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ZGB II - Studentische Organisationen Uni Luzern

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Strafrecht <strong>II</strong>: Zusammenfassung Übungen FS 08, <strong>Uni</strong>versität <strong>Luzern</strong> - 40 -<br />

(Prof. Dr. iur. Paul Eitel)<br />

wirtschaftlichen Verhältnissen spricht man erst, wenn sie über 20% über dem<br />

Existenzminimum liegen.<br />

Zusatzfrage<br />

• Besuchsrecht über die Kinder (Art. 133 <strong>ZGB</strong>)<br />

• Allenfalls Kindesschutzmassnahmen (Art. 307 <strong>ZGB</strong>)<br />

• Güterrecht (Art. 120 ff. <strong>ZGB</strong>)<br />

• Vorsorgeausgleich (Art. 122-124 <strong>ZGB</strong>)<br />

• Zuteilung der Wohnung (Art. 121 <strong>ZGB</strong>)

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