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ZGB II - Studentische Organisationen Uni Luzern

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Strafrecht <strong>II</strong>:<br />

Zusammenfassung Übungen FS 08, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 18 -<br />

(Prof. Dr. iur. Paul Eitel) R. Kottmann<br />

Anhang / SV 1<br />

Berechnung der Ersatzforderungen (nominal)<br />

Anteil bzw. Betrag („netto“)<br />

CHF Umschreibung Betrag Gütermasse<br />

Erbschaft von<br />

Anna<br />

400 000<br />

240 000<br />

(der Wert des Hauses<br />

und die Investition �<br />

industrielle Mehrwert)<br />

Erbe (ohne Ausgleichszahlung) Eigengut Anna<br />

50 000 Ausgleichszahlung Errungenschaft Anna<br />

10 000 Arbeit der Anna � Eigenleistung bei der Hausrenovation � „Frucht der Arbeit“<br />

� aufpassen bei der Begründung, die Arbeit muss nicht mit seiner angestammten<br />

Tätigkeit zusammenhängen.<br />

Errungenschaft Anna<br />

50 000 Lohn des Zeno � wurde erarbeitet (da zu beginn kein Vermögen) Errungenschaft Zeno<br />

50 000 Hypothek (209 2 ) Eigengut Anna<br />

* N.B.: Liegenschaft „gehört“ in eine Gütermasse (keine proportionale Zuweisung)<br />

� i.c. würde es dem Eigengut der Anna zugerechnet. Wenn es halbe-halbe ist, fällt es in die Errungenschaft. In dubio pro<br />

Errungenschaft (Beweislosigkeitsklausel � 200 3 � keine Aufteilung! � es entsteht eine Ersatzforderung.<br />

)<br />

Die Hypothekzuweisung war immer schwierig.

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