ZGB II - Studentische Organisationen Uni Luzern
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Strafrecht <strong>II</strong>:<br />
Zusammenfassung Übungen FS 08, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 18 -<br />
(Prof. Dr. iur. Paul Eitel) R. Kottmann<br />
Anhang / SV 1<br />
Berechnung der Ersatzforderungen (nominal)<br />
Anteil bzw. Betrag („netto“)<br />
CHF Umschreibung Betrag Gütermasse<br />
Erbschaft von<br />
Anna<br />
400 000<br />
240 000<br />
(der Wert des Hauses<br />
und die Investition �<br />
industrielle Mehrwert)<br />
Erbe (ohne Ausgleichszahlung) Eigengut Anna<br />
50 000 Ausgleichszahlung Errungenschaft Anna<br />
10 000 Arbeit der Anna � Eigenleistung bei der Hausrenovation � „Frucht der Arbeit“<br />
� aufpassen bei der Begründung, die Arbeit muss nicht mit seiner angestammten<br />
Tätigkeit zusammenhängen.<br />
Errungenschaft Anna<br />
50 000 Lohn des Zeno � wurde erarbeitet (da zu beginn kein Vermögen) Errungenschaft Zeno<br />
50 000 Hypothek (209 2 ) Eigengut Anna<br />
* N.B.: Liegenschaft „gehört“ in eine Gütermasse (keine proportionale Zuweisung)<br />
� i.c. würde es dem Eigengut der Anna zugerechnet. Wenn es halbe-halbe ist, fällt es in die Errungenschaft. In dubio pro<br />
Errungenschaft (Beweislosigkeitsklausel � 200 3 � keine Aufteilung! � es entsteht eine Ersatzforderung.<br />
)<br />
Die Hypothekzuweisung war immer schwierig.