Fünfter Zusammenfassender Bericht 1997 - Hessischer Rechnungshof
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Vierundzwanzigste Vergleichende Prüfung „Hessische Versorgungs- und<br />
Zusatzversorgungskassen“<br />
Zur Frage einer gemeinsamen Kasse<br />
auch bei einer Zusammenlegung persönliche Kontakte ohne erhebliche zusätzliche<br />
Entfernungen oder Zeitaufwendungen möglich wären.<br />
Anders zu beurteilen wäre eine Zusammenführung der sieben Kassen zu einer<br />
Einheit im Bereich der Leitungskosten und bei einer Zentralisierung von Stabsund<br />
Verwaltungsfunktionen wie Buchhaltung, Personal, EDV, Revision, Geldund<br />
Vermögensanlage.<br />
Sieben Kassen erfordern bei nahezu gleich strukturiertem Geschäft sieben<br />
Leitungsorgane sowie ebenso viele Verwaltungsräte und -ausschüsse. Eine<br />
gemeinsame Kasse ergäbe ein erhebliches Einsparpotential. Es wäre zu prüfen,<br />
ob eine Zusammenführung schon mit der bestehenden Struktur vorgenommen<br />
werden könnte, wobei die Konzentration der Leitungsaufgaben mit<br />
dem Enden von Anstellungsverträgen zu verstärken wäre.<br />
Die erwähnten Infrastrukturbereiche verursachen einen hohen Gemeinkostenanteil.<br />
Führt man diese Bereiche zusammen, ergibt sich zwar ein Volumenwachstum,<br />
bei dem jedoch Kostendegressionseffekte und damit Einsparungen<br />
erzielt würden.<br />
Nicht nur unter dem Aspekt der Verwaltungsvereinfachung und der Kostendegression<br />
- andere Aspekte werden später angesprochen - sollte daher erwogen<br />
werden, die sieben Kassen zu fusionieren. Für den Bereich der Mitglieder-<br />
, Alten- und Rentnerbetreuung könnte je nach geographischer Lage eine teilweise<br />
Dezentralisierung beibehalten werden.<br />
Das aus einem solchen Zusammenschluß resultierende Einsparpotential wird<br />
auf 15 bis 20 Mitarbeiter geschätzt.<br />
Ist ein Abbau dieses Personals aus rechtlichen oder anderen Gründen nicht<br />
möglich oder mit zusätzlichen Kosten verbunden, die einen Einspareffekt relativieren,<br />
könnte ein sinnvoller Einsatz für dieses freiwerdende Personal auch in<br />
anderen Leistungsbereichen gefunden werden. Die Überörtliche Prüfung denkt<br />
an die Ausweitung vorhandener oder an eine Entwicklung neuer Serviceleistungen,<br />
so daß zusätzliche Einnahmen erzielt werden können. Als Beispiele<br />
seien genannt: Beihilfeabrechnung, Sterbekassenleistungen, Besoldungsabrechnung<br />
und Abwicklung von Versorgungsleistungen für Nicht-Mitglieder.<br />
9<br />
Dezentrale<br />
Betreuung<br />
Einnahmepotential