24.02.2013 Aufrufe

Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz - Bayerisches ...

Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz - Bayerisches ...

Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz - Bayerisches ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

46<br />

ner öffentlichen Liste (Teile A und B) und einer nichtöffentlichen Liste (Teile C<br />

und D). Telemedien (vgl. § 1 Abs. 3) werden nur in der nichtöffentlichen Liste<br />

geführt. Des Weiteren wird unterschieden zwischen Listen mit einem Verbreitungsverbot<br />

in Bezug auf Minderjährige und Listen mit einem absoluten Verbreitungsverbot<br />

(§ 18 Abs. 2).<br />

Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesprüfstelle eine Liste<br />

Teil E geführt. Diese ist öffentlich und enthält alle Medien, die vor dem<br />

01.04.2003 indiziert wurden und bei denen deshalb noch keine Unterteilung in A,<br />

B, C oder D erfolgte.<br />

Bezeichnung Inhalt lt. Gesetz Erläuterung<br />

Teil A<br />

Öffentliche Liste<br />

der Trägermedien<br />

Teil B<br />

Öffentliche Liste<br />

der Trägermedien<br />

mit absolutemVerbreitungsverbot<br />

Teil C<br />

Nichtöffentliche<br />

Liste der Medien<br />

Trägermedien soweit<br />

nicht B, C, oder D<br />

Trägermedien, die<br />

einen in § 86, § 130,<br />

§ 130a, § 131 oder<br />

§ 184 Abs. 3 oder 4<br />

StGB bezeichneten<br />

Inhalt haben, soweit<br />

nicht in D<br />

Trägermedien, die<br />

nur deshalb nicht in<br />

A aufgeführt sind,<br />

weil gemäß § 24 Abs.<br />

3 Satz 2 von einer<br />

Veröffentlichung<br />

abgesehen wird<br />

sowie<br />

alle Telemedien, soweit<br />

nicht D<br />

Trägermedien mit einemjugendgefährdenden,<br />

aber nicht strafrechtlich<br />

relevanten<br />

Inhalt, die den Verbreitungsverboten<br />

des § 15<br />

unterliegen<br />

Alle Trägermedien, die<br />

jugendgefährdend und<br />

strafrechtlich relevant<br />

sind<br />

jugendgefährdende<br />

Trägermedien, bei denen<br />

von einer Veröffentlichung<br />

abgesehen<br />

wird<br />

sowie<br />

Telemedien mit einem<br />

jugendgefährdenden,<br />

aber nicht strafrechtlich<br />

relevanten Inhalt

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!