Antikapitalismus für alle - Rosa-Luxemburg-Stiftung
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Der Staat als Regulierungsinstanz<br />
Zu sagen, der Staat habe eine gesellschaftliche Funktion, bedeutet, dass<br />
Staat und Gesellschaft untrennbar sind, genauso untrennbar wie die zwei<br />
Seiten einer Medaille. Auch wenn der Staat ein spezieller Teil der Gesellschaft<br />
ist, kann diese ohne ihn nicht existieren. Als integraler Teil der Gesellschaft<br />
nimmt der Staat die Form der kapitalistischen Gesellschaft an.<br />
Veränderungen in der Gesellschaft spiegeln sich im Staat, und Veränderungen<br />
in diesem wiederum in ihr. Und so wie der Klassenkampf ständig auf jeden<br />
Winkel der Gesellschaft wirkt, tut er auch dasselbe mit dem Staat. Als<br />
der Staat z. B. den achtstündigen Arbeitstag verkündete, war das nicht nur<br />
eine Veränderung aus dem Staat, sondern auch eine Veränderung der Gesellschaft.<br />
8 STUNDEN<br />
SIND GENUG!<br />
8 STUNDEN TAG<br />
Der Achtstundentag – welcher zweifellos die kurzfristigen Interessen der Arbeitgebenden<br />
benachteiligte – spiegelte die zunehmende Kraft der ArbeiterInnen<br />
gegenüber der dominanten Klasse wieder. Der Staat musste dieses<br />
Gesetz <strong>für</strong> die Sicherung der Rechtmäßigkeit des Systems verabschieden,<br />
welche durch die Stärkung der antikapitalistischen Kämpfe in Gefahr war.<br />
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