Fünfter Zusammenfassender Bericht 1997 - Hessischer Rechnungshof
Fünfter Zusammenfassender Bericht 1997 - Hessischer Rechnungshof
Fünfter Zusammenfassender Bericht 1997 - Hessischer Rechnungshof
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Vierundzwanzigste Vergleichende Prüfung „Hessische Versorgungs- und<br />
Zusatzversorgungskassen“<br />
Rechtsform und Organe<br />
örtliche Prüfung für notwendig, daß die Versorgungskassen ihre Datenbestände<br />
an die Ergebnisse der Gebietsreform anpassen.<br />
2.6 Rechtsform und Organe<br />
Von den vier in die Vergleichende Prüfung einbezogenen Zusatzversorgungskassen<br />
waren drei Gebietskassen (Darmstadt, Kassel, Wiesbaden) und eine<br />
Stadtkasse (Frankfurt am Main). Die drei Versorgungskassen für die Beamten<br />
waren sämtlich Gebietskassen. Die Struktur der Kassen spiegelt letztlich die<br />
historische Situation vor dem Zusammenbruch des Deutschen Bundes im Jahre<br />
1866 wider. Es lassen sich leicht das Kurfürstentum Hessen, das Großherzogtum<br />
Hessen, das Herzogtum Nassau und die Freie Stadt Frankfurt am Main<br />
erkennen.<br />
Dort, wo sowohl eine Zusatzversorgungskasse als auch eine Versorgungskasse<br />
bestehen, haben sie Verwaltungsgemeinschaften gebildet. In zwei Fällen<br />
(Kassel und Wiesbaden) waren die Kassen in die Verwaltungsgemeinschaft mit<br />
der jeweiligen Brandversicherungsanstalt eingeschlossen.<br />
Während die Versorgungskassen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind,<br />
werden die Zusatzversorgungskassen als Sondervermögen geführt. Rechtsträger<br />
der Zusatzversorgungskasse Darmstadt ist die Versorgungskasse für die<br />
Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt, der Zusatzversorgungskasse<br />
Frankfurt am Main die Stadt Frankfurt am Main und der<br />
Zusatzversorgungskasse Wiesbaden und der Zusatzversorgungskasse Kassel<br />
die jeweilige Brandversicherungsanstalt in Wiesbaden und Kassel.<br />
Die Anbindung der beiden letztgenannten Zusatzversorgungskassen an die<br />
Brandversicherung ist historisch begründet; organisatorisch haben Zusatzversorgungskassen<br />
und Brandversicherung außer einer Verwaltungsgemeinschaft<br />
nichts gemein. Die Anbindungen und auch die Verwaltungsgemeinschaften<br />
werden problematisch, wenn die Brandversicherungen - wie vorgesehen - im<br />
Jahr 1998 mit der Hessischen Sparkassenversicherung verschmolzen werden<br />
sollen.<br />
Die vier Zusatzversorgungskassen verfolgen nahezu den gleichen Zweck. Deshalb<br />
ist der aus einer Mustersatzung abgeleitete Wortlaut ihrer Satzungen<br />
sehr ähnlich.<br />
Aus dieser Mustersatzung ist auch der organisatorische Aufbau abgeleitet.<br />
Organe der Zusatzversorgungskassen sind - außer bei der Zusatzversorgungskasse<br />
Frankfurt am Main - jeweils ein Direktor/eine Direktorin als Leitungsorgan<br />
sowie ein Verwaltungsausschuß beziehungsweise -rat als Kontrollorgan.<br />
Die strikte Trennung von Leitungs- und Kontrollebene ist zweckgerecht. Bei<br />
der Zusatzversorgungskasse Frankfurt am Main versteht sich der Verwaltungsausschuß<br />
(hier Kassenausschuß genannt) mehr als entscheidendes denn<br />
als kontrollierendes Organ. Hier ist die strikte Trennung von Leitungs- und<br />
Kontrollebene nicht gegeben, da der Verwaltungsleiter (hier Kassenleiter genannt)<br />
die Mitglieder des Kassenausschusses beruft und auch den Vorsitz im<br />
Kassenausschuß führt.<br />
Auch die drei Versorgungskassen für die Beamten haben gleiche Zwecke.<br />
Beim organisatorischen Aufbau gibt es nur geringfügige Unterschiede.<br />
Die drei Versorgungskassen für die Beamten haben sämtlich einen Verwaltungsrat<br />
beziehungsweise -ausschuß. Bei der Zusatzversorgungskasse Kassel<br />
und bei der Beamtenversorgungskasse Kassel besteht darüber hinaus noch<br />
das Organ Mitgliederversammlung, das die Mitglieder der Verwaltungsräte<br />
5<br />
Strukturen von<br />
1866<br />
Brandversicherungsanstalt<br />
Hessische<br />
Sparkassenversicherung<br />
Mustersatzung