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Fünfter Zusammenfassender Bericht 1997 - Hessischer Rechnungshof

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Vierundzwanzigste Vergleichende Prüfung „Hessische Versorgungs- und<br />

Zusatzversorgungskassen“<br />

Aufbau- und Ablauforganisation<br />

ihrer Satzung verankert. In allen drei Versorgungskassen für die Beamten und<br />

bei zwei Zusatzversorgungskassen (Wiesbaden und Kassel) wurde jedoch diese<br />

Kontrollaufgabe, auch wenn sie nicht ausdrücklich in der Satzung verankert<br />

war, von den Verwaltungsräten beziehungsweise -ausschüssen wahrgenommen.<br />

Lediglich bei der Zusatzversorgungskasse Frankfurt am Main ist aufgrund der<br />

engen Einbindung der Zusatzversorgungskasse in die Verwaltung der Stadt<br />

und aufgrund der besonderen Konstruktion des Kassenausschusses (Kassenleiter<br />

beruft die Mitglieder des Kassenausschusses) eine solche Kontrollaufgabe<br />

nicht vorgesehen. Hier obliegt die Kontrollaufgabe der Stadtverordnetenversammlung.<br />

Die Verwaltungsräte beziehungsweise -ausschüsse tagten im Regelfall zweibis<br />

dreimal im Jahr. Die Mitgliederversammlung, die satzungsgemäß nur bei<br />

der Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck in Kassel besteht und der<br />

dort die Wahl des Verwaltungsausschusses, Satzungsänderungen oder die<br />

Entscheidung über die Auflösung der Versorgungskasse vorbehalten ist, trat<br />

grundsätzlich nur in einem Vier-Jahresturnus zusammen, um die Mitglieder<br />

des Verwaltungsausschusses für die Dauer von vier Jahren zu wählen. Ihre<br />

nächste Versammlung findet voraussichtlich im Spätsommer des Jahres 2000<br />

statt. Unter der Berücksichtigung, daß die Leitungsorgane der Kassen den<br />

Vorsitzenden der Verwaltungsräte beziehungsweise Verwaltungsausschüsse<br />

vereinbarungsgemäß regelmäßig über besondere Vorkommnisse unterrichtet<br />

haben, ist die Häufigkeit der Tagungen für das Kontroll-, <strong>Bericht</strong>s- und Entscheidungswesen<br />

als ausreichend zu beurteilen.<br />

2.7 Aufbau- und Ablauforganisation<br />

Da die vier Zusatzversorgungskassen und die drei Versorgungskassen jeweils<br />

ein gleiches Aufgabenspektrum aufweisen, sind sie auch in ihrem organisatorischen<br />

Aufbau und Ablauf ähnlich. Alle Zusatzversorgungskassen und alle Versorgungskassen<br />

kennen die Arbeitsgebiete Mitgliederverwaltung, Aktivenbereich<br />

und Rentenbereich sowie Versorgungsbereich. Daneben haben alle Versorgungskassen<br />

ein Rechnungswesen und ein Finanzmanagement (Geld- und<br />

Kapitalanlage).<br />

Bei allen Kassen war eine qualitativ gute Arbeitsleistung zu erkennen. Allerdings<br />

wird diese Qualität durch sehr viele Prüfungsschritte und Kontrollen erzielt.<br />

Die Intensität der Prüfungsschritte wie auch die Kontrollen variieren von<br />

Kasse zu Kasse, erscheinen aber unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu<br />

hoch. Ursache ist beispielsweise die sehr starke Zerlegung von Prozessen, die<br />

jeden darin eingebundenen Bearbeiter zwingt, sich neu in den Vorgang einzulesen<br />

und ihn erneut zu prüfen. Die Überörtliche Prüfung regt daher an,<br />

Vorgänge insgesamt und abschließend von einem Mitarbeiter erledigen zu<br />

lassen. Die Prüfungsschritte ließen sich durch Stichproben mit einer ausreichenden<br />

Aussagegenauigkeit weiter verringern.<br />

Ein weiterer, bei allen Kassen festgestellter Mangel ist die teilweise unzureichende<br />

Delegation von Verantwortung auf Gruppenleiter- und Sachbearbeiterebene.<br />

Die gesamte Eingangspost durchläuft, von wenigen Ausnahmen abgesehen<br />

(zum Beispiel Beihilfeanträge), den Dienstweg über alle Hierarchien. Ein wesentlicher<br />

Teil der Meldungen und Anträge ist jedoch als unkritisch einzustufen.<br />

Sie könnten daher direkt dem Sachbearbeiter zugeleitet werden. Nur Pro-<br />

7<br />

Gute Arbeitsleistung,<br />

zu viele<br />

Prüfungsschritte<br />

Mangelnde<br />

Delegation<br />

Dienstweg

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