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Fünfter Zusammenfassender Bericht 1997 - Hessischer Rechnungshof

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Vierundzwanzigste Vergleichende Prüfung „Hessische Versorgungs- und<br />

Zusatzversorgungskassen“<br />

Zur Frage einer gemeinsamen Kasse<br />

auch bei einer Zusammenlegung persönliche Kontakte ohne erhebliche zusätzliche<br />

Entfernungen oder Zeitaufwendungen möglich wären.<br />

Anders zu beurteilen wäre eine Zusammenführung der sieben Kassen zu einer<br />

Einheit im Bereich der Leitungskosten und bei einer Zentralisierung von Stabsund<br />

Verwaltungsfunktionen wie Buchhaltung, Personal, EDV, Revision, Geldund<br />

Vermögensanlage.<br />

Sieben Kassen erfordern bei nahezu gleich strukturiertem Geschäft sieben<br />

Leitungsorgane sowie ebenso viele Verwaltungsräte und -ausschüsse. Eine<br />

gemeinsame Kasse ergäbe ein erhebliches Einsparpotential. Es wäre zu prüfen,<br />

ob eine Zusammenführung schon mit der bestehenden Struktur vorgenommen<br />

werden könnte, wobei die Konzentration der Leitungsaufgaben mit<br />

dem Enden von Anstellungsverträgen zu verstärken wäre.<br />

Die erwähnten Infrastrukturbereiche verursachen einen hohen Gemeinkostenanteil.<br />

Führt man diese Bereiche zusammen, ergibt sich zwar ein Volumenwachstum,<br />

bei dem jedoch Kostendegressionseffekte und damit Einsparungen<br />

erzielt würden.<br />

Nicht nur unter dem Aspekt der Verwaltungsvereinfachung und der Kostendegression<br />

- andere Aspekte werden später angesprochen - sollte daher erwogen<br />

werden, die sieben Kassen zu fusionieren. Für den Bereich der Mitglieder-<br />

, Alten- und Rentnerbetreuung könnte je nach geographischer Lage eine teilweise<br />

Dezentralisierung beibehalten werden.<br />

Das aus einem solchen Zusammenschluß resultierende Einsparpotential wird<br />

auf 15 bis 20 Mitarbeiter geschätzt.<br />

Ist ein Abbau dieses Personals aus rechtlichen oder anderen Gründen nicht<br />

möglich oder mit zusätzlichen Kosten verbunden, die einen Einspareffekt relativieren,<br />

könnte ein sinnvoller Einsatz für dieses freiwerdende Personal auch in<br />

anderen Leistungsbereichen gefunden werden. Die Überörtliche Prüfung denkt<br />

an die Ausweitung vorhandener oder an eine Entwicklung neuer Serviceleistungen,<br />

so daß zusätzliche Einnahmen erzielt werden können. Als Beispiele<br />

seien genannt: Beihilfeabrechnung, Sterbekassenleistungen, Besoldungsabrechnung<br />

und Abwicklung von Versorgungsleistungen für Nicht-Mitglieder.<br />

9<br />

Dezentrale<br />

Betreuung<br />

Einnahmepotential

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