Fünfter Zusammenfassender Bericht 1997 - Hessischer Rechnungshof
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Vierundzwanzigste Vergleichende Prüfung „Hessische Versorgungs- und<br />
Zusatzversorgungskassen“<br />
Aufbau- und Ablauforganisation<br />
ihrer Satzung verankert. In allen drei Versorgungskassen für die Beamten und<br />
bei zwei Zusatzversorgungskassen (Wiesbaden und Kassel) wurde jedoch diese<br />
Kontrollaufgabe, auch wenn sie nicht ausdrücklich in der Satzung verankert<br />
war, von den Verwaltungsräten beziehungsweise -ausschüssen wahrgenommen.<br />
Lediglich bei der Zusatzversorgungskasse Frankfurt am Main ist aufgrund der<br />
engen Einbindung der Zusatzversorgungskasse in die Verwaltung der Stadt<br />
und aufgrund der besonderen Konstruktion des Kassenausschusses (Kassenleiter<br />
beruft die Mitglieder des Kassenausschusses) eine solche Kontrollaufgabe<br />
nicht vorgesehen. Hier obliegt die Kontrollaufgabe der Stadtverordnetenversammlung.<br />
Die Verwaltungsräte beziehungsweise -ausschüsse tagten im Regelfall zweibis<br />
dreimal im Jahr. Die Mitgliederversammlung, die satzungsgemäß nur bei<br />
der Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck in Kassel besteht und der<br />
dort die Wahl des Verwaltungsausschusses, Satzungsänderungen oder die<br />
Entscheidung über die Auflösung der Versorgungskasse vorbehalten ist, trat<br />
grundsätzlich nur in einem Vier-Jahresturnus zusammen, um die Mitglieder<br />
des Verwaltungsausschusses für die Dauer von vier Jahren zu wählen. Ihre<br />
nächste Versammlung findet voraussichtlich im Spätsommer des Jahres 2000<br />
statt. Unter der Berücksichtigung, daß die Leitungsorgane der Kassen den<br />
Vorsitzenden der Verwaltungsräte beziehungsweise Verwaltungsausschüsse<br />
vereinbarungsgemäß regelmäßig über besondere Vorkommnisse unterrichtet<br />
haben, ist die Häufigkeit der Tagungen für das Kontroll-, <strong>Bericht</strong>s- und Entscheidungswesen<br />
als ausreichend zu beurteilen.<br />
2.7 Aufbau- und Ablauforganisation<br />
Da die vier Zusatzversorgungskassen und die drei Versorgungskassen jeweils<br />
ein gleiches Aufgabenspektrum aufweisen, sind sie auch in ihrem organisatorischen<br />
Aufbau und Ablauf ähnlich. Alle Zusatzversorgungskassen und alle Versorgungskassen<br />
kennen die Arbeitsgebiete Mitgliederverwaltung, Aktivenbereich<br />
und Rentenbereich sowie Versorgungsbereich. Daneben haben alle Versorgungskassen<br />
ein Rechnungswesen und ein Finanzmanagement (Geld- und<br />
Kapitalanlage).<br />
Bei allen Kassen war eine qualitativ gute Arbeitsleistung zu erkennen. Allerdings<br />
wird diese Qualität durch sehr viele Prüfungsschritte und Kontrollen erzielt.<br />
Die Intensität der Prüfungsschritte wie auch die Kontrollen variieren von<br />
Kasse zu Kasse, erscheinen aber unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu<br />
hoch. Ursache ist beispielsweise die sehr starke Zerlegung von Prozessen, die<br />
jeden darin eingebundenen Bearbeiter zwingt, sich neu in den Vorgang einzulesen<br />
und ihn erneut zu prüfen. Die Überörtliche Prüfung regt daher an,<br />
Vorgänge insgesamt und abschließend von einem Mitarbeiter erledigen zu<br />
lassen. Die Prüfungsschritte ließen sich durch Stichproben mit einer ausreichenden<br />
Aussagegenauigkeit weiter verringern.<br />
Ein weiterer, bei allen Kassen festgestellter Mangel ist die teilweise unzureichende<br />
Delegation von Verantwortung auf Gruppenleiter- und Sachbearbeiterebene.<br />
Die gesamte Eingangspost durchläuft, von wenigen Ausnahmen abgesehen<br />
(zum Beispiel Beihilfeanträge), den Dienstweg über alle Hierarchien. Ein wesentlicher<br />
Teil der Meldungen und Anträge ist jedoch als unkritisch einzustufen.<br />
Sie könnten daher direkt dem Sachbearbeiter zugeleitet werden. Nur Pro-<br />
7<br />
Gute Arbeitsleistung,<br />
zu viele<br />
Prüfungsschritte<br />
Mangelnde<br />
Delegation<br />
Dienstweg