WIR SIND - Wiener Städtische
WIR SIND - Wiener Städtische
WIR SIND - Wiener Städtische
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
werten, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige<br />
Abschreibungen, bewertet.<br />
Die Zeitwerte der Grundstücke und Bauten wurden entsprechend<br />
der Empfehlung des Verbandes der Versicherungsunternehmen<br />
Österreichs ermittelt. Dabei werden in<br />
einem Zeitraum von fünf Jahren sämtliche Liegenschaften<br />
einzeln einer Bewertung unterzogen.<br />
Die Zeitwerte der Grundstücke und Bauten in Höhe von<br />
TEUR 373.548 setzen sich aus Verkehrswerten der Gutachten<br />
der Jahre 2007 bis 2010 wie folgt zusammen: 2010:<br />
TEUR 124.275; 2009: TEUR 69.547; 2008: TEUR 99.124;<br />
2007: TEUR 80.602.<br />
In der Krankenversicherung erfolgt die Berechnung<br />
der Deckungsrückstellung gemäß § 18c VAG in allen<br />
Bestandsgruppen nach versicherungsmathematischen<br />
Grundlagen.<br />
In der Einzelversicherung erfolgt die Berechnung der Deckungsrückstellung<br />
ausschließlich für jeden einzelnen<br />
Vertrag. Dies gilt auch für den, von der Novelle 1994 des<br />
Versicherungsvertragsgesetzes betroffenen, Neuzugang in<br />
der Gruppenversicherung. In der restlichen Gruppenversicherung<br />
wird eine pauschale Deckungsrückstellung gebildet.<br />
Die Berechnung der Deckungsrückstellung erfolgt<br />
überwiegend nach der prospektiven Methode. Die Berechnung<br />
der Deckungsrückstellung berücksichtigt, dass, bei<br />
vorzeitiger Vertragskündigung oder Tod der versicherten<br />
Person, die Deckungsrückstellung des jeweiligen Vertrages<br />
zu Gunsten der Versichertengemeinschaft verfällt.<br />
Als versicherungsmathematische Grundlagen für die<br />
Berechnung der Deckungsrückstellung stammen die<br />
Schadenshäufigkeiten überwiegend aus Auswertungen des<br />
eigenen Schadensbestandes. Die Sterblichkeiten wurden<br />
im Wesentlichen der österreichischen allgemeinen Sterbetafel<br />
2000/02 entnommen. In Übereinstimmung mit der<br />
UNTERNEHMEN & STRATEGIE | SCHWERPUNKTTHEMEN 2010 | LAGEBERICHT 2010 | JAHRESABSCHLUSS 2010<br />
Prämienkalkulation wird die Deckungsrückstellung größtenteils<br />
mit einem Rechnungszins von 3% p.a. berechnet.<br />
In der Lebensversicherung erfolgt die Berechnung der<br />
Deckungsrückstellung nach den im Geschäftsplan festgelegten<br />
und von der Aufsichtsbehörde genehmigten<br />
Grundsätzen bzw. nach den der Aufsichtsbehörde zur<br />
Kenntnis gebrachten Grundlagen.<br />
Die Deckungsrückstellung wird für jeden einzelnen Fall<br />
individuell berechnet, dabei wird fast ausschließlich die<br />
prospektive Methode angewendet.<br />
Die wichtigsten verwendeten Wahrscheinlichkeitstafeln<br />
sind:<br />
Für Kapitalversicherungen DM 24/26<br />
ÖVM 80/82<br />
ÖVM/ÖVF 90/92<br />
ÖVM/ÖVF 00/02<br />
Für Rentenversicherungen EROM/EROF<br />
AVÖ 1996 R<br />
AVÖ 2005 R<br />
Für einen großen Teil des Bestandes wird die Deckungsrückstellung<br />
mit einem Rechnungszins von 3% p.a.<br />
berechnet. Ab 1995 wurde für bestimmte Tarife ein Rechnungszins<br />
von 4% p.a. und zwischen 1. Juli 2000 und<br />
31. Dezember 2003 ein Rechnungszins von 3,25% p.a.<br />
verwendet. Für Verträge mit einem Versicherungsbeginn ab<br />
1. Jänner 2004 beträgt der Rechnungszins 2,75% p.a., ab<br />
23. September 2005 beträgt der Rechnungszins 2,25% für<br />
die BKV. Für ab 1. Jänner 2006 abgeschlossene Versicherungsverträge<br />
beträgt der Rechnungszins 2,25%.<br />
Von dem im Posten Andere Verbindlichkeiten enthaltenen<br />
Betrag, entfallen auf Verbindlichkeiten aus Steuern<br />
TEUR 22.953 und auf Verbindlichkeiten im Rahmen der<br />
sozialen Sicherheit TEUR 3.167.<br />
GESCHÄFTSBERICHT 2010 | WIENER STÄDTISCHE 87<br />
D