 2010<br />

I.<br />

Die Wählerverzeichnisse zur Wahl des Bürgermeisters der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Arzfeld der 43 Ortsgemeinden werden an den<br />

Werktagen in der Zeit von Montag, 8. Februar 2010, bis Freitag,<br />

den 12. Februar 2010, während der Dienststunden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Arzfeld für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme<br />

bereitgehalten. Alle Wahlberechtigten können die<br />

Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person <strong>im</strong> Wählerverzeichnis<br />

eingetragenen Daten überprüfen. Sofern Wahlberechtigte<br />

die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen <strong>im</strong><br />

Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen wollen, haben<br />

sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit<br />

oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses<br />

ergeben kann; das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich<br />

der Daten von Wahlberechtigten, für die <strong>im</strong> Melderegister<br />

gemäß § 34 Abs. 8 des Meldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen<br />

ist.<br />

II.<br />

Wer <strong>im</strong> Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält spätestens am 7.<br />

Februar 2010 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung<br />

erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss<br />

spätestens bis Freitag, den 12. Februar 2010, Einwendungen erheben.<br />

III.<br />

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,<br />

kann während der Einsichtsfrist bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Arzfeld Einwendungen erheben. Die Einwendungen können<br />

schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift erhoben werden.<br />

IV.<br />

An der Wahl kann nur teilnehmen, wer in das Wählerverzeichnis<br />

eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer in das Wählerverzeichnis<br />

eingetragen ist, kann nur <strong>im</strong> Wahlraum des St<strong>im</strong>mbezirks,<br />

der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, das Wahlrecht ausüben,<br />

sofern die oder der Wahlberechtigte nicht einen Wahlschein<br />

hat. Wer einen Wahlschein hat, kann nur durch Briefwahl an der<br />

Wahl teilnehmen.<br />

V.<br />

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,<br />

erhalten <strong>auf</strong> Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.<br />

Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten <strong>im</strong> Wählerverzeichnis eingetragene<br />

Wahlberechtigte ein entsprechendes Antragsformular -<br />

Rückseite der Wahlbenachrichtigung -. Der Wahlschein kann aber<br />

auch mündlich (nicht jedoch telefonisch), schriftlich oder elektronisch<br />

beantragt werden.<br />

In diesem Fall müssen Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum<br />

und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben<br />

werden; die Wählerverzeichnisnummer und die St<strong>im</strong>mbezirksnummer,<br />

die <strong>auf</strong> der Wahlbenachrichtigung eingetragen sind,<br />

sollen angegeben werden. Falls die Zusendung des Wahlscheins<br />

und der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende<br />

Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben<br />

werden.<br />

Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereitetes<br />

Antragsformular <strong>im</strong> Internet unter<br />

www.vg-arzfeld.de<br />

zur Verfügung.<br />

Der Antrag per E-Mail ist zu richten an folgende E-Mail-Adresse:<br />

wahlen@vg-arzfeld.de<br />

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung<br />

hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Wahlschein<br />

und Briefwahlunterlagen erhalten <strong>auf</strong> Antrag auch Personen,<br />

die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, wenn sie<br />

nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Frist zur Erhebung<br />

von Einwendungen versäumt haben. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen<br />

werden den Wahlberechtigten an die Wohnanschrift<br />

übersandt oder amtlich überbracht, soweit sich aus dem Antrag<br />

keine andere Anschrift oder die Abholung der Unterlagen ergibt.<br />

An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen<br />

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden,<br />

wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer<br />

schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht<br />

kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte<br />

Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung vor der Empfangnahme der Unterlagen<br />

schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte<br />

Person auszuweisen.<br />

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />

ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen<br />

Post unentgeltlich befördert.<br />

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor<br />

dem Wahltag, 18.00 Uhr, in den Fällen des § 17 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung<br />

und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung<br />

auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

Arzfeld beantragt werden. Mit den Briefwahlunterlagen<br />

erhalten die Wahlberechtigten ein Merkblatt für die Briefwahl.<br />

54687 Arzfeld, den 13. Januar 2010<br />

Alfred Pick<br />

Wahlleiter für die Wahl des Bürgermeisters<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Arzfeld<br />

SKFM Prüm e. V.<br />

Rechtliche Betreuung,<br />

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung<br />

SKFM Prüm e. V. bietet „Offene Sprechstunde“ an - keine Anmeldung<br />

erforderlich<br />

Der Sozialdienst katholischer Frauen und Männer Prüm e. V. bietet<br />

in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Arzfeld einmal <strong>im</strong> Monat<br />

eine offene Sprechstunde zu den Themen Rechtliche Betreuung,<br />

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an.<br />

Die Sprechstunde findet jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr am<br />

letzten Mittwoch (Ausnahme: April, Juli und Dezember) <strong>im</strong> Monat<br />

statt.<br />

Mit einer Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht oder auch einer<br />

Patientenverfügung hat der Einzelne heute vielfältige Möglichkeiten,<br />

schon in guten Tagen für den „Ernstfall“ die Weichen zu<br />

stellen - also für den Fall, dass er selber nicht mehr in der Lage ist,<br />

eigenständig Entscheidungen zu treffen.<br />

Der für den Amtsgerichts-Bezirk Prüm zuständige, anerkannte<br />

SKFM-Betreuungsverein berät seit nunmehr 15 Jahren interessierte<br />

Bürgerinnen und Bürger zu diesen Themen. Mit dem Angebot<br />

der Offenen Sprechstunden sollen nun auch die Menschen erreicht<br />

werden, die <strong>auf</strong>grund der größeren Entfernung bisher nicht die<br />

Möglichkeit hatten, das ständige Beratungsangebot in der SKFM-<br />

Geschäftsstelle in Prüm zu nutzen.<br />

Die weiteren Termine in 2010:<br />

27.01., 24.02.; 31.03.; 27.04.; 26.05.; 30.06., 25.08., 29.09., 27.10.,<br />

24.11.<br />

Noch mehr Informationen rund um die Themen rechtliche Betreuung<br />

und Vorsorge erfahren Interessierte be<strong>im</strong> SKFM Prüm<br />

telefonisch unter 06551/2084 oder <strong>im</strong> Internet unter www.skmbistum-trier.de

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