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Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz - Bayerisches ...

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Technische<br />

Sicherungen<br />

Kennzeichnungspflicht<br />

bei<br />

Alkopops<br />

§ 11 Abs. 5<br />

Regelungen des<br />

Gaststättenrechts <br />

Ladenschlussgesetz<br />

Alkoholkonsum<br />

im öffentlichen<br />

Raum<br />

30<br />

sind, besteht dagegen das Aufstellungsverbot des § 9 Abs. 3 Satz 1.<br />

Zu den technischen Vorrichtungen nach Abs. 3 Nr. 2 können auch Chipkarten-<br />

Lesegeräte gehören, wenn sichergestellt ist, dass die Automaten nur von Erwachsenen<br />

bedient werden können. Eine Vorrichtung, die Automatenabgabe nur an<br />

Inhaber von Code-Karten zulässt, reicht als technische Vorkehrung nicht aus,<br />

wenn solche Code-Karten an jedermann nur gegen Altersnachweis abgegeben<br />

werden, so dass der Inhaber sie ohne jeden Nachteil an Jugendliche weitergeben<br />

könnte.<br />

Zu Absatz 4:<br />

Durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren<br />

des Alkohol- und Tabakkonsums neu eingefügt wurde die Verpflichtung für Hersteller<br />

und Gewerbetreibende, Alkopops (branntweinhaltige Mixgetränke) deutlich<br />

erkennbar mit dem Hinweis zu versehen, dass die Abgabe an Personen unter<br />

18 Jahren verboten ist. Um Alkopops nach § 1 Abs. 2 AlkopopStG handelt es<br />

sich, wenn sie – auch in gefrorener Form –<br />

− aus einer Mischung von alkoholfreien (oder anderen Alkohol enthaltenden)<br />

Getränken und Branntwein (oder branntweinhaltigen Getränken) bestehen<br />

− einen Alkoholgehalt zwischen 1,2 und 10 % Vol. aufweisen<br />

− trinkfertig gemischt in verkaufsfertigen, verschlossenen Behältnissen abgefüllt<br />

sind und<br />

− der Branntweinsteuer unterliegen.<br />

Zu Alkopops zählen auch industriell vorbereitete Mischungskomponenten, die in<br />

einer gemeinsamen Verpackung enthalten sind, § 1 Abs. 3 AlkopopStG.<br />

Weitere Hinweise:<br />

Bei öffentlichen Filmveranstaltungen dürfen Werbefilme oder -programme, die<br />

für alkoholische Getränke oder für Tabakwaren werben, erst nach 18 Uhr vorgeführt<br />

werden (§ 11 Abs. 5).<br />

Zu den Regelungen des Gaststättenrechts, insbesondere dem Verbot von Flatrate-<br />

bzw. sonstigen Billig-Alkoholalkoholveranstaltungen sowie den Gestattungen:<br />

siehe ausführlich § 4.<br />

<strong>Vollzugshinweise</strong> zu § 6 Ladenschlussgesetz (Abgabe von Alkohol als Reisebedarf<br />

an Tankstellen): https://www.verkuendungbayern.de/allmbl/jahrgang:2012/heftnummer:5/seite:353/doc:2.<br />

Das Ladenschlussgesetz (Gesetzestext) findet sich unter: www.gesetze-iminternet.de/bundesrecht/ladschlg/gesamt.pdf.<br />

Probleme bereiten aber auch teilweise „Saufgelage“ an öffentlichen Plätzen, Parks<br />

usw., an denen häufig auch junge Menschen teilnehmen. Nicht selten sind Belästigungen,<br />

Vandalismus bzw. eine Gesundheitsgefährdung der Beteiligten zu beobachten.<br />

Selbst wenn dieser gemeinschaftliche Konsum von Alkohol unter freiem<br />

Himmel durch Erwachsene erfolgt, kann dies nicht unerhebliche Wirkung im<br />

Hinblick auf die Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche und auf mögliches

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