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WIR SIND - Wiener Städtische

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werten, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige<br />

Abschreibungen, bewertet.<br />

Die Zeitwerte der Grundstücke und Bauten wurden entsprechend<br />

der Empfehlung des Verbandes der Versicherungsunternehmen<br />

Österreichs ermittelt. Dabei werden in<br />

einem Zeitraum von fünf Jahren sämtliche Liegenschaften<br />

einzeln einer Bewertung unterzogen.<br />

Die Zeitwerte der Grundstücke und Bauten in Höhe von<br />

TEUR 373.548 setzen sich aus Verkehrswerten der Gutachten<br />

der Jahre 2007 bis 2010 wie folgt zusammen: 2010:<br />

TEUR 124.275; 2009: TEUR 69.547; 2008: TEUR 99.124;<br />

2007: TEUR 80.602.<br />

In der Krankenversicherung erfolgt die Berechnung<br />

der Deckungsrückstellung gemäß § 18c VAG in allen<br />

Bestandsgruppen nach versicherungsmathematischen<br />

Grundlagen.<br />

In der Einzelversicherung erfolgt die Berechnung der Deckungsrückstellung<br />

ausschließlich für jeden einzelnen<br />

Vertrag. Dies gilt auch für den, von der Novelle 1994 des<br />

Versicherungsvertragsgesetzes betroffenen, Neuzugang in<br />

der Gruppenversicherung. In der restlichen Gruppenversicherung<br />

wird eine pauschale Deckungsrückstellung gebildet.<br />

Die Berechnung der Deckungsrückstellung erfolgt<br />

überwiegend nach der prospektiven Methode. Die Berechnung<br />

der Deckungsrückstellung berücksichtigt, dass, bei<br />

vorzeitiger Vertragskündigung oder Tod der versicherten<br />

Person, die Deckungsrückstellung des jeweiligen Vertrages<br />

zu Gunsten der Versichertengemeinschaft verfällt.<br />

Als versicherungsmathematische Grundlagen für die<br />

Berechnung der Deckungsrückstellung stammen die<br />

Schadenshäufigkeiten überwiegend aus Auswertungen des<br />

eigenen Schadensbestandes. Die Sterblichkeiten wurden<br />

im Wesentlichen der österreichischen allgemeinen Sterbetafel<br />

2000/02 entnommen. In Übereinstimmung mit der<br />

UNTERNEHMEN & STRATEGIE | SCHWERPUNKTTHEMEN 2010 | LAGEBERICHT 2010 | JAHRESABSCHLUSS 2010<br />

Prämienkalkulation wird die Deckungsrückstellung größtenteils<br />

mit einem Rechnungszins von 3% p.a. berechnet.<br />

In der Lebensversicherung erfolgt die Berechnung der<br />

Deckungsrückstellung nach den im Geschäftsplan festgelegten<br />

und von der Aufsichtsbehörde genehmigten<br />

Grundsätzen bzw. nach den der Aufsichtsbehörde zur<br />

Kenntnis gebrachten Grundlagen.<br />

Die Deckungsrückstellung wird für jeden einzelnen Fall<br />

individuell berechnet, dabei wird fast ausschließlich die<br />

prospektive Methode angewendet.<br />

Die wichtigsten verwendeten Wahrscheinlichkeitstafeln<br />

sind:<br />

Für Kapitalversicherungen DM 24/26<br />

ÖVM 80/82<br />

ÖVM/ÖVF 90/92<br />

ÖVM/ÖVF 00/02<br />

Für Rentenversicherungen EROM/EROF<br />

AVÖ 1996 R<br />

AVÖ 2005 R<br />

Für einen großen Teil des Bestandes wird die Deckungsrückstellung<br />

mit einem Rechnungszins von 3% p.a.<br />

berechnet. Ab 1995 wurde für bestimmte Tarife ein Rechnungszins<br />

von 4% p.a. und zwischen 1. Juli 2000 und<br />

31. Dezember 2003 ein Rechnungszins von 3,25% p.a.<br />

verwendet. Für Verträge mit einem Versicherungsbeginn ab<br />

1. Jänner 2004 beträgt der Rechnungszins 2,75% p.a., ab<br />

23. September 2005 beträgt der Rechnungszins 2,25% für<br />

die BKV. Für ab 1. Jänner 2006 abgeschlossene Versicherungsverträge<br />

beträgt der Rechnungszins 2,25%.<br />

Von dem im Posten Andere Verbindlichkeiten enthaltenen<br />

Betrag, entfallen auf Verbindlichkeiten aus Steuern<br />

TEUR 22.953 und auf Verbindlichkeiten im Rahmen der<br />

sozialen Sicherheit TEUR 3.167.<br />

GESCHÄFTSBERICHT 2010 | WIENER STÄDTISCHE 87<br />

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