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Fünfter Zusammenfassender Bericht 1997 - Hessischer Rechnungshof

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schaften ist es, einen Quasi-Wettbewerb unter kommunalen Körperschaften durch Benchmarks<br />

herzustellen.<br />

Wettbewerb untereinander nutzt Konsumenten und Bürgern. Er führt letztlich dazu, ordentliche<br />

Qualitäten kostenminimierend anzubieten. In der Wirtschaft wäre dies ohne marktwirtschaftlichen<br />

Wettbewerb nicht vorstellbar. Da es einen solchen Wettbewerb unter kommunalen<br />

Körperschaften nicht gibt, sollen Vergleiche der Leistungsfähigkeit Anreize für ein wirtschaftliches<br />

Handeln vermitteln.<br />

Durch die Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften wird diesem Postulat Rechnung<br />

getragen. Dies geschieht beispielsweise dadurch, daß innerhalb eines Bereichs kommunaler<br />

Verwaltung die Leistungsfähigkeit, der Kostendeckungsgrad des Verwaltungshandelns und<br />

die Qualität des Outputs mittels Kennzahlen verglichen werden. Dieses Verfahren ersetzt<br />

somit ein Stück des Rationalisierungsdrucks des Marktes, da jeder anhand der veröffentlichten<br />

<strong>Bericht</strong>e sehen kann, wo seine Gemeinde Einsparungsmöglichkeiten hat und somit Konsolidierungspotentiale<br />

bestehen. Zudem wird das Kostenbewußtsein der jeweiligen Verwaltung<br />

geschärft, da detailliert aufgeführt wird, mit welcher einzelnen Aufwendung des geprüften<br />

Verwaltungsbereichs welche Leistung erbracht wird. Vor allem macht das Vergleichsverfahren<br />

aber deutlich, welche kommunale Körperschaft in einem Verwaltungsbereich besonders<br />

gut abgeschlossen hat. Damit wird auch den anderen Körperschaften die Möglichkeit<br />

gegeben, sich daran zu orientieren und die dargestellte Vorgehensweise dieser Körperschaft<br />

zu übernehmen.<br />

Mit diesem „Fünften Zusammenfassenden <strong>Bericht</strong> über die Feststellungen von allgemeiner<br />

Bedeutung“ sollen zum einen die Leistungsfähigkeit der hessischen kommunalen Körperschaften<br />

innerhalb von vier Prüffeldern offen gelegt und zum anderen im Wege des Vergleichs<br />

auch Optimierungsmöglichkeiten des kommunalen Handelns aufgezeigt werden.<br />

Allen, die zum Gelingen dieses <strong>Bericht</strong>s beigetragen haben, danke ich herzlich.<br />

Darmstadt, im März 1998<br />

(Prof. Udo Müller)<br />

Präsident des Hessischen <strong>Rechnungshof</strong>s

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